3269/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für
Land- und Forstwirschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0053-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEP. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juli 2005, Nr. 3355/J, betreffend
Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Fördergerechtigkeit bei
Betriebsprämien
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juli 2005, Nr. 3355/J, betreffend Umsetzung der EU-Agrarreform 2005: Fördergerechtigkeit bei Betriebsprämien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Nach den Gemeinschaftsrechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) waren die Zahlungsansprüche bis 15. Mai 2005 durch die Betriebsinhaber zu aktivieren, d.h. im Sammelantrag/Mehrfachantrag waren beihilfefähige Flächen, mit denen die Zahlungsansprüche genutzt werden können, anzugeben. In Österreich wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die Zahlungsansprüche lediglich vorläufig festgesetzt. Die endgültige Festsetzung der Zahlungsansprüche wird gemäß Art. 12 Abs. 4 dritter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 und § 20 Betriebsprämie-Verordnung (BGBl. II Nr. 336/2004) gemeinsam mit der Auszahlung der einheitlichen Betriebsprämie spätestens bis 31. Dezember 2005 erfolgen. Erst zu diesem Termin liegen genauere Daten über Anzahl der Betriebe, die die einheitliche Betriebsprämie erhalten, sowie den Wert je Zahlungsanspruch, der zur Auszahlung gelangt, vor.
Zu Frage 1:
Der Mantelantrag 2005 enthält neben der Antragsstellung Einheitliche Betriebsprämie (EBP) auch alle anderen mit Fläche verbundenen Maßnahmen. Es wurden folgende Marktordnungszahlungen von den Betrieben beantragt:
Insgesamt wurden 150.010 Mantelanträge abgegeben, wovon 132.135 die einheitliche Betriebsprämie betrafen.
Zu den Fragen 2 bis 8:
Diese Fragen können erst nach endgültiger Abrechnung (erste Endabrechnung im Dezember 2005, weitere Abrechnungen im ersten Halbjahr 2006) beantwortet werden.
Der Bundesminister: