3266/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0054-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEP. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Brigid Weinzinger ,
Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3312/J,
betreffend Subventionen für Tiertransporte
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3312/J, betreffend Subventionen für Tiertransporte, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der von der EU kofinanzierten Förderung „Ziel 5 b“ (Periode 1995 – 1999) sowie der „Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten/Art. 33“ (Periode 2000 – 2006, Sonderrichtlinie C III, Pkt. 7.1) wurden/werden regionale Schlachteinrichtungen zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Kooperationen unterstützt.
Zudem sehen die Maßnahmen „Verarbeitung & Vermarktung“ der Förderung der ländlichen Entwicklung in der Periode 2000 – 2006 den Ausbau der Qualitätssicherung in den Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben vor (Sonderrichtlinie C III, Pkt. 5.7.1.1/1). Für Investitionen dieser Art wurde die Ausnahmebestimmung für die Schlachthofförderung auf Grund der bestehenden Überkapazitäten aufgehoben (Pkt. 5.7.1.3) und zusätzlich ein niedrigeres Mindestinvestitionsvolumen festgelegt (Pkt. 5.4.6/1).
Zu Frage 2:
Eine Bedeutung des Exportes von österreichischen Schlachtrindern in den Nahen Osten ist derzeit nicht gegeben. In den letzten drei Jahren wurden (2003) 12 Zuchtrinder in den Libanon exportiert.
Zu Frage 3:
Die Exportsubventionen für Lebendrinder betrugen in € (gerundet):
2000: 111 Mio.
2001: 40 Mio.
2002: 55 Mio.
2003: 59 Mio.
2004: 52 Mio.
Detailliertere Daten (u. a. Unterscheidung Zucht- oder Schlachtrinder) liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht vor. Ergänzend darf angemerkt werden, dass die Vollziehung der Exporterstattungen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen fällt.
Zu Frage 4:
Laut Budgetvoranschlag sind für das Jahr 2006 rund 62,1 Mio. € veranschlagt. Die Erstattungen für Zuchtrinder betragen derzeit pro 100 kg Lebendgewicht € 42,40, das sind rund € 254/Stück, die Erstattungen für Schlachtrinder betragen pro 100 kg Lebendgewicht € 32,80, das sind rund € 197/Stück.
Zu Frage 5:
Österreich hat bei allen sich bietenden Gelegenheiten – sei es im Rat oder auf anderen Ebenen oder anderen Gremien – immer nachdrücklich darauf gedrungen, Schlachttiertransporte soweit wie möglich durch Fleischtransporte zu ersetzen. Österreich hat sich weiters stets dafür eingesetzt, die gemeinschaftlichen Regelungen hinsichtlich Transportdauer und Beladedichten etc. tiergerechter zu gestalten.
Zu Frage 6:
Im Rahmen der WTO-Verhandlungen gibt es seitens der Europäischen Kommission unter bestimmten Voraussetzungen die grundsätzliche Zusage, schrittweise die Exporter-stattungen, auch die für Lebendrinder, abzuschaffen.
Zu Frage 7:
Österreich hat die am 22.12.2004 beschlossene neue EU-TiertransportVO Nr. 1/2005 mitgetragen. Diese Verordnung wird mit 05.01.2007 in Kraft treten. Die Zustimmung wurde nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die VO in den wichtigen Bereichen Transportzeiten und Ladedichten auf Basis eines zwischenzeitlich zu erstellenden Berichtes in vier Jahren neu diskutiert wird.
Der Bundesminister: