3225/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0069-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3271/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Dienstreisen im gesamten Jahr 2004“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich darf zunächst auf meine Anfragebeantwortung zur Zahl 2260/J-NR/2004 verweisen, in der ich Auskunft über Dienstreisen vom 1. Jänner 2004 bis zum Einlangen der Anfrage am 9. November 2004 erteilt habe. Ich beziehe die aktuelle Anfrage daher auf den noch offenen Zeitraum 10. November 2004 bis 31. Dezember 2004.

Zu 1, 8 und 9:

Ich habe drei Auslandsdienstreisen an insgesamt drei Reisetagen absolviert. Ich wurde bei diesen Reisen von jeweils einem Mitarbeiter des Ministerbüros unterstützt. Die Verrechnung erfolgte je nach dem, ob es sich um Reisen zur Europäischen Union oder um sonstige Auslandsdienstreisen handelte, beim Budgetansatz 1/30008-6216-901 oder 1/30008-6216-990. Pro Person wurden für diese Auslandsdienstreisen jeweils 561 Euro aufgewendet.

Zu 2 bis 5:

An den Auslandsdienstreisen haben ausschließlich Bedienstete des Bundesministeriums für Justiz teilgenommen.

Zu 6 und 7:

 

Teilnehmer

Reisedauer

Reiseziel

Kosten

Zweck der Reise

SC Dr. Roland Miklau

11.11.2004

Brüssel

530 Euro

Teilnahme an der Sitzung des Artikel 36-Ausschusses

SChef Dr. Werner Pürstl

17.11. bis 18.11.2004

Karlsruhe

0 Euro

Arbeitstagung des Generalbundesanwaltes

SChef Dr. Wolfgang Fellner

19.11. bis 26.11.2004

Guatemala

985 Euro

Kooperation im IT-Grundbuchsbereich

SChef Dr. Michael Neider

25.11. bis 27.11.2004

Rom

498 Euro

Tagung der Generaldirektoren des Strafvollzuges


Zu 10:

Auslandsdienstreisen sind ein routinemäßiger Bestandteil der Tätigkeit meiner Mitarbeiter. Jede Dienstreise bedarf meiner Genehmigung, die nur unter strikter Anwendung der Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erteilt wird.

Eine detaillierte Aufstellung aller Dienstreisen der Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz wäre wegen der großen Anzahl der Reisen, insbesondere im Zusammenhang mit der Österreichischen Mitgliedschaft der EU, mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich davon Abstand nehmen muss.

Bei Auslandsdienstreisen, die überwiegend zu EU-Sitzungen erforderlich waren und in der Regel mit einer einen Tag nicht überschreitenden Dauer stattfanden, werden die Reisekosten von der Europäischen Union getragen. Darüber hinaus sind insgesamt Reisekosten in der Höhe von Euro 13.579,33 entstanden.

. September 2005

 (Maga. Karin Gastinger)