3239/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                                                                                               GZ 10.000/0097-III/4a/2005

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                          Wien, 6. September 2005   

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3222/J-NR/2005 betreffend Frauenförderung in Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 3.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bestrebt, durch eine Reihe von  Initiativen und Maßnahmen den Frauenanteil unter dem wissenschaftlichen Personal an den Universitäten zu erhöhen. Exemplarisch dafür wären zu nennen:

 

·         Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stärkt die gesetzlichen Bestimmungen dadurch, dass Genderaspekte in den Steuerungsinstrumenten des Universitätsgesetzes 2002 berücksichtigt werden, z.B. im Rahmen der Ausschreibung „Finanzierungsanreize zur Förderung der Profilentwicklung der Universitäten“ und hinkünftig im Rahmen der Leistungsvereinbarung.

·         ESF-Maßnahme „Frauen und Wissenschaft“ (bisher wurden 6 Projekte abgeschlossen, 18 befinden sich in Umsetzung)

·         Initiative fFORTE (Frauen in Forschung und Technologie): fFORTE ist ein breit angelegtes Programm, das auf allen Ausbildungsebenen (Schule, Fachhochschulen, Universitäten) und wissenschaftlichen Arbeitsfeldern (auch Wirtschaft und Industrie) ansetzt, um eine nachhaltige Frauenförderung zu erreichen.

·         Spezielle Stipendienprogramme (z.B. Herta Firnberg Stipendium)

·         „excellentia. Ein High Potentials Programm für Österreichs Universitäten“: Ziel ist es, die Anzahl der Professorinnen an österreichischen Universitäten in den Jahren 2005 bis 2010 zu verdoppeln.

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die frauenfördernden Maßnahmen einer Evaluierung unterzogen. Die Ergebnisse führten in folgenden Bereichen zu einer positiven Bewertung:

·         Es wurden aufeinander abgestimmte frauenfördernde Maßnahmen entwickelt, die einem „Policy-Mix“ entsprechen.

·         Die Maßnahmen schließen Lücken in der Förderungslandschaft.

·         Die Maßnahmen sind entsprechend den Problemlagen richtig adressiert.

 

Ad 4. und 5.:

Alle vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur finanzierten Programme im Bereich der Post-Doc Förderung sind sehr gut ausgelastet.

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat bei den Individualprogrammen (z.B. doc-team, Hertha Firnberg) bereits erste Initiativen gesetzt, damit die Stipendiatinnen bzw. Stelleninhaberinnen eine institutionelle Anbindung an die Universität haben. Im Ressort wird derzeit die Neugestaltung der Stipendien auf Basis der Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung erarbeitet.

 

Ad 6. und 7.:

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde die ministerienübergreifende Initiative fFORTE durch eine zweite Tranche ausgeweitet. Beispielsweise konnten dadurch der Bereich der Doktoratsstipendien für Frauen erweitert und Initiativen gesetzt werden, um die österreichische Beteiligung von Frauen an EU-Rahmenprogrammen zu steigern.

 

Weiters wurde das Professorinnenprogramm „excellentia. Ein High Potentials Programm für Österreichs Universitäten“ 2004 entwickelt und 2005 gestartet.

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist zudem neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie maßgeblich an der Entwicklung einer gendergerechten Gestaltung von FTE-Maßnahmen beteiligt.

 

Der im Rahmen des Arbeitsplans "TOP TEN–TOP DOWN" entwickelte Leitfaden
"Wie kommt Gender in die Forschung?" findet bei der Entwicklung und Durchführung von allen Forschungsprogrammen sowie der Vergabe von Forschungsprojekten konsequent Anwendung.

 

Ad 8.:

·         Kinderbetreuungsangebote an den Universitäten im Sinne der Anfrage sind:

-          Universität Wien: das Beratungs-, Informations- und Vermittlungsangebot in Fragen der Kinderbetreuung wird von sechs Universitäten genutzt (Technische Universität Wien, Universität für Bodenkultur Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Akademie der bildenden Künste, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Universität für angewandte Kunst).       

-          Universität Graz: das Kinderbüro betreut alle vier Universitäten.

-          Universität Salzburg: Das Kinderbüro wurde nach Auslaufen der Pilotphase von der Universität übernommen.

 

·         Betriebskindergärten gibt es an den Universitäten Graz, Linz und Klagenfurt, der Technischen Universität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien.

 

·         An einigen Universitäten wurde eine eigene Infrastruktur zur Verbesserung der Betreuung von Kindern während der Dienstzeiten geschaffen. An der Medizinischen Universität Wien haben beispielsweise Mitarbeiter/innen in Elternkarenz die Möglichkeit, bis zu vier Stunden Lehre abzuhalten. An der Medizinischen Universität Innsbruck wurde ein Fonds zur „Förderung Kinder erziehender Wissenschafter/innen“ ins Leben gerufen, der finanzielle Unterstützungen zur Finanzierung von Kinderbetreuungsmaßnahmen zur Verfügung stellt.

 

·         Unikid – webbasiertes Informationssystem

Für alle Universitätsstandorte, an denen Kinderbüros eingerichtet wurden, gibt es auch das web-basierte Informations- und Vermittlungssystem für Universitätsangehörige mit Kindern, UNIKID (http://www.unikid.at/).

 

Ad 9.:

An 15 von 21 Universitäten wurden Organisationseinheiten zur Koordination der Frauenförderung, Geschlechterforschung und Gleichbehandlung eingerichtet, deren Aufgabe die Betreuung der Frauen- und Geschlechterforschung an den Universitäten ist.                

 

Die Frauen- und Geschlechterforschung bzw. Gender Studies sind zudem großteils in den Studienplänen verankert, und im Rahmen der 2. Ausschreibung von Vorziehprofessuren (2004) wurden insgesamt drei Professuren mit genderspezifischen Forschungsgebieten zuerkannt (Universität Wien, Universität Graz, Wirtschaftsuniversität Wien).

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.