3190/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.09.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR: 0000051

 

GZ BMI-LR2220/0100-II/2/a/2005

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben am 07. Juli 2005 unter der Nummer 3255/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend „nordafrikanischer Drogendealer in Innsbruck“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ein Anstieg der Kriminalität in den letzten Monaten in der Innenstadt von Innsbruck ist den Sicherheitsbehörden bekannt. Die Kriminalitätsbelastung in Tirol und in der Stadt Innsbruck insgesamt ist im 1. Halbjahr 2005 hingegen deutlich zurückgegangen.

 

Zu Frage 2:

Bereits unmittelbar nach dem Auftreten des Phänomens im Sommer 2004 wurden umgehend wirkungsvolle Schritte gesetzt, wodurch einzelne Drahtzieher ausgefiltert und in Haft genommen werden konnten.

 

Zu den umgesetzten Maßnahmen zählen insbesondere:

·         Spezifische kriminalpolizeiliche Ermittlungen gegen nordafrikanische Täter

·         Deutliche Verstärkung der Zivilstreifen und uniformierten Streifen im Rapoldipark und im unmittelbaren Bereich, auch unter Einbeziehung der Einheiten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität

·         Bildung einer Task Force

·         Gemeinsame Aktionen von Kriminalpolizei, Sicherheitswache, Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, Observationseinheit des Bundeskriminal-amtes und Einsatzkommando Cobra

·         Forcierung von Beobachtungsmaßnahmen direkt am Brenner und eine flexible Gestaltung der Kontrolltätigkeit auf internationalen Zügen und Regionalzügen

·         Intensive Zusammenarbeit mit den italienischen Polizeidienststellen

·         Massive fremdenpolizeiliche Maßnahmen zur Außerlandesschaffung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen

·         Inbetriebnahme der Videoüberwachung

 

Die rigorosen Streifen und Kontrollen die zu nicht unerheblichen Aufgriffen von Suchtmittel-dealern und -transporten führten, führten zu einer Stabilisierung der Lage.

 

Da sich die oben angeführten Maßnahmen als erfolgreich erwiesen haben, werden diese konsequent in Anpassung an die jeweilige aktuelle Lage fortgesetzt.

 

Zu Frage 3:

Ja, der Großteil dieser Personen stehen in unterschiedlichen Stadien eines Asylverfahrens.

 

Zum Einschreiten stehen den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganen sämtliche exekutiven Befugnisse, insbesondere des Sicherheitspolizeigesetzes, der Strafprozessordnung und des Suchtmittelrechtes, des Fremden- und Asylrechtes zur Verfügung.

 

Seit Sommer 2004 wurden in 48 Fällen nordafrikanische Tatverdächtige in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.

 

Zu Frage 4:

Generell ist anzumerken, dass der § 56 Fremdengesetz normiert, unter welchen Bedingungen Fremde zur Ausreise verhalten werden können (Abschiebung).

 

Eine solche Außerlandesschaffung ist erst möglich, wenn ein allfälliges Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und eine durchsetzbare aufenthaltsbeendende Maßnahme (Ausweisung, Aufenthaltsverbot) vorliegt.

 

Diese Fremden haben in den meisten Fällen Asylanträge gestellt, die zum Großteil bis dato noch nicht abgeschlossen werden konnten.

 

Von dem genannten Personenkreis konnte wegen offener Asylverfahren, ungeklärter Identität und fehlender Reisedokumente bisher noch keiner in sein Heimatland abgeschoben werden. Bei vier Fremden ist es jedoch gelungen, diese aufgrund der Dublin II Verordnung nach Belgien, Spanien bzw. Italien zu überstellen.

 

Zu Frage 5:

Der exekutive Einsatz zur Bekämpfung des vorliegenden Kriminalitätsbrennpunktes wurde in den vergangenen Monaten massiv durch die Zusammenziehung von Kräften unter-schiedlicher spezialisierter Organisationseinheiten, wie z. B. Einsatzkommando Cobra, Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, die Observationseinheit des Bundeskriminalamtes, zusätzliche Kräfte von Ausgleichsmaßnahmen, Kontrollgruppen, einzelnen Polizeiinspektionen und des Landeskriminalamtes zusätzlich zu den eigenen Kräften des Stadtpolizeikommandos Innsbruck verstärkt.

 

Zu Frage 6:

Die Möglichkeit einer Videoüberwachung wird genutzt. Für die Errichtung einer Schutzzone liegt nach einschlägigen Informationen der Bundespolizeidirektion Innsbruck keine materielle Notwendigkeit gem. § 36a Sicherheitspolizeigesetz vor.

 

Zu Frage 7:

Die Ergebnisse der Videoüberwachung in Innsbruck können erst nach einem entsprechenden Beobachtungszeitraum bewertet werden.

 

 

Zu Frage 8:

Im Sommer 2005 konnten 3 Hintermänner, die in Innsbruck aufhältig waren, festgenommen und in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert werden. Ermittlungen zu weiteren derzeit noch unbekannten Hintermännern sind im Gange.

 

Zu Frage 9:

Die Zusammenarbeit auf allen operativen Ebenen mit den italienischen Sicherheitsbehörden ist intensiv und überwiegend als zufrieden stellend einzuschätzen.

 

Durch die Einrichtung des trilateralen österreichisch-slowenisch-italienischen Kontaktbüros in Thörl-Maglern mit 1. Mai 2005 konnten die Informationswege wesentlich verkürzt und die Möglichkeit direkter Zusammenarbeit ohne Sprachbarrieren wesentlich erweitert werden.

 

Zu Frage 10:

Bislang wurden von den Einsatzkräften 

·         65 Personen nach dem Fremdengesetz,  und

·         168 Personen nach strafrechtlichen Delikten

festgenommen, sowie

·         48 Personen in U-Haft überstellt