3190/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.09.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 Wien
DVR:
0000051 GZ
BMI-LR2220/0100-II/2/a/2005
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.
Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben am 07. Juli 2005 unter der Nummer
3255/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend
„nordafrikanischer Drogendealer in Innsbruck“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf
Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ein Anstieg der Kriminalität in den
letzten Monaten in der Innenstadt von Innsbruck ist den Sicherheitsbehörden
bekannt. Die Kriminalitätsbelastung in Tirol und in der Stadt Innsbruck
insgesamt ist im 1. Halbjahr 2005 hingegen deutlich zurückgegangen.
Zu Frage 2:
Bereits unmittelbar nach dem
Auftreten des Phänomens im Sommer 2004 wurden umgehend wirkungsvolle Schritte
gesetzt, wodurch einzelne Drahtzieher ausgefiltert und in Haft genommen werden
konnten.
Zu den umgesetzten Maßnahmen zählen
insbesondere:
·
Spezifische
kriminalpolizeiliche Ermittlungen gegen nordafrikanische Täter
·
Deutliche
Verstärkung der Zivilstreifen und uniformierten Streifen im Rapoldipark und im
unmittelbaren Bereich, auch unter Einbeziehung der Einheiten der Einsatzgruppe
zur Bekämpfung der Straßenkriminalität
·
Bildung
einer Task Force
·
Gemeinsame
Aktionen von Kriminalpolizei, Sicherheitswache, Einsatzgruppe zur Bekämpfung
der Straßenkriminalität, Observationseinheit des Bundeskriminal-amtes und
Einsatzkommando Cobra
·
Forcierung
von Beobachtungsmaßnahmen direkt am Brenner und eine flexible Gestaltung der
Kontrolltätigkeit auf internationalen Zügen und Regionalzügen
·
Intensive
Zusammenarbeit mit den italienischen Polizeidienststellen
·
Massive
fremdenpolizeiliche Maßnahmen zur Außerlandesschaffung in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen
·
Inbetriebnahme
der Videoüberwachung
Die rigorosen Streifen und
Kontrollen die zu nicht unerheblichen Aufgriffen von Suchtmittel-dealern und
-transporten führten, führten zu einer Stabilisierung der Lage.
Da sich die oben angeführten
Maßnahmen als erfolgreich erwiesen haben, werden diese konsequent in Anpassung
an die jeweilige aktuelle Lage fortgesetzt.
Zu Frage 3:
Ja, der Großteil dieser Personen
stehen in unterschiedlichen Stadien eines Asylverfahrens.
Zum Einschreiten stehen den
Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganen sämtliche exekutiven Befugnisse,
insbesondere des Sicherheitspolizeigesetzes, der Strafprozessordnung und des
Suchtmittelrechtes, des Fremden- und Asylrechtes zur Verfügung.
Seit Sommer 2004 wurden in 48 Fällen
nordafrikanische Tatverdächtige in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.
Zu Frage 4:
Generell ist anzumerken, dass der §
56 Fremdengesetz normiert, unter welchen Bedingungen Fremde zur Ausreise
verhalten werden können (Abschiebung).
Eine solche Außerlandesschaffung ist
erst möglich, wenn ein allfälliges Asylverfahren rechtskräftig negativ
abgeschlossen wurde und eine durchsetzbare aufenthaltsbeendende Maßnahme
(Ausweisung, Aufenthaltsverbot) vorliegt.
Diese Fremden haben in den meisten
Fällen Asylanträge gestellt, die zum Großteil bis dato noch nicht abgeschlossen
werden konnten.
Von dem genannten Personenkreis
konnte wegen offener Asylverfahren, ungeklärter Identität und fehlender
Reisedokumente bisher noch keiner in sein Heimatland abgeschoben werden. Bei
vier Fremden ist es jedoch gelungen, diese aufgrund der Dublin II Verordnung
nach Belgien, Spanien bzw. Italien zu überstellen.
Zu Frage 5:
Der exekutive Einsatz zur Bekämpfung
des vorliegenden Kriminalitätsbrennpunktes wurde in den vergangenen Monaten
massiv durch die Zusammenziehung von Kräften unter-schiedlicher spezialisierter
Organisationseinheiten, wie z. B. Einsatzkommando Cobra, Einsatzgruppe zur
Bekämpfung der Straßenkriminalität, die Observationseinheit des
Bundeskriminalamtes, zusätzliche Kräfte von Ausgleichsmaßnahmen,
Kontrollgruppen, einzelnen Polizeiinspektionen und des Landeskriminalamtes
zusätzlich zu den eigenen Kräften des Stadtpolizeikommandos Innsbruck
verstärkt.
Zu Frage 6:
Die Möglichkeit einer
Videoüberwachung wird genutzt. Für die Errichtung einer Schutzzone liegt nach
einschlägigen Informationen der Bundespolizeidirektion Innsbruck keine
materielle Notwendigkeit gem. § 36a Sicherheitspolizeigesetz vor.
Zu Frage 7:
Die Ergebnisse der Videoüberwachung
in Innsbruck können erst nach einem entsprechenden Beobachtungszeitraum
bewertet werden.
Zu Frage 8:
Im Sommer 2005 konnten 3
Hintermänner, die in Innsbruck aufhältig waren, festgenommen und in die
Justizanstalt Innsbruck eingeliefert werden. Ermittlungen zu weiteren derzeit
noch unbekannten Hintermännern sind im Gange.
Zu Frage 9:
Die Zusammenarbeit auf allen
operativen Ebenen mit den italienischen Sicherheitsbehörden ist intensiv und
überwiegend als zufrieden stellend einzuschätzen.
Durch die Einrichtung des trilateralen
österreichisch-slowenisch-italienischen Kontaktbüros in Thörl-Maglern mit 1.
Mai 2005 konnten die Informationswege wesentlich verkürzt und die Möglichkeit
direkter Zusammenarbeit ohne Sprachbarrieren wesentlich erweitert werden.
Zu Frage 10:
Bislang wurden von den
Einsatzkräften
·
65
Personen nach dem Fremdengesetz,
und
·
168
Personen nach strafrechtlichen Delikten
festgenommen, sowie
·
48
Personen in U-Haft überstellt