3269/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Land- und Forstwirschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 
Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0053-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juli 2005, Nr. 3355/J, betreffend

Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Fördergerechtigkeit bei

Betriebsprämien

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juli 2005, Nr. 3355/J, betreffend Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Fördergerechtigkeit bei Betriebsprämien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Nach den Gemeinschaftsrechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) waren die Zahlungsansprüche bis 15. Mai 2005 durch die Betriebsinhaber zu aktivieren, d.h. im Sammelantrag/Mehrfachantrag waren beihilfefähige Flächen, mit denen die Zahlungsansprüche genutzt werden können, anzugeben. In Österreich wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die Zahlungsansprüche lediglich vorläufig festgesetzt. Die endgültige Festsetzung der Zahlungsansprüche wird gemäß Art. 12 Abs. 4 dritter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 und § 20 Betriebsprämie-Verordnung (BGBl. II Nr. 336/2004) gemeinsam mit der Auszahlung der einheitlichen Betriebsprämie spätestens bis 31. Dezember 2005 erfolgen. Erst zu diesem Termin liegen genauere Daten über Anzahl der Betriebe, die die einheitliche Betriebsprämie erhalten, sowie den Wert je Zahlungsanspruch, der zur Auszahlung gelangt, vor.

 

 

 

Zu Frage 1:

 

Der Mantelantrag 2005 enthält neben der Antragsstellung Einheitliche Betriebsprämie (EBP) auch alle anderen mit Fläche verbundenen Maßnahmen. Es wurden folgende Marktordnungszahlungen von den Betrieben beantragt:

 

 

Insgesamt wurden 150.010 Mantelanträge abgegeben, wovon 132.135 die einheitliche Betriebsprämie betrafen.

 

Zu den Fragen 2 bis 8:

 

Diese Fragen können erst nach endgültiger Abrechnung (erste Endabrechnung im Dezember 2005, weitere Abrechnungen im ersten Halbjahr 2006) beantwortet werden.

 

 

Der Bundesminister: