3198/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3234/J der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde nach Ein-
holung von Stellungnahmen der Entscheidungsträger nach dem Kriegsgefangenen-
entschädigungsgesetz (KGEG) wie folgt:

Frage 1:

Bis 31.12.2004 haben 83.181 Personen um eine Entschädigung nach dem KGEG
angesucht.

Frage 2:

Bis 31.12.2004 wurden 7.916 Entschädigungsanträge nach dem KGEG abgelehnt.

Frage 3:

Ja. Eine statistische Differenzierung der Ablehnungen wurde nicht vorgenommen.

Frage 4:

Ja. Das Antragsformblatt betreffend Kriegsgefangenenentschädigung liegt bei.

 


Frage 5:

Ja. Eine statistische Differenzierung der Zuerkennungen wurde nicht vorgenommen.

Frage 6a:

Es konnten drei derartige Ansuchen gemeldet werden, eine statistische Erfassung
erfolgte nicht.

Frage 6b und c:

Eine Beantwortung von Fragen betreffend die Einbringung oder Nichteinbringung
individueller Anträge scheidet aus datenschutzrechtlichen Gründen aus.

Frage 6d:

Bei Feststellung einer Anhaltung aus politischen Gründen erfolgte - wie bei den
sonstigen anspruchsbegründenden Tatbeständen - auch eine Prüfung des Aus-
schlusstatbestandes des § 2 KGEG.

Frage 7:

Auf die Bestimmung des § 11 KGEG, in der die einzelnen Entscheidungsträger angeführt sind, und die ihnen gegebenenfalls übergeordneten Bundesministerien wird hingewiesen.

Frage 8:

Der Vollzug der Ausschlussbestimmung wird analog zum KGEG erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Beilage


An die pensionsauszahlende Stelle                           Versicherungsnummer:

............................................................                                    .......................................

 

 

 

Ich beantrage die Gewährung einer Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenent­schädigungsgesetz (KGEG), das Leistungen für im Zuge des Ersten bzw. Zweiten Weltkriegs in Kriegsgefangenschaft geratene Österreicher vor­sieht, und mache hierzu folgende Angaben:

 

1.    Familienname:                   Geburtsname:                   Vorname:                       Tel.Nr.:



    geboren am:                        in:                  



2.    Ich besitze die österreichische Staatsbürgerschaft:            O*)  Ja
                                                         O*)   Nein

 

3.    Meine Adresse lautet:

     Staat:                   PLZ/Ort:                   Straße:



4.    Ich war im Zuge des Ersten/Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft folgender Staaten:
vom:                   bis:                   in:
vom:                   bis:                   in:

5.    Ich wurde im Verlauf des Zweiten Weltkrieges oder während der Besetzung Österreichs durch die Alliierten Mächte aus politi­schen oder militärischen Gründen von folgender ausländischen Macht:

in                   festgenommen und vom                                                                     bis
in                   angehalten.

6.    Ich habe mich auf Grund politischer Verfolgung oder drohender politischer Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, außerhalb des Gebiets der Republik Österreich befunden und wurde aus den in Punkt 5 angeführten Gründen von einer ausländischen Macht festgenommen und nach Beginn des Zweiten Weltkrieges von folgendem/en Staat/en:

vom                   bis                   in                          angehalten.

7.    Meine Angaben hinsichtlich der Gefangenschaft weise ich nach durch:

O*) Ersatzzeiten für Kriegsgefangenschaft, die bei meiner Pensionsbemessung         berück­sichtigt wurden. Der zuständige Pensionsversicherungsträger ist:

O*) sofern keine Ersatzzeiten anerkannt wurden:
    O Entlassungsschein:
    O sonstige Urkunden:
    O folgende Zeugen:


 

 

 

 

 

 

*) Zutreffendes bitte ankreuzen

 

8.     Ich bestätige, dass ich weder durch ein Gericht der Republik Österreich, ein Gericht der vier Alliierten Besatzungsmächte noch durch ein Gericht eines anderen Staates im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen oder der NS-Herrschaft - insbesondere weder nach dem Kriegsverbrechergesetz noch nach dem Verbotsgesetz - rechtskräftig verurteilt wurde. Ich bestätige ausdrücklich, dass auch diesbezüglich keine bereits getilgten Verurteilungen meiner Person erfolgten:    

 

O*) Ja

O*) Nein, ich kann dies nicht bestätigen, weil eine derartige
      Verurteilung meiner Person erfolgte
.

9.    Ich wurde hinsichtlich der unter Punkt 8 angeführten Verurteilung in der Folge rehabilitiert.

              O*) Ja               Die Rehabilitierung ist nachgewiesen durch:

 

 

              O*) Nein

 

10. Für Personen, die nach dem 30.April 1949 aus der Kriegsgefangenschaft  heimgekehrt sind: Ich habe Leistungen nach dem Bundesgesetz über finanzielle Hilfeleistungen an Spätheimkehrer (Spätheimkehrergesetz), BGBl. Nr. 128/1958, erhalten: 

 

O*) Ja

O*) Nein

11. Ich ersuche um die Überweisung der Geldleistung

O*) auf mein Konto Nr.:                                  bei der Bank:

O*) per Post an meine folgende Adresse:
     Ort:                   Straße:

Ich versichere, dass ich die obigen Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe und nehme zur Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben - insbesondere zu Punkt 8 - (straf)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Weiters verpflichte ich mich, jede für die Leistung maßgebliche Änderung binnen vier Wochen dem zuständigen Entscheidungsträger anzuzeigen.

 

 

 

 

 

 

 

Ort:                        am:                        Unterschrift:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*) Zutreffendes bitte ankreuzen


Zur Beachtung:

 

Dem Antrag sind alle die Richtigkeit der Angaben beweisenden Urkunden (in Urschrift oder amtlich beglaubigter Abschrift) beizufügen. Insbesondere sind anzuschließen:

 

·       Staatsbürgerschaftsnachweis

·       Entlassungsschein aus Kriegsgefangenschaft oder Verwahrungshaft

·       allfällige andere Beweise (Korrespondenz, Zeugenaussagen usw.)

 

Die einzelnen Fragen sind genau und ausführlich zu beantworten. Sollte der vorhandene Raum für die Beantwortung nicht ausreichen, ist ein Beiblatt anzuschließen.

 

Unvollständige und ungenaue Angaben machen Rückfragen nötig und verzögern die Erle­digung.

 

Alle zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit (§ 10 Abs. 2 KGEG).