3208/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0060-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEP. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3307/J, betreffend
Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Härte- und Sonderfälle
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3307/J, betreffend Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Härte- und Sonderfälle, beehre ich mich nach Befassung der Agrarmarkt Austria Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:
Im Rahmen einer ersten Berechnung hat die Agrarmarkt Austria (AMA) den Betriebsinhabern Referenzbetrag, Referenzflächen und - daraus ermittelt - Anzahl, Wert und Art der Zahlungsansprüche vorläufig mitgeteilt. Bis 30. November 2004 konnten die Betriebsinhaber insbesondere das Vorliegen eines Härte- oder Sonderfalls beantragen bzw. (bis spätestens mit dem Sammelantrag 2005) Vorabübertragungen bekannt geben. Auf Basis der Erstberechnung und der ergänzenden Angaben bzw. Anträge der Betriebsinhaber ist bis Ende März 2005 die vorläufige Begründung der Zahlungsansprüche erfolgt. Die endgültige Festsetzung der Zahlungsansprüche und damit auch die bescheidmäßige Entscheidung über die Anerkennung von Härte- und Sonderfällen erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der einheitlichen Betriebsprämie im Dezember 2005. Derzeit können daher nur die bislang positiv beurteilten Anträge bekannt gegeben werden:
|
Beantragt (Stand:
30.05.2005) |
Positiv |
Härtefälle |
883 |
298 |
Sonderfälle |
7.253 |
3.423 |
davon
|
|
|
Neueinsteiger |
220 |
108 |
Des Weiteren können noch keine konkreten Daten über die für Sonderfälle zugeteilten Mittel bzw. über die abgelehnten Fälle bekannt gegeben werden. Die Beantragungsgründe für Härtefälle sind in erster Linie Berufsunfähigkeit (davon 201 Anträge positiv erledigt), Tod des Bewirtschafters (64) sowie Trockenfutterverarbeitung im Ausland (126).
Hofübernehmer/innen erhalten ihre Zahlungsansprüche in der Regel über den „Bewirtschafterwechsel“. Mit diesem wird die Hofübernahme bei der AMA angezeigt und automatisch die Zahlungsansprüche übertragen. Es kann von rund 10.000 Hofübernahmen pro Jahr ausgegangen werden.
Neueinsteiger sind gemäß § 6 der Verordnung BGBl. II Nr. 336/2004 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die einheitliche Betriebsprämie Betriebsinhaber, die
Ø seit dem Kalenderjahr 2002, jedoch spätestens am 31. Dezember 2003 begonnen haben, einen landwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu führen und
Ø im Bezugszeitraum selbst keine Direktzahlungen erhalten oder im Wege der Rechtsnachfolge übertragen erhalten haben.
Eine Zuweisung von Zahlungsansprüchen erfolgt dann, wenn sich Direktzahlungen für Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 6 leg. cit. in den Jahren 2003 und 2004, oder die Direktzahlungen des Jahres 2004 höher sind, von mindestens 3.000 € ergeben.
Die häufigsten Ablehnungsgründe waren:
Nichterreichen des Grenzwertes von 3.000 € sowie Beginn der Bewirtschaftung
nach dem 31.12.2003.
Die fiktiven Prämienansprüche der abgewiesenen Fälle wurden nicht berechnet und können daher nicht bekannt gegeben werden.
Zu Frage 4:
Laut AMA sind zurzeit 113 Zusatzanträge bekannt. Darüber hinaus wurde eine noch nicht feststehende Anzahl an Zusatz-Anträgen über die Landwirtschaftskammern eingereicht. Die bescheidmäßige Erledigung der Zusatz-Anträge erfolgt voraussichtlich im Dezember 2005. Eine genauere Darstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Zu Frage 6:
Es sind 25.070 Anträge auf Vorabübertragung eingelangt. Davon wurden bis jetzt 14.651 positiv beurteilt.
Anzahl und Wert der vorabübertragenen Zahlungsansprüche:
Land |
Anzahl |
Wert in € |
Wert je ZA im Durchschnitt in € |
Wien |
120,59 |
41.055,34 |
340,45 |
Niederösterreich |
36.938,19 |
12.560.271,36 |
340,03 |
Burgenland |
11.390,22 |
3.786.342,94 |
332,42 |
Oberösterreich |
12.438,35 |
4.266.615,36 |
343,02 |
Salzburg |
318,77 |
62.151,17 |
194,97 |
Steiermark |
7.448,27 |
2.507.658,84 |
336,68 |
Kärnten |
2.752,75 |
889.904,23 |
323,28 |
Tirol |
214,53 |
44.537,92 |
207,61 |
Vorarlberg |
218,77 |
20.348,80 |
93,01 |
Österreich |
71.840,44 |
24.178.885,96 |
336,56 |
Zu Frage 7:
Das System der Einheitlichen Betriebsprämie sieht einen Härtefonds nicht vor. Es gilt das Prinzip, dass Härtefälle im Rahmen der normalen Zuteilung und Sonderfälle (Investitionen, Neueinsteiger, Umstellungsprogramm) aus der nationalen Reserve abzudecken sind. Das Finanzvolumen sollte ausreichen, um die Ansprüche aus Härtefällen und Sonderfällen abzudecken (im Übrigen siehe die Beantwortung zu Frage 1).
Der Bundesminister: