3198/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3234/J der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und
Freunde nach Ein-
holung von
Stellungnahmen der Entscheidungsträger nach dem Kriegsgefangenen-
entschädigungsgesetz (KGEG) wie folgt:
Frage 1:
Bis 31.12.2004 haben 83.181 Personen
um eine Entschädigung nach dem KGEG
angesucht.
Frage 2:
Bis 31.12.2004 wurden 7.916 Entschädigungsanträge nach dem KGEG abgelehnt.
Frage 3:
Ja. Eine statistische Differenzierung der Ablehnungen wurde nicht vorgenommen.
Frage 4:
Ja. Das Antragsformblatt betreffend Kriegsgefangenenentschädigung liegt bei.
Frage 5:
Ja. Eine statistische Differenzierung der Zuerkennungen wurde nicht vorgenommen.
Frage 6a:
Es konnten drei derartige Ansuchen
gemeldet werden, eine statistische Erfassung
erfolgte
nicht.
Frage 6b und c:
Eine Beantwortung von
Fragen betreffend die Einbringung oder Nichteinbringung
individueller
Anträge scheidet aus datenschutzrechtlichen Gründen aus.
Frage 6d:
Bei Feststellung einer Anhaltung aus
politischen Gründen erfolgte - wie bei den
sonstigen
anspruchsbegründenden Tatbeständen - auch eine Prüfung des Aus-
schlusstatbestandes des § 2 KGEG.
Frage 7:
Auf die Bestimmung des § 11 KGEG, in der die einzelnen Entscheidungsträger angeführt sind, und die ihnen gegebenenfalls übergeordneten Bundesministerien wird hingewiesen.
Frage 8:
Der Vollzug der Ausschlussbestimmung wird analog zum KGEG erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
An die
pensionsauszahlende Stelle Versicherungsnummer:
............................................................ .......................................
Ich beantrage die Gewährung einer Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KGEG), das Leistungen für im Zuge des Ersten bzw. Zweiten Weltkriegs in Kriegsgefangenschaft geratene Österreicher vorsieht, und mache hierzu folgende Angaben:
1. Familienname: Geburtsname: Vorname: Tel.Nr.:
geboren am: in:
2. Ich besitze die österreichische Staatsbürgerschaft: O*) Ja
O*) Nein
3. Meine Adresse lautet:
Staat: PLZ/Ort: Straße:
4. Ich war im Zuge des Ersten/Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft
folgender Staaten:
vom: bis: in:
vom: bis: in:
5. Ich wurde im Verlauf des Zweiten Weltkrieges oder während der Besetzung
Österreichs durch die Alliierten Mächte aus politischen oder militärischen
Gründen von folgender ausländischen Macht:
in festgenommen
und vom bis
in angehalten.
6. Ich habe mich auf Grund politischer Verfolgung oder drohender
politischer Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947,
außerhalb des Gebiets der Republik Österreich befunden und wurde aus den in
Punkt 5 angeführten Gründen von einer ausländischen Macht festgenommen und nach
Beginn des Zweiten Weltkrieges von folgendem/en Staat/en:
vom bis in
angehalten.
7. Meine Angaben hinsichtlich der Gefangenschaft weise ich nach durch:
O*) Ersatzzeiten für Kriegsgefangenschaft, die bei meiner
Pensionsbemessung
berücksichtigt
wurden. Der zuständige Pensionsversicherungsträger ist:
O*) sofern keine Ersatzzeiten anerkannt wurden:
O
Entlassungsschein:
O sonstige Urkunden:
O folgende Zeugen:
*) Zutreffendes bitte ankreuzen
8. Ich bestätige, dass ich
weder durch ein Gericht der Republik Österreich, ein Gericht der vier
Alliierten Besatzungsmächte noch durch ein Gericht eines anderen Staates im
Zusammenhang mit den Kriegsereignissen oder der NS-Herrschaft - insbesondere
weder nach dem Kriegsverbrechergesetz noch nach dem Verbotsgesetz -
rechtskräftig verurteilt wurde. Ich bestätige ausdrücklich, dass auch
diesbezüglich keine bereits getilgten Verurteilungen meiner Person
erfolgten:
O*) Ja
O*) Nein, ich kann dies nicht bestätigen, weil eine
derartige
Verurteilung meiner Person erfolgte.
9. Ich wurde hinsichtlich der unter Punkt 8 angeführten Verurteilung in
der Folge rehabilitiert.
O*) Ja
Die Rehabilitierung ist nachgewiesen durch:
O*) Nein
10. Für Personen, die nach dem 30.April 1949 aus der
Kriegsgefangenschaft heimgekehrt
sind: Ich habe Leistungen nach dem Bundesgesetz über finanzielle
Hilfeleistungen an Spätheimkehrer (Spätheimkehrergesetz), BGBl. Nr. 128/1958,
erhalten:
O*) Ja
O*) Nein
11. Ich ersuche um die Überweisung der Geldleistung
O*) auf mein Konto Nr.:
bei
der Bank:
O*) per Post an meine folgende Adresse:
Ort: Straße:
Ich versichere, dass ich die obigen Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe und nehme zur Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben - insbesondere zu Punkt 8 - (straf)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Weiters verpflichte ich mich, jede für die Leistung maßgebliche Änderung binnen vier Wochen dem zuständigen Entscheidungsträger anzuzeigen.
Ort: am: Unterschrift:
*) Zutreffendes bitte ankreuzen
Zur
Beachtung:
Dem
Antrag sind alle die Richtigkeit der Angaben beweisenden Urkunden (in Urschrift
oder amtlich beglaubigter Abschrift) beizufügen. Insbesondere sind
anzuschließen:
·
Staatsbürgerschaftsnachweis
·
Entlassungsschein aus
Kriegsgefangenschaft oder Verwahrungshaft
·
allfällige andere Beweise
(Korrespondenz, Zeugenaussagen usw.)
Die
einzelnen Fragen sind genau und ausführlich zu beantworten. Sollte der
vorhandene Raum für die Beantwortung nicht ausreichen, ist ein Beiblatt
anzuschließen.
Unvollständige
und ungenaue Angaben machen Rückfragen nötig und verzögern die Erledigung.
Alle zur
Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und
Vollmachten sind von Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben sowie Gerichts- und
Justizverwaltungsgebühren befreit (§ 10 Abs. 2 KGEG).