3244/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.09.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0104-I/A/3/2005

Wien, am      6. September 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3257/J der Abgeordneten Lackner und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Dem „Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis C-Virus infiziert wurden“ standen bzw. stehen in den Jahren 2003 – 2005 folgende Budgetmittel zur Verfügung:

 

01.01.2003 – 31.12.2003: € 1.002.546,20 (= Förderung aus Bundesmitteln)

01.01.2004 – 31.12.2004: € 900.000,00 (= Förderung aus Bundesmitteln)

                                           € 2.400,00 (Subvention Burgenland)

                                           € 6.500,00  (Subvention Kärnten)

01.01.2005 – 31.12.2005 : € 900.000,00 (= Förderung aus Bundesmitteln).

Noch hat der Fonds keine weiteren Subventionen erhalten, es könnte jedoch im Laufe des 2. Halbjahres 2005 noch zu einer Fondsbeteiligung von einigen Bundesländern kommen.

 

Frage 2:

Das Budget wird in vollem Umfang ausgeschöpft. Hauptsächlich werden gemäß Leistungskonzept Zahlungen an Betroffene (Fondsbegünstigte) geleistet, ein im Verhältnis zum Gesamtförderungsbetrag geringer Anteil wird für Verwaltungsaufwendungen der mit der Abwicklung beauftragten Steuerberatungskanzlei und des Fondsleiters verwendet.

 

Sollte es hinsichtlich der Förderungsmittel des Bundes zu Überschüssen aus Bundesmitteln kommen, würden diese nach Abschluss des Finanzjahres einbehalten werden.   

 

Frage 3:

Personenkreis des Jahres 2003, der Unterstützungsleistungen aus dem Fonds erhalten hat, gegliedert nach den Leistungsstufen gemäß Leistungskonzept:

 

Stufe 1: 1 Person

Stufe 2: 16 Personen

Stufe 3: 108 Personen

Stufe 4: 72 Personen

reduzierte Stufe 4 (Alkoholabusus): 10 Personen

Stufe 5: 20 Personen

Stufe 6: 2 Personen

Im Jahr 2003 wurden 54 Kinderzuschläge ausbezahlt.

 

Personenkreis des Jahres 2004, der Unterstützungsleistungen aus dem Fonds erhalten hat, gegliedert nach den Leistungsstufen gemäß Leistungskonzept:

 

Stufe 1: 0 Personen

Stufe 2: 9 Personen

Stufe 3: 111 Personen

Stufe 4:   81 Personen

reduzierte Stufe 4 (Alkoholabusus): 10 Personen

Stufe 5:   20 Personen

Stufe 6:     1 Person

Im Jahr 2004 wurden 53 Kinderzuschläge ausbezahlt.

 

Im Jahr 2004 mussten die Auszahlungen an Begünstigte der Stufe 3 (das sind Personen mit einem noch nicht sehr fortgeschrittenen Krankheitsbild) mangels ausreichender Fondsdotierung ab August 2004 sistiert werden. Gegen Ende des Jahres 2004 beschloss der Fondsvorstand, dass die verbleibenden Förderungsmittel aus 2004 an die Begünstigten der Stufe 3 in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt werden. Das wurde veranlasst (Höhe der Einmalzahlung € 220,00) um zu gewährleisten, dass Personen aus einer höheren Leistungsstufe, die gesundheitlich bereits wesentlich eingeschränkt sind, die Unterstützungsleistungen ungeschmälert erhalten. Die Auszahlung der Stufe 3 wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht wieder aufgenommen. Der Fondsvorstand wird erst gegen Ende des Jahres 2005 entscheiden, wie hier vorzugehen sein wird. 

 

Personenkreis des Jahres 2005, der derzeit Unterstützungsleistungen aus dem Fonds erhält, gegliedert nach den Leistungsstufen gemäß Leistungskonzept:

 

Stufe 4: 81 Personen

reduzierte Stufe 4: 10 Personen

Stufe 5: 20 Personen

Im Jahr 2005 werden 55 Kinderzuschläge ausbezahlt.

 

Nachstehend ein Auszug aus dem Leistungskonzept, der über die Höhe der Unterstützungsleistungen gemäß den erwähnten Stufen informiert:

 

§ 1. Der Fonds leistet an Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit HCV‑infiziert wurden, folgende Unterstützungsleistungen:

    

1.     Personen, die Hepatitis-C-PCR positiv waren und in der Folge durch Therapie geheilt wurden (PCR-negativ): eine Einmalzahlung von 10.000.- ATS/727 Euro;

 

2.     Personen, die Hepatitis-C-PCR-positiv sind, sich jedoch noch keiner Therapie unterzogen haben, oder sich gerade einer Therapie unterziehen: eine Einmalzahlung von 10.000.- ATS/727 Euro;

 

3.     Personen, die - trotz durchgeführter Therapie - Hepatitis-C-PCR-positiv sind und eine Fibrose 1. oder 2. Grades aufweisen: 2.000.- ATS/ 146 Euro monatlich;

 

4.     Personen, die eine Fibrose 3. oder 4. Grades aufweisen: 4.000 ATS/291 Euro monatlich;

 

5.     Personen, die sich einer Lebertransplantation unterzogen haben oder auf der Warteliste für eine Lebertransplantation stehen:
10.000.- ATS/727 Euro monatlich;   

 

6.     Personen, bei denen die Diagnose Leberkarzinom gestellt wird: eine Einmalzahlung von 500.000.- ATS/36.337 Euro.

 

§ 2. Der Fonds leistet an Personen, die Leistungen nach § 1 Z 4 oder 5 erhalten, für Kinder, für die sie unterhaltspflichtig sind und für die Anspruch auf Erhalt von Kinderbeihilfe besteht, monatliche Leistungen in Höhe von  2.500,-  ATS/ 182 Euro pro Kind.   

 

§ 3. (1) Die Einstufung in die in § 1 genannten Leistungsgruppen erfolgt anhand des aktuellen medizinischen Zustandsbildes. Im Falle einer Verschlechterung kann auf Antrag eine Änderung in der Einstufung vorgenommen werden.

 

       (2) Personen, bei denen Alkoholabusus als Co-Faktor für die Lebererkrankung vorhanden ist, wird die monatliche Unterstützungsleistung auf die Hälfte reduziert, solange der Alkoholabusus besteht.       

 

Frage 4:

Gemäß Fonds-Satzung besteht der Fondsvorstand aus 5 ehrenamtlich tätigen Personen. Mit der Administration des Fonds ist eine Steuerberatungskanzlei  betraut. Hinsichtlich der Kontrolle des Fonds ist in fachlicher Hinsicht die Abt. I/B/8 meines Ressorts befasst. Die diesbezüglichen Aufgaben werden von einer Person wahrgenommen, wobei allerdings festzuhalten ist, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben nur ein Teilbereich ihrer Aufgaben ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin