3244/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.09.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0104-I/A/3/2005
Wien, am 6. September
2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3257/J der Abgeordneten Lackner und
GenossInnen wie
folgt:
Frage 1:
Dem
„Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit dem Hepatitis C-Virus infiziert wurden“ standen bzw.
stehen in den Jahren 2003 – 2005 folgende Budgetmittel zur Verfügung:
01.01.2003
– 31.12.2003: € 1.002.546,20 (= Förderung aus Bundesmitteln)
01.01.2004
– 31.12.2004: € 900.000,00 (= Förderung aus Bundesmitteln)
€ 2.400,00 (Subvention Burgenland)
€ 6.500,00 (Subvention
Kärnten)
01.01.2005
– 31.12.2005 : € 900.000,00 (= Förderung aus Bundesmitteln).
Noch
hat der Fonds keine weiteren Subventionen erhalten, es könnte jedoch im Laufe
des 2. Halbjahres 2005 noch zu einer Fondsbeteiligung von einigen Bundesländern
kommen.
Frage
2:
Das
Budget wird in vollem Umfang ausgeschöpft. Hauptsächlich werden gemäß
Leistungskonzept Zahlungen an Betroffene (Fondsbegünstigte) geleistet, ein im
Verhältnis zum Gesamtförderungsbetrag geringer Anteil wird für
Verwaltungsaufwendungen der mit der Abwicklung beauftragten
Steuerberatungskanzlei und des Fondsleiters verwendet.
Sollte
es hinsichtlich der Förderungsmittel des Bundes zu Überschüssen aus
Bundesmitteln kommen, würden diese nach Abschluss des Finanzjahres einbehalten
werden.
Frage
3:
Personenkreis
des Jahres 2003, der Unterstützungsleistungen aus dem Fonds erhalten hat,
gegliedert nach den Leistungsstufen gemäß Leistungskonzept:
Stufe
1: 1 Person
Stufe
2: 16 Personen
Stufe
3: 108 Personen
Stufe
4: 72 Personen
reduzierte
Stufe 4 (Alkoholabusus): 10 Personen
Stufe
5: 20 Personen
Stufe
6: 2 Personen
Im
Jahr 2003 wurden 54 Kinderzuschläge ausbezahlt.
Personenkreis
des Jahres 2004, der Unterstützungsleistungen aus dem Fonds erhalten hat,
gegliedert nach den Leistungsstufen gemäß Leistungskonzept:
Stufe
1: 0 Personen
Stufe
2: 9 Personen
Stufe
3: 111 Personen
Stufe
4: 81 Personen
reduzierte
Stufe 4 (Alkoholabusus): 10 Personen
Stufe
5: 20 Personen
Stufe
6: 1 Person
Im
Jahr 2004 wurden 53 Kinderzuschläge ausbezahlt.
Im
Jahr 2004 mussten die Auszahlungen an Begünstigte der Stufe 3 (das sind
Personen mit einem noch nicht sehr fortgeschrittenen Krankheitsbild) mangels
ausreichender Fondsdotierung ab August 2004 sistiert werden. Gegen Ende des
Jahres 2004 beschloss der Fondsvorstand, dass die verbleibenden
Förderungsmittel aus 2004 an die Begünstigten der Stufe 3 in Form einer
Einmalzahlung ausbezahlt werden. Das wurde veranlasst (Höhe der Einmalzahlung €
220,00) um zu gewährleisten, dass Personen aus einer höheren Leistungsstufe,
die gesundheitlich bereits wesentlich eingeschränkt sind, die
Unterstützungsleistungen ungeschmälert erhalten. Die Auszahlung der Stufe 3
wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht wieder aufgenommen. Der
Fondsvorstand wird erst gegen Ende des Jahres 2005 entscheiden, wie hier
vorzugehen sein wird.
Personenkreis
des Jahres 2005, der derzeit Unterstützungsleistungen aus dem Fonds erhält,
gegliedert nach den Leistungsstufen gemäß Leistungskonzept:
Stufe
4: 81 Personen
reduzierte
Stufe 4: 10 Personen
Stufe
5: 20 Personen
Im
Jahr 2005 werden 55 Kinderzuschläge ausbezahlt.
Nachstehend
ein Auszug aus dem Leistungskonzept, der über die Höhe der
Unterstützungsleistungen gemäß den erwähnten Stufen informiert:
§
1. Der Fonds leistet an Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit HCV‑infiziert wurden, folgende Unterstützungsleistungen:
1. Personen, die
Hepatitis-C-PCR positiv waren und in der Folge durch Therapie geheilt wurden
(PCR-negativ): eine Einmalzahlung von 10.000.- ATS/727 Euro;
2. Personen, die
Hepatitis-C-PCR-positiv sind, sich jedoch noch keiner Therapie unterzogen
haben, oder sich gerade einer Therapie unterziehen: eine Einmalzahlung von 10.000.-
ATS/727 Euro;
3. Personen, die - trotz
durchgeführter Therapie - Hepatitis-C-PCR-positiv sind und eine Fibrose 1. oder
2. Grades aufweisen: 2.000.- ATS/ 146 Euro monatlich;
4. Personen, die eine Fibrose 3. oder 4. Grades aufweisen: 4.000 ATS/291 Euro monatlich;
5. Personen, die sich einer
Lebertransplantation unterzogen haben oder auf der Warteliste für eine
Lebertransplantation stehen:
10.000.- ATS/727 Euro monatlich;
6. Personen, bei denen die
Diagnose Leberkarzinom gestellt wird: eine Einmalzahlung von 500.000.-
ATS/36.337 Euro.
§ 2. Der Fonds leistet an Personen, die Leistungen
nach § 1 Z 4 oder 5 erhalten, für Kinder, für die sie unterhaltspflichtig sind
und für die Anspruch auf Erhalt von Kinderbeihilfe besteht, monatliche
Leistungen in Höhe von
2.500,- ATS/ 182 Euro
pro Kind.
§ 3. (1) Die Einstufung in die in § 1 genannten
Leistungsgruppen erfolgt anhand des aktuellen medizinischen Zustandsbildes. Im
Falle einer Verschlechterung kann auf Antrag eine Änderung in der Einstufung vorgenommen
werden.
(2) Personen, bei denen
Alkoholabusus als Co-Faktor für die Lebererkrankung vorhanden ist, wird die
monatliche Unterstützungsleistung auf die Hälfte reduziert, solange der Alkoholabusus
besteht.
Frage
4:
Gemäß
Fonds-Satzung besteht der Fondsvorstand aus 5 ehrenamtlich tätigen Personen.
Mit der Administration des Fonds ist eine Steuerberatungskanzlei betraut. Hinsichtlich der Kontrolle des
Fonds ist in fachlicher Hinsicht die Abt. I/B/8 meines Ressorts befasst.
Die diesbezüglichen Aufgaben werden von einer Person wahrgenommen, wobei
allerdings festzuhalten ist, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben nur ein
Teilbereich ihrer Aufgaben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin