3203/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0062-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Christine Lapp, Kolleginnen

und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3273/J, betreffend

Dienstreisen im gesamten Jahr 2004

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3273/J, betreffend Dienstreisen im gesamten Jahr 2004, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1, 4 und 5:

 

Dienstreisen im Sinne der RGV 1955 i.d.g.F. sind alle Reisebewegungen aufgrund eines Dienstauftrages, die außerhalb des Dienstortes oder außerhalb des Ortes der Dienstzuteilung führen und deren Wegstrecke mehr als 2 Kilometer beträgt. Aus den Fragestellungen kann abgeleitet werden, dass im Einzelnen die Auslandsdienstreisen, die ich als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Begleitung einer Delegation durchgeführt habe, Gegenstand der Anfrage sind.

 

Die Auslandsdienstreisen, die ich in meiner Funktion als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchführe, dienen der Vertretung der Interessen Österreichs bzw. deren Staatsbürger auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie der Umwelt und der Durchsetzung der österreichischen Ziele in diesen Bereichen.

 

 

Der Zweck der jeweiligen Dienstreise ist aus der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen.

 

 

Für den Zeitraum 1.1. bis 9.11. 2004 darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage, Nr. 2262/J-NR/2004, verwiesen werden, dies gilt auch für die unten stehenden Auflistungen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Anzahl der Politiker und sonstige Personen, wie Journalisten und Vertreter der Wirtschaft, die an den einzelnen Dienstreisen teilnahmen, beträgt:

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Auswahl der jeweiligen Teilnehmer an den Dienstreisen erfolgt nach streng ökonomischen Gesichtspunkten und nimmt, im Fall von Journalisten, insbesondere darauf Bedacht, wie die Anliegen und Interessen des Ressorts am effizientesten an die Öffentlichkeit transportiert werden können. Hinsichtlich der übrigen Personen, die in der Fragestellung erwähnt sind, wird darauf abgestellt, welche Bediensteten die entsprechenden Besprechungsschwerpunkte sowohl seitens des Ministerbüros als auch der Organisationseinheiten des Ressorts aufgrund des spezifischen Fachwissens bestmöglich vertreten können.

 

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die Auslandsreisen der Sektionsleiter im fraglichen Zeitraum gestalten sich wie folgt, wobei der jeweils angeführte Zweck jedenfalls erreicht wurde.

 

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Die einzelnen Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter des Ministerbüros im fraglichen Zeitraum sind unter Angabe der Kosten, der Anzahl der Reisetage und des Reisezweckes zusammengefasst:

 

 

Zu Frage 10:

 

Für Auslandsdienstreisen, die überwiegend zu EU-Sitzungen oder in Begleitung der Ressortleitung erforderlich waren und in der Regel mit einer einen Tag nicht überschreitenden Dauer stattfanden, sind, soferne diese bis zum Einlangen der Anfrage bereits abgerechnet wurden, Reisekosten in Höhe von EUR 1, 241.313,25 entstanden.

Gemäß der Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitk wurde die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates neu geregelt.

 

Aufgrund dessen entfällt die Refundierung der angefallenen Reisekosten, jedem Mitgliedstaat wird ein Pauschalbetrag zu deren Abgeltung zuerkannt.

 

 

Der Bundesminister: