3187/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0042-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. August 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Karl Öllinger, Kolleginnen

und Kollegen vom 1. Juli 2005, Nr. 3208/J, betreffend

Medienförderung

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 1. Juli 2005, Nr. 3208/J, betreffend Medienförderung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf festgehalten werden, dass es sich bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit weder um Werbung noch um persönliche Imagekampagnen oder Sonstiges, sondern um Informationsarbeit im Sinne des Bundesministeriengesetzes 1986 handelt.

 

Zu A)   Inserate, Druckkostenbeiträge und sonstige Förderungen (Fragen 1 bis 21):

 

Die Kosten für Inseratschaltungen in den genannten Zeitungen/Zeitschriften betrugen in €:

 

Zeitung/Zeitschrift

2000

2001

2002

2003

2004

Neues Volksblatt

   4.120,--

   6.929,--

   3.528,--

  2.016,--

10.962,--

ÖBZ –Tiroler Ausgabe

--

   6.180,--

   3.710,--

  3.804,--

--

Kommunal

 50.362,--

 44.066,--

 48.644,--

63.486,--

52.920,--

 

Zu B)   Förderungen und Inserate für parteinahe Publikationen bzw. Organisationen

(Fragen 22 bis 26):

 

Diesbezügliche Förderungen wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht gewährt.

 

Zu C) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (Fragen 27 bis 30):

 

Zu den Fragen 27 und 28:

 

Bei den unten angeführten Ausgaben handelt es sich - wie oben dargestellt - immer um Informationsarbeit und nicht um Werbemaßnahmen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Bundesministeriengesetz 1986. Die Gesamtausgaben für Öffentlichkeits- und Informationsarbeit betrugen im Jahr 2004 rund 1,326.540 € und im ersten Halbjahr 2005 rund 742.080 €.

 

Zu Frage 29:

 

Tageszeitungen:

 

DER STANDARD

DIE PRESSE

KLEINE ZEITUNG

KURIER

NEUE KRONEN ZEITUNG

NEUES VOLKSBLATT

SALZBURGER NACHRICHTEN

TIROLER TAGESZEITUNG

U-Bahn-Zeitung „Heute – Aktuell in den Tag“

WIRTSCHAFTSBLATT

 

 

Wochenzeitungen:

 

AGRAR Wien Aktuell

NEWS

NÖN, Gesamtausgabe

 

Monatszeitungen:

 

Agrarpost

Blick ins Land

Kommunal

Unser Land

 

Sonstiges:

 

Aqua Press Int.

BAUEN und RENOVIEREN

Bauratgeber „UNSER HAUS“

Bund Österreichische Gastlichkeit – GUIDE 2004

Der Österreichische Journalist

Fahrschülerzeitung

NEUE UMWELT

Nightline, Jugendmagazin

Österreichische Forstzeitung

UMWELTSCHUTZ

UNIVERSUM Sonderheft – „Natur im Garten“

Wohnbaujournal „Wiener Stadtteilmanagement“

 

Zu Frage 30:

Grundsätzlich sind für die nächsten Monate in den Bundesländern Wien, Burgenland und Steiermark keine besonderen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit geplant. Zur Bewerbung des „Österreichweiten Spritsparwettbewerbs“ ist nach derzeitigem Stand eine Kooperation mit dem

 

„Kurier“ vorgesehen. Weitere Kooperationen werden im Rahmen von „klima: aktivàmobil“  überlegt.

 

Der Bundesminister: