3261/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagenhofer,
Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Juli 2005 unter
der Nr. 3335/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Erfassung der Gesamtkosten für die EU-Präsidentschaft gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Auch wenn der Vorsitz Österreichs im 1. Halbjahr 2006
schon angesichts des we-
sentlich größeren Umfangs der Union und der zu bewältigenden Probleme eine He-
rausforderung sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Hinsicht
darstellt,
wurden im Bundeskanzleramt für die EU-Präsidentschaft 2006 keine besonderen
Budgetmittel
veranschlagt. Die mit den Vorbereitungsarbeiten betrauten Abteilungen
sollten ihre Ausgaben aus dem allgemeinen Ressortbudget decken können. Darüber
hinaus
wurde beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ein Zentral-
budget für die EU-Präsidentschaft eingerichtet. Ich verweise in diesem
Zusammen-
hang
auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für auswärtige Angelegen-
heiten
(3346/J).
Zu Frage 2:
Folgende Ausgaben wurden im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft 2006 in
der ersten Jahreshälfte 2005 getätigt:
Bezeichnung |
Zahlungen |
Personalaufwand |
€ 214.000 |
Sachaufwand |
€ 63.000 |
Zu Frage 3
Eine
genaue Auflistung der Aufwendungen für die zweite Jahreshälfte 2005 bzw. für
das Jahr 2006 für die EU-Präsidentschaft 2006 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
an-
gegeben werden.
Zu Frage 4:
Ein Überziehungsrahmen
ist nicht vorgesehen. Für Spezialprogramme im Rahmen
der
EU-Präsidentschaft 2006 stehen dem Bundeskanzleramt jeweils eine Ermächti-
gung für Spezialprogramme, gemäß Artikel VI Abs. 1, Z 12 des Bundesfinanzgeset-
zes 2005, BGBl. I Nr. 132/2004, und gemäß Artikel VI Abs. 1 Z 10 des Bundesfinanz-
gesetzes 2006, BGBl. I Nr. 20/2005 in der Höhe von je 10 Millionen Euro zur Verfü-
gung.
Frage 5:
Für das Budget 2007 - das im übrigen weder
erstellt ist und verfassungsrechtlich auch
erst im Jahr 2006 beschlossen werden kann -
ist kein Aufwand für die EU-Präsident-
schaft vorgesehen.