3189/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.09.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

A-1017 Wien  

                       

 

                       

           

Wien, am     . August 2005

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ÖLLINGER, Kolleginnen und Kollegen haben am            6. Juli 2005 unter der Nummer 3240/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Im Hinblick auf die zum Teil wortidente Voranfrage 2801/J vom 30. März 2005 durch die Abgeordneten CAP, KRÄUTER und GenossInnen und meine Beantwortung GZ: BMI-LR2220/0036-III/1/b/2005 vom 25. Mai 2005, habe ich mir erlaubt, lediglich die in der (Anfrage-)Zwischenzeit - 1. April 2005 bis 30. Juni 2005 -  eingetretenen Veränderungen anzuführen.

 

 

Zu Frage 1:

Abgesehen vom erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten werden derzeit in meinem Büro 11 Mitarbeiter/innen beschäftigt.

 

 

Zu Frage 2:

Abgesehen vom erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten wurden zum Stichtag          1. Jänner 2004  im Ministerbüro Dr. STRASSER 10 Mitarbeiter/innen beschäftigt.

 

 

Zu Frage 3:

Ergänzend zu den bei der Beantwortung der Voranfrage bekannt gegebenen Veränderungen hat bis zum Einlagen der gegenständlichen Anfrage lediglich Oberstleutnant Oskar GALLOP seinen Dienst in meinem Büro beendet und Brigadier Bernhard TREIBENREIF angetreten.

 

 

 

 

Zu Frage 4:

Mit keinem/r Mitarbeiter/in des Ministerbüros wurde im befragten Zeitraum ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen.

 

 

Zu Frage 5:

Es haben sich - unter Berücksichtigung der Beantwortung der Voranfrage – keine Änderungen bei den auf Basis Arbeitsleihverträgen tätigen Mitarbeiter/innen meines Büros ergeben.

 

 

Zu Frage 6:

Es wurden an keine Unternehmen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, Förderungen vergeben.

 

 

Zu Frage 7:

Die Ermittlung der Gehaltsansprüche der im Kabinett tätigen Beamten erfolgte nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, die Ermittlung der Entlohnung der Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.

 

Die Einstufung des unter Punkt 3 angeführten Beamten entspricht der Verwendungsgruppe E1/9.

 

 

Zu Frage 8:

Seit 1. Februar 2000 wurden als Sektionsleiter bestellt:

 

Dr. Theodor THANNER

Mag. Otto PRANTL

Dr. Franz EINZINGER

Dr. Erik BUXBAUM

Dr. Helmut PRUGGER

Dr. Mathias VOGL

 

Die Funktionen wurden gemäß AusG 1989 in der geltenden Fassung vergeben.

 

 

Zu Frage 9:

Für die  unter Punkt 8 beauskunfteten Personen wurden „ad hoc“ Begutachtungskommissionen eingerichtet.

 

 

Zu Frage 10:

Von den unter Punkt 8 beauskunfteten Personen bekleideten Dr. Theodor THANNER und Dr. Mathias VOGL zuvor Funktionen im jeweiligen Ministerbüro.

 

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Außerhalb des Ministerbüros werden keine Personen aufgrund von „Arbeitsleihverträgen“ beschäftigt.