3205/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0059-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEP. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Eva Glawischnig-
Piesczek, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005,
Nr. 3297/J, betreffend UVP-Pflicht des Fußball-EM-
Stadions Klagenfurt
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3297/J, betreffend UVP-Pflicht des Fußball-EM-Stadions Klagenfurt, beehre ich mich nach Befassung der Kärntner Landesregierung Folgendes mitzuteilen:
Vorab ist festzuhalten, dass entsprechend den dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorliegenden Informationen bisher noch kein Verfahren gemäß UVP-G 2000 eingeleitet wurde. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, zu einem Vorhaben, dessen Umfang und genaue Ausgestaltung nur aus den Medien oder auf Grund von Gerüchten bekannt sind, detailliert Stellung zu nehmen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Soweit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekannt ist, wurde für das Fussball-EM-Stadion Klagenfurt die Stadt Klagenfurt als Bezirksverwaltungsbehörde mit der Durchführung des Feststellungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 betraut. Eine solche Delegation ist gemäß § 39 Abs. 1 UVP-G 2000 zulässig.
Ob infolge ein Handlungsbedarf entsteht, kann sich erst im Laufe des weiteren Verfahrens ergeben.
Zu Frage 3:
Da der Umfang und die genaue Ausgestaltung des Vorhabens noch nicht bekannt sind, kann dazu derzeit noch keine Stellungnahme abgegeben werden.
Der Bundesminister: