3219/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0023-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 6. September 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3258/J-NR/2005 betreffend Grundstücksverkauf durch die ASFINAG in Oberösterreich, die die Abgeordneten Schönpass und GenossInnen am 7. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Hat der Bund als Eigentümervertreter einem Verkauf der oben genannten Grundstücke durch die ASFINAG zugestimmt?

 

Antwort:

Mit Art. 5 des BGBl. I Nr. 50/2002 (Bundesstraßen- Übertragungsgesetz) wurde die Eigentumsübertragung von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) u.a. der Autobahnmeistereien Ansfelden, Oberwang, Ried im Innkreis, Seewalchen, Vorchdorf und Wels an die ASFINAG per 1.4.2002 geregelt. Es obliegt somit der neuen Eigentümerin über das an sie übertragene Liegenschaftsvermögen auf Grund der geltenden Rechtslage zu verfügen.

 

Fragen 2, 2a, 2b und 2c:

Hat die ASFINAG bereits welche der oben genannten Grundstücke verkauft?

 

Wenn ja, welche Grundstücke?

 

Wenn ja, wer sind die Käufer?

 

Wenn ja, zu welchem Preis?

 

Antwort:

Bis dato wurden die oben genannten Grundstücke von der ASFINAG nicht verkauft.

 

Frage 2d:

Wurden entsprechende Entgeltzahlungen an den Bund gerichtet (Bitte um eine genaue Auflistung der einzelnen Zahlungen pro Verkauf)?

 

Antwort:

Gemäß § 6 Abs. 4 Bundesstraßen- Übertagungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 50/2002, hat die ASFINAG für die Übertragungen ein Entgelt an den Bund zu leisten. Die Modalitäten werden in einem eigenen Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der ASFINAG geregelt, nach dessen Abschluss die Zahlungen fällig sind. Für jedes einzelne an die ASFINAG übertragene Grundstück hat diese ein Entgelt an den Bund zu bezahlen.

 

Frage 3:

Bei welchen der Grundstücke ist ein Verkauf geplant?

 

Antwort:

Geplante Verkäufe der ASFINAG:

(1) Ehemaliges Wohnhaus der Autobahnmeisterei Ried im Innkreis

(2) Die gesamte stillgelegte Autobahnmeisterei Vorchdorf

(3) Teile der Autobahnmeisterei Oberwang

 

Fragen 4 und 5:

Bei welchen der Grundstücke ist kein Verkauf geplant?

 

Welche dieser Grundstücke benötigt die ASFINAG selber?

 

Antwort:

Die übrigen in der Anfrage genannten Objekte sind Autobahnmeistereien und als Betriebsstätten der ASFINAG für den Betrieb der Autobahn unentbehrlich. Daher verbleiben diese im ASFINAG-Eigentum.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach