3218/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0006-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 5. September 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3253/J-NR/2005 betreffend Evaluierung der Breitbandoffensive, die die Abgeordneten Hagenhofer und GenossInnen am 6. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Effekte wurden mit den Fördermitteln für die Breitbandoffensive erzielt bzw. seitens der Fördergeber erwartet?

 

Antwort:

Die erwarteten Effekte sind in der Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 dargestellt.

 

Ziel der BREITBANDINITIATIVE 2003 ist es den öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Bürgern in den förderungswürdigen Gebieten durch die Schaffung einer zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen, um in Folge die regionale Penetrationsrate zu steigern.

 

Durch die sich dadurch ergebende Verfügbarkeit von Breitband und die dadurch hervorgerufenen Investitionen in breitbandige Infrastruktur werden auf allen vor-, nach-, und nebengelagerten Wertschöpfungsstufen positive Wachstums- und Innovationseffekte bewirkt.

 

Konkret soll die infrastrukturelle Verfügbarkeit von Breitbandanbindungen auf nahezu vollversorgt erhöht werden.

 

Da noch bis 30. September 2005 Förderanträge eingebracht werden können, kann die Frage der Effekte nur für die bereits eingelangten Anträge aus den Bundesländern Burgenland und Tirol beantwortet werden. In beiden Bundesländern wird bis 2007 eine nahezu flächendeckende Versorgung erreicht werden.

 

Die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg haben in ihren Ausschreibungen eine nahezu flächendeckende Versorgung vorgegeben, die Steiermark hat vorerst die durch das bmvit als förderwürdig definierten Siedlungspunkte ausgeschrieben. Kärnten hat auch eine flächendeckende Versorgung angekündigt, bislang aber noch keine Ausschreibung gestartet.

 

Frage 2:

Gibt es eine Evaluierung im Hinblick auf die Effizienz der Breitbandförderung?

 

Antwort:

Eine ex ante Evaluierung erfolgt in Form einer Bestätigung der Richtlinienkonformität der jeweiligen Landesausschreibung durch die Förderabwicklungsstelle.

 

Wie in der BREITBANDINITIATIVE 2003 vorgesehen wird eine Evaluierung ex post durch externe Experten bis Ende 2006 durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus bestehen Berichtspflichten der Fördernehmer, die insbesondere eine Darstellung der Aktivitäten, Abweichungen zwischen Plan und Ist, Leistungsberichte mit Penetrationszahlen usw. enthalten. Aus diesen Daten wird während der Laufzeit des Programms eine laufende Evaluierung der Effizienz erfolgen.

 

Frage 3:

Wenn ja: Wie sind die Ergebnisse?

 

Antwort:

Ich darf auf meine Beantwortung zu den Fragepunkten 1 und 2 verweisen.

 

Nachdem die ersten Förderverträge im Sommer 2005 abgeschlossen werden, werden die ersten Evaluierungsergebnisse Anfang 2006 vorliegen.

 

Frage 4:

Wenn nein: Wieso nicht und mit welchen Methoden schätzt man die Wirkungen ein?

 

Antwort:

Ich darf auf meine Beantwortung zu den Fragepunkten 1 und 2 verweisen.

 

Frage 5:

Wie ist – heruntergebrochen auf Bezirksebene – der Ist-Stand der Breitbanddurchdringung in Österreich?

 

Antwort:

Durch die Regulierungsbehörde wurden aufgrund eines Auftrages des bmvit alle nicht versorgten Siedlungspunkte (im wesentlichen Ortschaften) Österreichs erhoben. Dieses Datenmaterial auf Basis von Siedlungspunkten umfasst ca. 7000 nicht versorgte Ortschaften innerhalb der Bezirksebenen und wurde den jeweiligen Bundesländern zum Abgleich mit den Landesunterlagen zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass in diesen Siedlungspunkten die Durchdringung bei Null liegt.

 

Auf der Homepage des bmvit wurden darüber hinaus die förderungswürdigen Siedlungspunkte veröffentlicht und stehen zum Abruf bereit.

 

Insgesamt ergibt sich derzeit eine bundesweit mögliche Verfügbarkeit (homes passed) von etwa 85 %. Diese Verfügbarkeit wird durch die Breitbandinitiative auf nahezu vollversorgt gesteigert werden können.

 

Daten zur Breitbanddurchdringung (definitive Nutzung von Breitband) in Österreich sind derzeit nur auf Bundesebene verfügbar. Derzeit liegt die tatsächliche Breitbandpenetration im Bundesschnitt bei 25% der Haushalte, das entspricht 9 % der Gesamtbevölkerung.

 

Zum Vergleich darf ich aber anführen dass es derzeit im Telefonbereich eine Vollversorgung mit 2.875.900 Telefonanschlüssen gibt, ca. 900.000 Breitbandanschlüsse stellen schon eine solide Basis für die weitere Durchdringung dar.

 

Frage 6:

Wie ist die Breitbanddurchdringung im Verhältnis Zentralräume: ländlichen Regionen?

 

Antwort:

Nach den Ergebnissen von IDATE zeigte sich Ende 2003 folgende Verteilung in urbanen Bereichen mit mehr als 500 Einwohnern/km², suburbanen Bereichen von 100 bis 500 Einwohnern/km² und ländlichen Bereichen von weniger als 100 Einwohnern/km²:

 

Versorgt mit DSL Anbindungen

Urban                   suburban                   ländlich

30%                   40%                   30%

 

versorgt mit Kabel TV Anbindungen

50%                   35%                   15%

 

Bei DSL also Verbindungen über Telefonleitungen sind keine signifikanten Unterschiede bei der Breitbandpenetration in ländlichen und städtischen Regionen feststellbar, bei Kabel TV Angeboten ergibt sich der Unterschied offensichtlich aus der Verfügbarkeit, da Kabel TV Netze zumeist in dichter besiedelten Gebieten angeboten werden.

 

Frage 7:

Gibt es eine finanzielle und operative Koordination zwischen dem Bund und den Ländern für Breitbandförderung bisher und zukünftig?

 

Antwort:

Die Sonderrichtlinie BREITBANDINITIATIVE 2003 sieht vor, dass die Förderung des Bundes nur unter der Voraussetzung einer mindestens gleich hohen Förderung des jeweiligen Bundeslandes erfolgt. Diese Regelung gilt für die Dauer der Laufzeit des Förderprogramms, also bis 2007.

 

Daneben wurde die Inanspruchnahme der EU Strukturfondsmittel durch die Bundesländer in der Sonderrichtlinie angeregt.

 

Bezüglich der operativen Koordination gibt die Sonderrichtlinie den Rahmen in Form von einzuhaltenden Kriterien und förderwürdigen Siedlungspunkten vor. Die Länder haben ihre operativen Umsetzungen diesem Rahmen anzupassen.

 

Frage 8:

Wenn ja: wie lief/ läuft diese Koordination ab?

 

Antwort:

Mit der Abwicklung der Förderung des Bundes im Rahmen dieses Förderungsprogrammes wurde der ERP-Fonds, 1031 Wien, Ungargasse 37 als Förderungsabwicklungsstelle betraut.

 

Konkret ist bereits vor Veröffentlichung der jeweiligen Ausschreibung durch das Land die Bestätigung der Richtlinienkonformität von der Förderungsabwicklungsstelle einzuholen. Diese Konformität wurde bislang den Bundesländern Burgenland, Tirol, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg durch die Förderabwicklungsstelle bestätigt, die Ausschreibungen wurden daraufhin gestartet.

 

Die formale Prüfung der Förderungsansuchen im Sinne der Ausschreibung für die förderungswürdigen Gebiete erfolgt durch die ausschreibende Stelle.

 

Im Falle einer möglichen EU-Kofinanzierung ist die Absichtserklärung der zuständigen maßnahmenverantwortlichen Förderungsstelle gemeinsam mit dem Förderungsansuchen vorzulegen.

 

Bei positiver inhaltlicher Prüfung durch die Förderungsabwicklungsstelle werden die Förderungsansuchen mit einer Förderungsempfehlung dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, möglichst innerhalb von 2 Monaten nach Vorliegen des vollständigen Förderungsansuchens, vorgelegt.

 

Die Förderungsentscheidung trifft der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nach Prüfung der Förderungsempfehlung der Förderungsabwicklungsstelle. Die Förderungsentscheidung ist dem Förderungswerber im Falle einer Ablehnung unter Angabe von Gründen, sonst in Form eines Förderungsanbots schriftlich mitzuteilen.

 

Frage 9:

Wer ist in den einzelnen Bundesländern für die Koordination verantwortlich?

 

Antwort:

Die jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Bundesländer können der Internetseite des bmvit, die einen Link zur jeweiligen Landeshomepage enthält, entnommen werden.

 

Frage 10:

Welche Auflagen gibt es für eine Breitbandförderung?

 

Antwort:

In der Sonderrichtlinie BREITBANDINITIATIVE 2003, veröffentlicht auf der homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie finden sich folgende Auflagen, in der Sonderrichtlinie als Kriterien bezeichnet, für die Ausschreibung:

 

Im Sinne einer optimalen Erreichung der Ziele des von Bund und Land getragenen Förderungsprogrammes sind insbesondere nachstehende Kriterien bei der Ausschreibung zu berücksichtigen:

• Einhaltung des Grundsatzes der technologischen Neutralität

• Darstellung der Projektauswirkungen für die Breitbandverfügbarkeit

• Anschluss eines Businessplanes für das eingereichte Projekt, Vorliegen eines Kosten-,

  Zeit- und Finanzierungsplanes zur Darstellung der finanziellen Durchführbarkeit

• Sicherstellung eines offenen Zuganges für alle Betreiber von elektronischen

  Kommunikationsnetzen und -diensten

• Bereitstellung eines Backbone-Zugangsdienst (Wholesale Angebot)

• Coverageverpflichtung

• Darstellung einer nichtdiskriminierenden Preisgestaltung

• Kostenzuordnung zu jedem einzelnen Förderungsgebiet (Siedlungspunkt)

• Nichtdiskriminierung von Anbietern verschiedener Unternehmensgrößen, Darstellung

  kleinräumiger Losgrößen

• Angabe der mit den kalkulierten Investitionskosten innerhalb der Projektlaufzeit erzielbaren

  Penetration pro Siedlungspunkt

  Betriebspflicht während der Amortisationsdauer (lt. Einkommenssteuergesetz) der

  geförderten Investitionsgüter

 

Im Sinne einer optimalen Erreichung der Ziele des von Bund und Land getragenen Förderungsprogrammes sind insbesondere nachstehende Kriterien bei der Projektauswahl zu berücksichtigen:

• Angemessenheit der Kosten der Erschließung des Siedlungspunktes

• Angestrebte Penetration im Siedlungspunkt (Haushalte, Betriebe, öffentliche Einrichtungen)

Projektauswirkungen für die Breitbandverfügbarkeit (Dienstleistungsniveau, Penetrationssteigerung, Regionalbezug)

• Nichtdiskriminierende Preisgestaltung

• Businessplan für das eingereichte Projekt (wirtschaftliche Realisierung)

Die Würdigung qualitativer Kriterien für die Ausschreibung erfolgt durch die Projektauswahl und ist mit der Auswahl des Anbieters abgeschlossen.

 

Weiters finden sich noch Kriterien für die Projektförderung:

 

Verpflichtende Kriterien:

• Förderungsansuchen gemäß Antragsformular

• Bestätigung der Projektauswahl auf Basis einer richtlinienkonformen Ausschreibung

• Vorlage des von der ausschreibenden Stelle bestätigten Leistungsverzeichnisses des    

  Projektes (Ort, Leistungsspezifikation, Zeit der Leistungserbringung, etc.)

• Vorliegen einer Absichtserklärung über die Landesförderung und gegebenenfalls über

  weitere öffentliche Förderungen, EU-Kofinanzierung und die Mitwirkung von

  Gebietskörperschaften

• Vorliegen eines Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplanes zur Darstellung der

  finanziellen Durchführbarkeit des förderbaren Projektes

 

                       

Qualitative Kriterien:

Die Würdigung qualitativer Kriterien für die Projektförderung erfolgt im Zuge der Bewertung des Förderungsansuchens unter Berücksichtigung der Ausschreibungsergebnisse und ist mit der Förderungsempfehlung der Förderungsabwicklungsstelle abgeschlossen.

 

Frage 11:

Wie und durch wen erfolgt die Entscheidung über Detailschritte im Rahmen der Breitbandinitiative, bspw. wann und wo ein neues Projekt begonnen wird?

 

 

Antwort:

Diese Entscheidung für einzelne Detailschritte liegt im Rahmen der Sonderrichtlinie im Entscheidungsbereich der Länder.

 

Die Sonderrichtlinie gibt hier allerdings den zeitlichen und räumlichen Rahmen vor.

 

So sind Förderansuchen bis spätestens 30. September 2005 bei der Förderabwicklungsstelle einzubringen.

 

Bezüglich der räumlichen Details regelt die im Internet veröffentlichte Beilage der förderwürdigen Gebiete jene Siedlungspunkte, die durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern als förderwürdig eingestuft wurden.

 

Die Laufzeit der einzelnen Programme beträgt maximal 2 Jahre.

 

Fragen 12, 13, 14 und 15:

Welche technologischen Alternativen gibt es für Regionen, in denen Breitband nicht implementiert werden kann?

 

Gibt es für derartige Alternativen auch Fördermittel?

 

Wenn ja welche?

 

Wenn ja: Unter welchen Bedingungen stehen derartige Mittel zur Verfügung?

 

Antwort:

Die BREITBANDINITIATIVE 2003 des bmvit basiert auf richtlinienkonformen, technologieneutralen Projekten für die breitbandige Erschließung der Gebiete des ländlichen Raumes.

 

Grundsätzlich gibt es keine technischen Begrenzungen der Breitbandimplementierung, die Begrenzungen rühren eher aus wirtschaftlichen Überlegungen her. Durch den technologieneutralen Ansatz der Sonderrichtlinie wird aber dafür gesorgt, dass die jeweils am besten geeignete Technologie zum Einsatz gebracht wird.

 

So hat sich gezeigt, dass nur ein Mix aus verschiedenen Technologien, beginnend mit Lichtwellenleitern bis hin zu Funklösungen wie WLAN und WIMAX einen technisch und wirtschaftlich sinnvollen Ausbau ermöglicht.

 

 

Zur Information:

Breitbandtechnik:

Breitbandtechnik im Sinne dieser Sonderrichtlinien liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite zum Endkunden von mindest 384 kbit/s gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.

 

Technologieneutralität:

Technologieneutralität ist gegeben wenn die Versorgung mit breitbandiger Infrastruktur unabhängig von der zum Einsatz kommenden Technologie angestrebt wird. Es darf nicht a priori eine bestimmte Technologie begünstigt oder die Wahl der Technologie durch die Ausschreibung eingeschränkt werden.

 

 

 

Fragen 16, 17 und 19:

Wird bei der Breitbandinitiative bundesweit gemäß einem - mit den betroffenen Partnern abgestimmten- länger- oder mittelfristigen Plan vorgegangen?

 

Wenn ja: Was sind die Kernelemente eines derartigen Plans?

 

Wenn nein: Gemäß welchen Vorgaben wird entschieden?

 

Antwort:

Grundsätzlich ist die Breitbandinitiative des bmvit in die E-Government Initiative der Bundesregierung eingebunden. Innerhalb dieser Initiative forciert die österreichische Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden sowie der Privatindustrie den Übergang zur Informationsgesellschaft. Die Kompetenz zu der Gesamtstrategie insbesondere im Bereich von E-Government liegt beim Bundeskanzler. Eine detaillierte Darstellung fällt in dessen Zuständigkeitsbereich.

 

Bei der Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 wurden alle nicht versorgten Gebiete Österreichs erhoben und sodann mit Hilfe eines Indikatorenmodells der Regulierungsbehörde anhand der Zielvorgaben bewertet. Die Zielvorgaben waren die vorrangige Versorgung von öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen unter Beachtung der Nachfrage durch die Bevölkerung. Diese Ergebnisse wurden mit den Bundesländern abgestimmt und ergaben die Liste der förderwürdigen Siedlungspunkte.

Diese Liste, die auch auf der homepage des bmvit veröffentlicht ist, umfasst jene Ortschaften, für die eine Förderung durch das bmvit in Anspruch genommen werden kann.

 

Ein Überblick über den Ablauf der BREITBANDINITIATIVE  schaut folgendermaßen aus:

- Veröffentlichung der Richtlinie im August 2004

- Förderanträge müssen bis Ende September 2005 einlangen

- Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 2 Jahre

 

Der jeweilige aktuelle Stand kann den Internetseiten des betreffenden Bundeslandes entnommen werden. Zur leichteren Orientierung  wurde eine Verlinkung mit der Hompage des bmvit eingerichtet.

 

 

Frage 18:

Wenn ja: Was sind die Ziele?

 

Antwort:

Das Ziel ist anhand der Ziele der Breitbandinitiative darstellbar. Ziel der BREITBANDINITIATIVE 2003 ist es den öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Bürgern in den förderungswürdigen Gebieten durch die Schaffung einer zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen, um in Folge die regionale Penetrationsrate zu steigern.

Konkret soll bis Ende 2007 eine nahezu flächendeckende Versorgung gegeben sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach