3216/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0010-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 6. September  2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3245/J-NR/2005 betreffend Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 6. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie viele Personen werden gegenwärtig im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt?

 

Antwort:

Zum Zeitpunkt des Einlangens dieser Anfrage waren, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 5 Personen im Vizekanzlerkabinett, 9 Personen im Ministerkabinett und 2 Personen zur Unterstützung der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft, 7 Personen im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Helmut Kukacka (davon 1 Person zur Vorbereitung der EU-Präsidentschaft) und 4 Personen im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Eduard Mainoni beschäftigt.

 

Frage 2:

Wie viele Personen wurden am 1.1.2004 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt?

 

Antwort:

Am 1. Jänner 2004 waren, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 5 Personen im Vizekanzlerkabinett, 10 Personen im Ministerkabinett und 6  Personen im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Helmut Kukacka beschäftigt.

 

Frage 3:

Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2004 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. März 2005 darf ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen. Seit 1. April 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

Kabinett HVK

keine Änderungen

 

Kabinett HBM

Mit 20.06.2005 wurde Mag. Carl Ferrari-Brunnenfeld (Vertragsbedienstetengesetz) eingestellt. Er löste die mit 30.06.2005 ausgeschiedene Mag. Christine Lackner ab.

Bei zwei Bediensteten, die bereits in der Voranfrage angeführt waren, hat sich lediglich – aufgrund des zwischenzeitigen Einlangens der Genehmigung des BKA - die Beschäftigungsgrundlage – von Vertragsbedienstetengesetz auf Sondervertrag gemäß § 36 VBG – geändert (Mag. Martin Mödritscher und Dr. Stefan Weiss).

 

Büro des HSTS Mag. Kukacka

Nitzl Stephan Mag., Sondervertrag zur Vorbereitung der EU-Präsidentschaft, 6.6.2005 – 31.8.2006

 

Büro des HSTS Mag. Mainoni

Kritzinger Pamela Mag., Vertragsbedienstetengesetz, 1.7.2005 –

Auch hier hat sich bei einer Bediensteten, die bereits in der Voranfrage angeführt war, lediglich die Beschäftigungsgrundlage – von Vertragsbedienstetengesetz auf Sondervertrag gemäß § 36 VBG – geändert (Diamantopoulos Dora Mag.).

 

Frage 4:

Mit wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2004 Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbediensteten - Gesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter zusammengerechnet einen sich aus dem Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes ergebenden Betrag?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. März 2005 darf ich auf die Beantwortung der obzitierten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen. Seit

1. April 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage wurde in meinem Vizekanzlerkabinett mit keinem/keiner Mitarbeiter/in, in meinem Ministerkabinett mit 2 Mitarbeitern, im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Kukacka ebenfalls mit keinem/keiner Mitarbeiter/in und im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Mainoni mit 1 Mitarbeiterin Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen. Siehe dazu auch die Beantwortung zu Frage 3.

 

Der im Vergleich zum Gehaltssystem des Vertragsbedienstetengesetzes vereinbarte höhere Verdienst ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der ausgeübten Tätigkeit, die außergewöhnlichen Fähigkeiten, großes Wissen und hohes persönliches Engagement erfordert, gerechtfertigt. Darüber hinaus handelt es sich um sogenannte All-In-Bezüge, wodurch sämtliche Mehrdienstleistungen bereits abgegolten sind. Zur Höhe des Sonderentgelts kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen.

 

Fragen 5, 11 und 12:

Über wie viele MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (aufgeschlüsselt nach Leiharbeitgeber, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe) vereinbart?

 

Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt und wenn ja, wie viele und mit welchen Aufgaben?

 

Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten, die aus den der unter Punkt 11. beauskunfteten Leiharbeitsverträgen entstehen?

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. März 2005 darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen. Seit 1. April 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage haben sich hiezu keine Änderungen ergeben.

 

Ergänzen möchte ich, dass außerhalb des Ministerkabinetts Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen in der Flugunfalluntersuchungsstelle sowie in den Gruppen Luft – Wasser, Schiene und Verkehrs-Arbeitsinspektorat beschäftigt sind.

 

Frage 6:

An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. März 2005 darf ich auf die Beantwortung der  schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen. Seit dem 31. März 2005 bis zum Einlangen der Anfrage ergaben sich keine Änderungen. 

 

Frage 7:

Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs jeweils in den Monaten von Jänner 2004 bis inklusive Juli 2005 entstanden sind?

 


 

 

 

Antwort:

Die Gesamtkosten (Dienstgeberbeiträge) für die Beschäftigung der MitarbeiterInnen im Zeitraum Jänner 2004 bis inkl. Juni 2005 belaufen sich:

 

-          für das Vizekanzlerkabinett auf € 473.903,80

-          für das Ministerkabinett auf € 1.317.129,65

-          für das Büro STS Kukacka auf € 831.390,99

-          für das Büro STS Mainoni auf € 209.388,00

 

 

Fragen 8, 9 und 10:

Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 1.2.2000 bestellt und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?

 

Wie wurden die unter Punkt 8. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von dieser Begugachtungskommission beurteilt?

 

Welche der unter Punkt 8. beauskunfteten Personen bekleiden oder bekleideten zuvor auch eine Funktion im Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?

 

 

Antwort:

Für den Zeitraum Februar 2000 bis Februar 2002 darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3404/J-NR/2002 an meinen Amtsvorgänger Ing. Reichhold bzw. auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3507/J-NR/2002 ebenfalls an meinen Amtsvorgänger Ing. Reichhold, sowie für den Zeitraum Jänner 2003 bis März 2005 auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen.

 

Im Zeitraum März bis Dezember 2002 sowie seit April 2005 haben sich keine Änderungen ergeben.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen