3189/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.09.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
A-1017 Wien
Wien, am . August 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER,
Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Juli 2005 unter der Nummer 3240/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und
Ausstattung von Ministerbüros“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Im Hinblick auf die zum Teil wortidente Voranfrage
2801/J vom 30. März 2005 durch die Abgeordneten CAP, KRÄUTER und GenossInnen
und meine Beantwortung GZ: BMI-LR2220/0036-III/1/b/2005 vom 25. Mai 2005, habe
ich mir erlaubt, lediglich die in der (Anfrage-)Zwischenzeit - 1. April 2005
bis 30. Juni 2005 - eingetretenen
Veränderungen anzuführen.
Zu Frage 1:
Abgesehen vom erforderlichen Personal für
Sekretariatsarbeiten werden derzeit in meinem Büro 11 Mitarbeiter/innen
beschäftigt.
Zu
Frage 2:
Abgesehen vom erforderlichen Personal für
Sekretariatsarbeiten wurden zum Stichtag 1. Jänner
2004 im Ministerbüro Dr. STRASSER
10 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Zu
Frage 3:
Ergänzend zu den bei der Beantwortung der Voranfrage
bekannt gegebenen Veränderungen hat bis zum Einlagen der gegenständlichen
Anfrage lediglich Oberstleutnant Oskar GALLOP seinen Dienst in meinem Büro beendet
und Brigadier Bernhard TREIBENREIF angetreten.
Zu
Frage 4:
Mit keinem/r Mitarbeiter/in des Ministerbüros wurde
im befragten Zeitraum ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
abgeschlossen.
Zu
Frage 5:
Es haben sich - unter Berücksichtigung der
Beantwortung der Voranfrage – keine Änderungen bei den auf Basis
Arbeitsleihverträgen tätigen Mitarbeiter/innen meines Büros ergeben.
Zu
Frage 6:
Es wurden an keine Unternehmen, die nunmehr als
Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen,
Förderungen vergeben.
Zu Frage 7:
Die Ermittlung der Gehaltsansprüche der im Kabinett
tätigen Beamten erfolgte nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, die
Ermittlung der Entlohnung der Vertragsbediensteten nach dem
Vertragsbedienstetengesetz 1948.
Die Einstufung des unter Punkt 3 angeführten Beamten
entspricht der Verwendungsgruppe E1/9.
Zu Frage 8:
Seit 1. Februar 2000 wurden als Sektionsleiter
bestellt:
Dr. Theodor
THANNER
Mag. Otto
PRANTL
Dr. Franz EINZINGER
Dr. Erik BUXBAUM
Dr. Helmut PRUGGER
Dr. Mathias VOGL
Die Funktionen wurden gemäß AusG 1989 in der
geltenden Fassung vergeben.
Zu Frage 9:
Für die
unter Punkt 8 beauskunfteten Personen wurden „ad hoc“
Begutachtungskommissionen eingerichtet.
Zu Frage 10:
Von den unter Punkt 8 beauskunfteten Personen
bekleideten Dr. Theodor THANNER und Dr. Mathias VOGL zuvor Funktionen im
jeweiligen Ministerbüro.
Zu den Fragen 11 und 12:
Außerhalb des Ministerbüros werden keine Personen
aufgrund von „Arbeitsleihverträgen“ beschäftigt.