3268/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0058-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3333/J, betreffend BSE-Fall:

Lückenlose Aufklärung im Interesse der KonsumentInnen und

der österreichischen Landwirtschaft

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2005, Nr. 3333/J, betreffend BSE-Fall: Lückenlose Aufklärung im Interesse der KonsumentInnen und der österreichischen Landwirtschaft, beehre ich mich nach Befassung der AGES und der Agrarmarkt Austria Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist anzumerken, dass für die meisten der angeführten Fragen die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen federführend zuständig ist.

 

In Österreich werden flächendeckende BSE-Tests an den AGES-Standorten Mödling, Graz, Linz, Innsbruck und der Landesanstalt Ehrenthal in Kärnten vorgenommen. In Österreich werden alle Rinder, die älter als 30 Monate sind, obligat untersucht. Alle notgeschlachteten bzw. verendeten Tiere werden ab einem Alter größer als 24 Monate untersucht.

 

Im gegenständlichen Fall handelt es sich um ein verendetes Rind, dass in eine deutsche Tierkörperverwertungsanstalt geliefert wurde. Die Untersuchungen auf BSE wurden in Deutsch-land vorgenommen und die Bestätigung der Untersuchungsergebnisse durch das Referenzlabor auf der Insel Riems wahrgenommen. Die Öffentlichkeit wurde sofort nach bekannt werden des positiven BSE-Tests informiert.

 

Zu Frage 1:

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da das Ereignis der Infektion bis zu zehn Jahren zurückreichen kann. Eine Infektion kann sowohl von kontaminierten Milchaustauschern (Fettfraktion) als auch durch eine spontane Mutation verursacht worden sein.

 

Zu den Fragen 2 bis 14, 17, 20 bis 26:

 

Zu diesen Fragen darf auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verwiesen werden.

 

Zu Frage 15:

 

Mit Stand 1. Juni 2005 befanden sich insgesamt noch 234 Rinder, die in den Jahren 1994 – 2001 geboren wurden, auf den Betrieben.

 

Zu den Fragen 16, 18 und 19:

 

Die im Dezember 2002 erhobenen Feststellungen betreffend einer 2%igen Toleranz in Überschreitung des Testalters bei Rindern waren Anlass, das gesamte Probenahmesystem einer Revision und Überprüfung zu unterziehen und die Landesveterinärverwaltungen genauestens auf die Einhaltung und Überwachung des Schlachtalters hinzuweisen.

 

Zu Frage 27:

 

Trotz einer extrem niedrigen BSE-Inzidenz bei Rindern ist an eine Aufgabe der flächendeckenden BSE-Kontrolle nicht gedacht.

 

Zu Frage 28:

 

In Österreich wird ein von der EU zugelassener hochspezifischer BSE-Test verwendet.

 

Zu Frage 29:

 

Der in Österreich eingesetzte Prionics Western-Blot ist kein veralteter Test, er gilt ebenso wie der fast genauso lange am Markt befindliche Biorad-Test als sicher und zuverlässig.

 

Zu Frage 30:

 

Diese Vorhaltungen sind nicht richtig. Die Revision der AGES hat einen umfassenden internen Bericht erstellt, wobei der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung mehrfach und ausführlich informiert wurde.

 

 

Der Bundesminister: