3254/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Juli 2005 unter der Nummer 3315/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Personalpolitik des Außenministeriums im Hinblick auf die österreichische
EU-Präsidentschaft gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden 101 Sonderverträge mit
Zusatzkräften (sog. EU-Poolistlnnen) abgeschlossen. Die Sonderverträge der Poolistlhnen wurden
für die Zeiträume 1. April 2005 bis 31. Juli 2006 bzw. 1. September 2005 bis 31. Juli 2006
abgeschlossen. Mit 1. September 2005 werden keine Verwaltungspraktikantinnen eingesetzt.

Weitere Zusatzkräfte entsprechend den „Poolistlnnen" der Zentrale wurden von der ÖV Genf (4),
ÖV New York (13), ÖV Brüssel (11) und ÖB Washington (1) lokal aufgenommen.


Zu Frage 2:

Die in der Zentrale auf Grundlage eines Sondervertrages gem. § 36 Abs. 2 VBG eingestellten
zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als SachbearbeiterInnen in den jeweiligen
Sektionen tätig.

An den oben genannten Vertretungsbehörden sind die Zusatzkräfte als ReferentInnen und
administrativ-technisches Personal eingesetzt.

Zu Frage 3:

Im Außenministerium langten mehr als 400 Bewerbungen für die Mitarbeit im Rahmen der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ein. Aus der großen Zahl von BewerberInnen wurden vor
allem jene zu Hearings eingeladen, die schon berufliche bzw. praktische Erfahrung in
EU-Institutionen oder internationalen Organisationen gesammelt hatten.

Im Rahmen der kommissionellen Hearings wurden die professionellen Erfahrungen der
Kandidatinnen überprüft ebenso wie deren Kenntnisse in den Bereichen Völker- und
Verfassungsrecht, EU-Recht sowie in außenpolitischen Fragen mit historischem Hintergrund und
Wirtschaftsfragen (mit EU-Schwerpunkt). Gefordert waren von den Kandidatinnen auch sehr gute
Kenntnisse der englischen und in der Regel auch der französischen Sprache. Viele der
aufzunehmenden Zusatzkräfte weisen darüber hinaus noch zusätzliche Sprachkenntnisse auf.