3224/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0068-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3259/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen  haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Die Vorwürfe gegen Uwe Scheuch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat vom zu Grunde liegenden Sachverhalt durch eine am 5. Juli 2005 eingelangte anonyme Anzeige Kenntnis erlangt. Diese Anzeige verwies lediglich auf den in der Anfrage erwähnten, der Anzeige angeschlossenen Artikel der Zeitschrift "profil". Eine Information durch ungarische Behörden an die Anklagebehörde ist nicht erfolgt. Zur Klärung des Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft Wien einen diesen Sachverhalt betreffenden Akt des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien beigeschafft. Ein gerichtliches Strafverfahren wurde bisher nicht eingeleitet, weil der Inhalt des Zivilaktes derzeit von der Staatsanwaltschaft auf eine allfällige strafrechtliche Relevanz geprüft wird.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz sind mit einer Prüfung des Sachverhaltes noch nicht befasst worden.

Zu 4 und 5:

Zwischen den österreichischen und ungarischen Justizbehörden besteht keine Korrespondenz im Zusammenhang mit der der Anfrage zu Grunde liegenden Strafsache. Allfällige Kontakte im Bereich der kriminalpolizeilichen Amtshilfe fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

Zu 6:

Nein, weil den unterstellten Behörden Untätigkeit nicht vorzuwerfen war.

Zu 7 und 8:

Die Betrugsvorwürfe werden nunmehr von der Staatsanwaltschaft Wien geprüft. Sie wird über ihre weitere Vorgangsweise in dieser Strafsache berichten. Für eine Weisung besteht daher derzeit kein Anlass.

Zu 9.:

Konsumentenschutzpolitische Fragen zur Prämiengestaltung von Versicherungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

 

 

. September 2005

 

(Maga. Karin Gastinger)