3240/AB XXII. GP
Eingelangt am
06.09.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn GZ
10.000/0098-III/4a/2005
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 6. September 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3223/J-NR/2005 betreffend „Schiller-Kommers“, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2005 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme des Rektors der Universität Wien wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Nach den Ausführungen des Rektors
der Universität Wien wurde die Veranstaltung am 11. Juni 2005 vom Ring
Freiheitlicher Studenten (RFS), einer wahlwerbenden Gruppe bei den ÖH-Wahlen,
beantragt. Nach den Bestimmungen des Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftsgesetzes ist die Universität verpflichtet, wahlwerbenden
Gruppen auf Antrag Räumlichkeiten der Universität zur Verfügung zu stellen.
Anträge von Burschenschaften werden seitens der Universitätsleitung nicht
genehmigt. Veranstaltungen von einzelnen ÖH-Fraktionen werden grundsätzlich
nicht über die Homepage der Universität Wien angekündigt oder beworben.
Ad 3. bis 6.:
Aus der Stellungnahme der
Universität Wien geht hervor, dass die universitären Gebäude an Samstagen im
Regelfall bis 14 Uhr für Lehrveranstaltungen genutzt werden. Die letzte
Lehrveranstaltung im Neuen Institutsgebäude endete am 11. Juni 2005 planmäßig
vor dem Beginn der Veranstaltung. Während der Veranstaltung fanden keine
weiteren Lehrveranstaltungen in diesem Gebäude statt.
Die Vorgangsweise des Rektorates
war auf Anfrage der studentischen Vertreter/innen Gegen-stand der Sitzung des
Senats der Universität Wien am 16. Juni 2005. Dieser hat als Ergebnis der Anfrage
zu den Ereignissen im Zusammenhang mit der genehmigten Veranstaltung im NIG
einstimmig den nachstehenden Beschluss gefasst:
„Der Senat nimmt den Bericht der
Studierenden zu den Ereignissen am 11. Juni 2005 und die nachfolgenden
Feststellungen von Vizerektor Jurenitsch zur Kenntnis. Der Senat unterstützt
das Rektorat in seiner bisher geübten Vorgangsweise, auch darin, kein
Veranstaltungen von Verbindungen zuzulassen, und stellt fest, dass
Veranstaltungen nicht dazu führen dürfen, dass Universitätsangehörige an ihrer
Arbeit gehindert werden.“
Ad 7. und 8.:
In der Stellungnahme der
Universität Wien distanziert sich das Rektorat dezidiert von Geisteshaltungen,
die sich nicht klar von nationalsozialistischem Gedankengut abgrenzen. Die
Universität Wien initiierte und unterstützte insbesondere in den letzten Jahren
wiederholt Projekte, die sich mit der Geschichte der Universität Wien während
der Zeit des Nationalsozialismus auseinander setzen. Ziel der Universität Wien
ist es, damit das Bewusstsein eines großen Forschungsbedarfs hinsichtlich der
Rolle der Wissenschaften in der NS-Zeit zu schaffen und außerdem die Ergebnisse
dieser Forschungsprojekte in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ad 9.:
Die Universität Wien hält fest,
dass sich kein Mitglied des Rektorats von irgendeiner Seite unter Druck gesetzt
gefühlt hat und das Rektorat der Universität Wien auch weiterhin konsequent
gegen rechtsextremes Gedankengut auftreten wird.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer e.h.