3240/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn                                                                                                                               GZ 10.000/0098-III/4a/2005

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                            Wien, 6. September 2005                              

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3223/J-NR/2005 betreffend „Schiller-Kommers“, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2005 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme des Rektors der Universität Wien wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

Nach den Ausführungen des Rektors der Universität Wien wurde die Veranstaltung am 11. Juni 2005 vom Ring Freiheitlicher Studenten (RFS), einer wahlwerbenden Gruppe bei den ÖH-Wahlen, beantragt. Nach den Bestimmungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes ist die Universität verpflichtet, wahlwerbenden Gruppen auf Antrag Räumlichkeiten der Universität zur Verfügung zu stellen. Anträge von Burschenschaften werden seitens der Universitätsleitung nicht genehmigt. Veranstaltungen von einzelnen ÖH-Fraktionen werden grundsätzlich nicht über die Homepage der Universität Wien angekündigt oder beworben.

 

Ad 3. bis 6.:

Aus der Stellungnahme der Universität Wien geht hervor, dass die universitären Gebäude an Samstagen im Regelfall bis 14 Uhr für Lehrveranstaltungen genutzt werden. Die letzte Lehrveranstaltung im Neuen Institutsgebäude endete am 11. Juni 2005 planmäßig vor dem Beginn der Veranstaltung. Während der Veranstaltung fanden keine weiteren Lehrveranstaltungen in diesem Gebäude statt.

 

Die Vorgangsweise des Rektorates war auf Anfrage der studentischen Vertreter/innen Gegen-stand der Sitzung des Senats der Universität Wien am 16. Juni 2005. Dieser hat als Ergebnis der Anfrage zu den Ereignissen im Zusammenhang mit der genehmigten Veranstaltung im NIG einstimmig den nachstehenden Beschluss gefasst:

 

„Der Senat nimmt den Bericht der Studierenden zu den Ereignissen am 11. Juni 2005 und die nachfolgenden Feststellungen von Vizerektor Jurenitsch zur Kenntnis. Der Senat unterstützt das Rektorat in seiner bisher geübten Vorgangsweise, auch darin, kein Veranstaltungen von Verbindungen zuzulassen, und stellt fest, dass Veranstaltungen nicht dazu führen dürfen, dass Universitätsangehörige an ihrer Arbeit gehindert werden.“

 

 

Ad 7. und 8.:

In der Stellungnahme der Universität Wien distanziert sich das Rektorat dezidiert von Geisteshaltungen, die sich nicht klar von nationalsozialistischem Gedankengut abgrenzen. Die Universität Wien initiierte und unterstützte insbesondere in den letzten Jahren wiederholt Projekte, die sich mit der Geschichte der Universität Wien während der Zeit des Nationalsozialismus auseinander setzen. Ziel der Universität Wien ist es, damit das Bewusstsein eines großen Forschungsbedarfs hinsichtlich der Rolle der Wissenschaften in der NS-Zeit zu schaffen und außerdem die Ergebnisse dieser Forschungsprojekte in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

Ad 9.:

Die Universität Wien hält fest, dass sich kein Mitglied des Rektorats von irgendeiner Seite unter Druck gesetzt gefühlt hat und das Rektorat der Universität Wien auch weiterhin konsequent gegen rechtsextremes Gedankengut auftreten wird.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.