3210/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0050-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3317/J, betreffend

österreichische Strategie zur ländlichen Entwicklung hinsichtlich

der Beschlüsse von Göteborg 2001 und Salzburg 2003

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3317/J, betreffend österreichische Strategie zur ländlichen Entwicklung hinsichtlich der Beschlüsse von Göteborg 2001 und Salzburg 2003, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Klarstellung zum Eingangsstatement:

 

Wesentliche Basis der Strategie des österreichischen Programms sind die Beschlüsse des Europäischen Rates in Göteborg 2001 und der Europäischen Konferenz über die ländliche Entwicklung in Salzburg 2003.

 

Grundlage für die nationale Strategie sind die von den Agrarministern zu beschließenden strategischen Leitlinien der  Gemeinschaft über die  Entwicklung des ländlichen  Raums. Dazu hat

die Kommission ihren Vorschlag [KOM(2005) 304 endgültig] im Rat Landwirtschaft am 19. Juli 2005 präsentiert, die britische Präsidentschaft hat einen Beschluss des Rates für November 2005 in Aussicht gestellt.

 

Am 20. Juni 2005 haben sich die Agrarminister in ihrer Sitzung des Rates Landwirtschaft in Luxemburg über die neue Verordnung für die Ländliche Entwicklung geeinigt und somit auch den Zweck und die Anwendungsbereiche für die Periode 2007 bis 2013 festgelegt. In den strategischen Leitlinien, kurz EU-Strategie genannt, werden in diesem Rahmen die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtigen Bereiche festgelegt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Aufbauend auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien werden die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategiepläne gemeinsam mit der Europäischen Kommission erarbeiten, die den Bezugsrahmen für die Erstellung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums darstellen.

 

Die EU-Strategie besteht aus insgesamt sechs Leitlinien, wobei die ersten vier Leitlinien den Schwerpunktachsen der neuen Verordnung zuzuordnen sind, die beiden übrigen Leitlinien horizontalen Charakter aufweisen und sonstige EU-weite Strategien wie z.B. den Bio-Aktionsplan oder die europäische Forststrategie berücksichtigen bzw. die Kohärenz zu anderen Gemeinschaftsinstrumenten wie z.B. Struktur- und Kohäsionsfonds einfordern. Teil der EU-Strategie ist auch das Berichtssystem, das einen Gemeinschaftsrahmen für die Begleitung und Bewertung voraussetzt. Grundlage für den Gemeinschaftsrahmen wird ein gemeinsamer Indikatorensatz sein, der auch die Basis für die Ausarbeitung des nationalen Strategieplanes bilden soll.

 

Zu den Fragen 1 und 2 auf Seite 1 der Anfrage sowie zu den Fragen 3, 5, 6 und 9:

 

Die biologische Vielfalt und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturwert ist eine der Prioritäten der der Schwerpunktachse 2 zuzuordnenden strategischen Leitlinie der Gemeinschaft.

 

Aus österreichischer Sicht ist diese strategische Ausrichtung besonders begrüßenswert, zumal schon in der aktuellen Programmperiode wichtige Akzente in diese Richtung mit dem Agrarumweltprogramm ÖPUL und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie z.B. Artikel 33-Maßnahmen gesetzt werden. Dieser Weg soll auch in Zukunft weiter entwickelt und beschritten werden. Den Grundstein für diese Richtung haben die Agrarminister im Rat vom Juni 2005 mit der Einigung über die neue Verordnung für die Entwicklung des ländlichen Raums, hier insbesondere mit der Festlegung der Mindestdotierung der Schwerpunktachsen, gelegt. Diese Festlegung ermöglicht in der zukünftigen Programmperiode eine finanzielle Ausstattung der Achse 2 im Ausmaß von bis zu 80 % der Gemeinschaftsmittel.

 

Die bisherigen Evaluierungen (Evaluierungsberichte 1996, 1998 und 2003) haben gezeigt, dass das Agrarumweltprogramm und die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz von sensiblen Gebieten leisten. Im Rahmen des ÖPUL werden verschiedene Maßnahmen angeboten, die diesen Ansprüchen in unterschiedlicher Intensität gerecht werden. Dazu zählen einerseits Maßnahmen zur Reduktion des Risikopotentials wie die Reduzierung von Betriebsmitteln, der Verzicht von mineralischen Düngemitteln und Pestiziden einschließlich die biologische Landwirtschaft und andererseits spezifische Maßnahmen des Naturschutzes, die Förderung von seltenen Tierrassen und Pflanzenarten sowie die Anlage von Landschaftselementen.

 

Neben dem ÖPUL spielt auch die Ausgleichszulage eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Förderung der Biodiversität. Gerade im benachteiligten Gebiet, insbesondere im Berggebiet trägt die Landwirtschaft zur Sicherung von sensiblen Ökosystemen bei, welche ohne das Förderinstrumentarium „Ausgleichszulage“ nicht im ausreichenden Maße aufrechterhalten werden könnten.

 

Die Erhaltung der Lebensraumvielfalt kann als horizontales Ziel der Ländlichen Entwicklung gesehen werden, zu dessen Erreichung alle Schwerpunktachsen - nicht nur die Achse 2 - einen wesentlichen Beitrag leisten können. Maßnahmen der Achse 1, wie z.B. die Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, stärken die Betriebe im wirtschaftlichen Wettbewerb, durch die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion wiederum wird die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft gesichert. In diesem Sinne können auch Maßnahmen der Achse 3 und des LEADER-Ansatzes eine wichtige Rolle bei der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes spielen.

 

Die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen für die neue Programmperiode ist noch nicht abgeschlossen, zumal auch noch weitere Rahmenbedingungen auf EU-Ebene, wie z.B. die Durchführungsverordnung zur Ländlichen Entwicklung und die EU-Strategie festgelegt werden müssen. Die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung des Programms kann erst fixiert werden, wenn Klarheit über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 gegeben ist.

 

Die Begleitung und Bewertung der Programme wird in der zukünftigen Förderperiode auf EU-Ebene neu ausgerichtet. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an Vorgaben für eine gemeinsame Rahmenregelung für die Begleitung und Bewertung als auch an Kontrollregelungen, welche mit den Mitgliedstaaten auf Verwaltungsausschussebene diskutiert werden. Die Umsetzung dieser Regelungen obliegt den Mitgliedstaaten. Ausgehend von den neuen Bestimmungen wird aus heutiger Sicht die Agrarmarkt Austria mit der Durchführung der Kontrollen betraut werden und wie schon jetzt im Falle von Naturschutzmaßnahmen die Naturschutzbehörden der Länder dabei einbinden.

 

Zu Frage 4:

 

„Die Koordination der unterschiedlichen Interessen von Wirtschaft, Soziales, Ökologie“ für die neue Programmperiode wurde mit der Auftaktveranstaltung zur Programmerstellung in Waidhofen/Ybbs im November 2004 auf eine breite Basis gestellt. Diese Vorgangsweise steht im Einklang mit den Bestimmungen der neuen Verordnung für die Ländliche Entwicklung betreffend die Beteiligung der Partner. Im Rahmen von Dialogtagen, wie einer bereits im Mai 2005 abgehalten wurde, wird der Programmerstellungsprozess mit den Partnern weitergeführt. Dieser Partizipationsprozess wird auch auf die Erarbeitung des nationalen Strategieplanes ausgeweitet.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Fragesteller die Möglichkeiten des Partizipationsprozesses weiterhin aktiv nutzen und auch ihre Positionen in diesen Prozess direkt einbringen werden.

 

Zu den Fragen 7, 8 sowie 1 und 2 auf Seite 2 der Anfrage:

 

Ergänzend zum bereits Ausgeführten darf ich darauf hinweisen, dass Naturschutzangelegenheiten und damit auch die Finanzierung von Natura 2000 in Österreich in der Kompetenz der Länder liegen.

 

Neben dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER kommen auch die vorhandenen Gemeinschaftsinstrumente der Regionalpolitik zur Umsetzung der Ziele von Natura 2000 in Betracht. Die Frage der Abgrenzung, welcher Fonds für welche Förderaspekte im Rahmen von Natura 2000 heranzuziehen wäre, wird mehr Klarheit geben, wenn die weiteren Rahmenbedingungen wie Durchführungsverordnungen und die EU-Strategien für die entsprechenden Förderinstrumente ELER und EFRE festgelegt sind. Letztendlich bleibt die Verantwortung für die Umsetzung von Natura 2000 bei den Mitgliedstaaten, die auch zwischen den nationalen Programmen für die Ländliche Entwicklung und die Regionalpolitik abzustimmen ist.

 

Der Weg, den Österreich in der Landwirtschaft bisher zur Erreichung der Naturschutzziele, z.B. von Natura 2000 beschritten hat, nämlich Maßnahmen über das Agrarumweltprogramm anzubieten, wurde im Inland und in Brüssel gut aufgenommen. Es ist daher Absicht, diese bewährte Strategie in Abstimmung mit den für Naturschutz zuständigen Bundesländern in der neuen Programmperiode fortzusetzen und auch auf die Achse 3 auszuweiten.

 

Abschließend darf zur Frage der Mittelaufwendung für Natura 2000-Projekte wie folgt ausgeführt werden: Im Sinne des erfolgreichen und in Brüssel anerkannten Weges der Umsetzung der Natura 2000-Strategie im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen wird weiter an dem Konzept festgehalten, ein hohes Ausmaß an Flexibilität bei der Umsetzung von Naturschutzprojekten zu ermöglichen. Damit können die für den Naturschutz zuständigen Behörden bestimmen, welche Projekte umgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die verantwortlichen Stellen schwerpunktmäßig Projekte in Natura 2000-Gebieten genehmigen werden. Im zukünftigen Programm für die Ländliche Entwicklung ist beabsichtigt, den Naturschutzprojekten einen besonders hohen Stellenwert zukommen zu lassen.

 

 

Der Bundesminister: