3266/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0054-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2005

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Brigid Weinzinger ,

Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3312/J,

betreffend Subventionen für Tiertransporte

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3312/J, betreffend Subventionen für Tiertransporte, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen der von der EU kofinanzierten Förderung „Ziel 5 b“ (Periode 1995 – 1999) sowie der „Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten/Art. 33“ (Periode 2000 – 2006, Sonderrichtlinie C III, Pkt. 7.1) wurden/werden regionale Schlachteinrichtungen zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Kooperationen unterstützt.

 

Zudem sehen die Maßnahmen „Verarbeitung & Vermarktung“ der Förderung der ländlichen Entwicklung in der Periode 2000 – 2006 den Ausbau der Qualitätssicherung in den Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben vor (Sonderrichtlinie C III, Pkt. 5.7.1.1/1). Für Investitionen dieser Art wurde die Ausnahmebestimmung für die Schlachthofförderung auf Grund der bestehenden Überkapazitäten aufgehoben (Pkt. 5.7.1.3) und zusätzlich ein niedrigeres Mindestinvestitionsvolumen festgelegt (Pkt. 5.4.6/1).

 

Zu Frage 2:

 

Eine Bedeutung des Exportes von österreichischen Schlachtrindern in den Nahen Osten ist derzeit nicht gegeben. In den letzten drei Jahren wurden (2003) 12  Zuchtrinder in den Libanon exportiert.

 

Zu Frage 3:

 

Die Exportsubventionen für Lebendrinder betrugen in € (gerundet):

 

2000:     111 Mio.

2001:       40 Mio.

2002:       55 Mio.

2003:       59 Mio.

2004:       52 Mio.

 

Detailliertere Daten (u. a. Unterscheidung Zucht- oder Schlachtrinder) liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht vor. Ergänzend darf angemerkt werden, dass die Vollziehung der Exporterstattungen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen fällt.

 

Zu Frage 4:

 

Laut Budgetvoranschlag sind für das Jahr 2006 rund 62,1 Mio. € veranschlagt. Die Erstattungen für Zuchtrinder betragen derzeit pro 100 kg Lebendgewicht € 42,40, das sind rund € 254/Stück, die Erstattungen für Schlachtrinder betragen pro 100 kg Lebendgewicht € 32,80, das sind rund € 197/Stück.

 

Zu Frage 5:

 

Österreich hat bei allen sich bietenden Gelegenheiten – sei es im Rat oder auf anderen Ebenen oder anderen Gremien – immer nachdrücklich darauf gedrungen, Schlachttier­transporte soweit wie möglich durch Fleischtransporte zu ersetzen. Österreich hat sich weiters stets dafür eingesetzt, die gemeinschaftlichen Regelungen hinsichtlich Transport­dauer und Beladedichten etc. tiergerechter zu gestalten.

 

Zu Frage 6:

 

Im Rahmen der WTO-Verhandlungen gibt es seitens der Europäischen Kommission unter bestimmten Voraussetzungen die grundsätzliche Zusage, schrittweise die Exporter-stattungen, auch die für Lebendrinder, abzuschaffen.

 

Zu Frage 7:

 

Österreich hat die am 22.12.2004 beschlossene neue EU-TiertransportVO Nr. 1/2005 mitgetragen. Diese Verordnung wird mit 05.01.2007 in Kraft treten. Die Zustimmung wurde nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die VO in den wichtigen Bereichen Transportzeiten und Ladedichten auf Basis eines zwischenzeitlich zu erstellenden Berichtes in vier Jahren neu diskutiert wird.

 

 

Der Bundesminister: