3263/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Juli 2005 unter der Nr. 3363/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Dopingbekämpfung in Österreich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Durch die Implementierung des WADA-Regelwerkes, vor allem die Internationalen
Standards für Therapeutische Ausnahmegenehmigungen (TUEs) und Abwesenheits-
meldungen (whereabouts) sind zusätzliche Aufgaben entstanden, die sowohl eine
Personalvermehrung als auch die Einrichtung einer ständigen medizinischen Kommis-
sion erforderlich machen werden.

Die finanzielle Ausstattung (die auch Voraussetzung für eine entsprechende perso-
nelle Ausstattung ist) ist durch die gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer,
des Bundes und der BSO gesichert, die im Verhältnis 45:45:10 durch ihren Mitglieds-
beitrag die Kosten für die Aufwendungen tragen, die aufgrund der Anti-Doping Kon-
vention des Europarates für die Kontrolltätigkeit des ÖADC entstehen.

Zu Frage 2:

1 Geschäftsführer, 2 Sekretariatskräfte (je 38,5 Wochenstunden); 1 Sekretariatskraft

(16 Wochenstunden).

 

Zu Frage 3:

2000:

54.210.--

2001:

89.275,08

2002:

82.927,55

2003:

116.660.--

2004:

125.748.--


Zu Frage 4:

Der Mitgliedsbeitrag an das ÖADC für das Jahr 2005 beträgt € 194.015,99; für das
Jahr 2006 wird grundsätzlich von einem Beitrag in der selben Höhe ausgegangen.
Das selbe gilt (Schwankungsbreite ca. 10 %) für den WADA-Beitrag, der im Jahre

2005   € 73.824,96 betragen hat. Für das Doping Labor Seibersdorf sind für 2005 und

2006   Förderungsmittel zu erwarten, die den Größenordnungen der Förderungen der
Jahre 2002 bis 2004 entsprechen.

Zu Frage 5:

Der Aufwand des Bundes wird - wie schon in Beantwortung zu Frage 1 erwähnt -
als Mitgliedsbeitrag an das ÖADC geleistet, daß heißt der Beitrag beträgt 45 % der
Aufwendungen (siehe ebenfalls Punkt 1) für die Konventionskontrollen.

Weiters wird eine jährliche Förderung an das Doping-Labor in Seibersdorf geleistet,
um konkret ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis zu erzielen (seit 2002). Dieser
Beitrag ist unabhängig von Beiträgen anderer Gebietskörperschaften und wird vom
Bund zu 100 % geleistet.

Darüber hinaus wird über das ÖADC und den Europarat ein jährlicher Mitgliedsbei-
trag an die WADA geleistet (seit 2002). Dieser richtet sich nach dem Schlüssel für
Beiträge der Mitglieder an den Europarat. Der Mitgliedsbeitrag wird zu 100 % seitens
des Bundes getragen.

Demgemäß wurden folgende Bundesbeiträge geleistet:

 

 

ÖADC

WADA

Labor
Seibersdorf

2000

    98.108,33

 

 

2001

    98.108,33

 

 

2002

    98.108,33

 € 77.652,95

 € 66.500,--

2003

  122.635,41

 € 80.137,16

 € 49.000,--

2004

  153.234,67

 € 72.597,58

 € 48.000,--

Zu Frage 6:
Nicht bekannt.

Zu Frage 7:

World Anti Doping Code, International Standard for Testing, Version 3, Juni 2003;

Frage 8:

Von den Landessportorganisationen vorgeschlagene und vom ÖADC besonders ge-
schulte und akkreditierte Dopingkontrollore.


Zu Frage 9:

Die an den jeweiligen Proben durchgeführten Analysen werden lückenlos dokumen-
tiert und die damit erhaltenen Analysendaten sowie die Dokumentation mindestens
10 Jahre digital und, wo sinnvoll, auch auf Papier archiviert.

Die Proben selber werden in einer abgeschlossenen Tiefkühlzelle bei ca. -20°C ent-
sprechend den Anforderungen der
WADA 3 Monate (negative Proben) sowie 2 Jahre
(positive Proben) archiviert, danach zerstört.

Zu Frage 10:

Zur Zeit gibt es nur eine international anerkannte Methode zum Nachweis von Do-
ping mit synthetischem Epo in Harnproben, die in Frankreich von Lasne et. al. ent-
wickelt wurde und in Österreich seit Jänner 2003 durchgeführt wird.

Zu Frage 11:

Bisher wurde ein positiver Dopingfall mit synthetischem Epo vom jeweiligen Schieds-
gericht anerkannt. Positive Dopingfälle mit dieser Methode wurden auch schon mehr-
mals vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) als Letztinstanz anerkannt.

Zu Frage 12:

Es gibt derzeit noch keine international anerkannte Methode, um Wachstumshor-
mondoping nachzuweisen.

Zu Frage 13:

Hier ist anzumerken, daß nicht Testosteronpropionat nachgewiesen wird (dieses ist
im Harn nicht nachweisbar), sondern das sich aus dieser Pre-Drug bildende Testos-
teron. Dieses erhöht nach Applikation den Quotienten von Testosteron zu Epitestos-
teron, dessen Grenzwert momentan bei 4 liegt. Wie lange dieser Quotient erhöht
wird, hängt von der Applikationsart sowie der applizierten Menge an Testosteronpro-
pionat ab.

Zu Frage 14:

Die Dopingkontrollore des ÖADC sind angewiesen, OOC-Kontrollen nach Möglich-
keit bis spätestens 21.00 Uhr und frühestens ab 08.00 Uhr durchzuführen.

Zu Frage 15:

Nein. Bisher wurde ein solcher Verdacht von den Dopingkontrolloren des ÖADC we-
der geäußert noch dokumentiert.


Zu Frage 16:
Nein.

Allerdings ist derzeit auch nicht bekannt, daß weltweit eine Nationale Anti-Doping-
Organisation (NADO) über ein solches, funktionierendes, Online-Meldesystem ver-
fügt. („.... auch in Österreich ...?). Das von der WADA schon lange angekündigte

System ADAMS ist noch nicht aktiviert.

Zu Frage 17:
Nein.

Allerdings ist es auch in Deutschland nicht möglich, dies zu tun. Die Verbotsliste wird
von der Monitoring Group des Europarates beschlossen und kann nicht von einzel-
nen Ländern oder Organisationen beliebig verändert werden.


 

Zu Frage 18:

         2000:         390          (im Rahmen von 51 Wettkämpfen)

         2001:         394         (im Rahmen von 54 Wettkämpfen)

         2002:         448         (im Rahmen von 52 Wettkämpfen)

2003:              433               (im Rahmen von 66 Wettkämpfen)

2004:              518              (im Rahmen von 65 Wettkämpfen)

Zu Frage 19:

         2000:         390

2001:              394

2002:              448

2003:              433

         2004:         518

In Österreich werden nur Urintests durchgeführt!

Zu Frage 20:

2000:              0

2001:              0

2002:              0

2003:              0

2004:              0

In Österreich werden nur Urintests durchgeführt!

 

Zu Frage 21:

2000:              524

2001:              614

2002:              515

2003:              615

2004:              592

 

Zu Frage 22:

2000:      524

2001:      614

2002:     515

2003:      615

2004:              592
In Österreich werden bei nationalen Kontrollen nur Urintests durchgeführt!

Zu Frage 23:

2000:              0

2001:              0

2002:              0

2003:              0

2004:                       0
In Österreich werden bei nationalen Kontrollen nur Urintests durchgeführt!

Zu Frage 24:

2000:     15                    Boxen (1)

Flugsport (1)
Kickboxen (1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (5)
Reiten (1)
Ringen (1)
Rodeln (1)
Skisport (1)
Squash(1)

2001:     11                American Football (1)
Baseball (1)
Bobfahren (1)
Curling (1)
Fußball (1)
Sportkegeln (1)
Sportklettern (1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Wasserski (1)

2002:     10              Boxen (1)

Gewichtheben (2)
Judo(1)

Kraftdreikampf (1)
Radsport (5)

 


2003:     18                         Hockey (1)

  Kraftdreikampf (1)
Leichtathletik (4)
Radsport (5)
Ringen (1)
Rudern (3)
Schwimmen (1)
Skisport (1)
Volleyball (1)

2004:     14                Behindertensport (2) - davon einer noch nicht abgeschlossen
Kickboxen (1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Schwimmen (1)
Skisport (3)
Squash(1)
Tanzen (1)
Tennis (1)
Wasserski (1)

Zu Frage 25:

2000:     13      Boxen (1)

Flugsport (1)
Kickboxen (1)
Kraftdreikampf (1)
Radsport (4)
Reiten (1)
Ringen (1)
Rodeln (1)
Skisport (1)
Squash (1)

2001:     8                 American Football (1)
Bobfahren (1)
Sportkegeln (1)
Sportklettern (1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Wasserski (1)

2002:     10      Boxen (1)

Gewichtheben (2)
Judo (1)

Kraftdreikampf (1)
Radsport (5)

 


2003:     16                 Kraftdreikampf (1)
Leichtathletik (4)
Radsport (4)
Ringen (1)
Rudern (3)
Schwimmen (1)
Skisport (1)
Volleyball (1)

2004:     13                Behindertensport (2) - davon einer noch nicht abgeschlossen
Kickboxen (1)
Kraftdreikampf (2)
Radsport (1)
Schwimmen (1)
Skisport (3)
Squash (1)
Tanzen (1)
Tennis (1)

Zu den Fragen 26 bis 32. sowie 38 bis 42:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

Zu Frage 33:

Die Maßnahmen werden nach Beschlußfassung der Global Convention der UNESCO

festgelegt werden.

Zu Frage 34:

Nach der UNESCO-Beschlußfassung über die geplante Global Convention.

Zu Frage 35:

Österreich hat am Entwurf für die Anti-Doping-Konvention der UNESCO maßgeblich
mitgearbeitet. Die Maßnahmen können erst nach Verabschiedung des endgültigen
Textes durch die UNESCO - voraussichtlich im Oktober 2005 beurteilt werden.

Zu den Fragen 36 und 37:

Sämtliche anerkannten Sportfachverbände und das Österreichische Anti-Doping-

Comité haben den Kodex der WADA bereits implementiert.

Zu Frage 43:

Die nationalen Verbände haben aufgrund der Beschlüsse der Monitoring Group des
Europarates, der Bundes-Sportversammlung der BSO und der Regelungen durch
das ÖADC die betreffenden WADA-Reglements anzuwenden.


Zu Frage 44:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts. Be-
kannt ist, daß Italien und Frankreich solche Regelungen haben.

Zu Frage 45:

Diese Entscheidung ist vom endgültigen Text der UNESCO-Konvention gegen Do-
ping abhängig.

Zu Frage 46:

Derzeit ist im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Verordnung zur No-
velle des Arzneimittelgesetzes (BGBl
I, Nr. 35/2004) in Vorbereitung, die die flächen-
deckende Überprüfung der Nahrungsergänzungsmittel (NEM) durch die Lebensmittel-
inspektoren sicherstellen soll.

Zu Frage 47:

Voraussetzung für die Vorlage eines „Anti-Doping-Gesetzes" ist die Beschlußfassung
der UNESCO über die Global Anti-Doping-Convention. Auf dieser Grundlage wird so-
dann ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet und zur Begutachtung versendet werden.