3270/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

 

 

GZ: BMSG-10001/0212-I/A/4/2005

Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3343/J der Abgeordneten Hagenhofer und Genoss/innen wie folgt:

Frage 1:

Für das Jahr 2004 wurde weder für Personal- noch Sachkosten eine Veranschlagung vorgenommen.

Für die Jahre 2005 und 2006 sind für Sachkosten jeweils 9.000 € (so genannte Verrechnungstausender) im Bundesvoranschlag 2005 bzw. 2006 bei Ansatz 1/15008 vorgesehen und die nachfolgend genannten Finanzpositionen dotiert.

-          1-15008-4035-098 "Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe (Präs.06)"  1.000 €

-          1-15008-4570-098 "Druckwerke (Präs.06)"                                                   1.000 €

-          1-15008-6210-098 "Sonstige Transporte (Präs.06)"                                     1.000 €

-          1-15008-6216-098 "Sonstige Transporte (Dienstreisen) (Präs.06)"             1.000 €

-          1-15008-6300-098 "Leistungen der Post (Präs.06)"                                      1.000 €

-          1-15008-7023-098 "Miete für Räumlichkeiten (Präs.06)"                              1.000

-          1-15008-7232-098 "Repräsentationsausgaben (Präs.06)"                           1.000 €

-          1-15008-7270-098 "Entgelte für sonst. Leist. v. Einzelp. (Präs.06)"             1.000 €

-          1-15008-7280-098 "Sonst. Leist. v. Gew., Firmen u. jur. Pers. (Präs.06)"   1.000 €

Zusätzliche Mittel ‑ mit Ausnahme der oben genannten 9.000 € ‑ für die Abwicklung der EU-Präsidentschaft 2006 wurden vom Bundesminister für Finanzen im Rahmen der Erstellung der Budgets der Jahre 2005 und 2006 für mein Ressort nicht vorgesehen.

Zur Bedeckung der anfallenden Sachkosten für 2005 und 2006 werden die bei
diesem Ansatz zur Verfügung stehenden Rücklagen (besondere Aufwendungen) herangezogen werden. Die Personalkosten sind aus dem meinem Ressort zur Verfügung stehenden Personalaufwand zu bedecken.

Frage 2:

Im Jahr 2004 ist in meinem Ressort diesbezüglich weder ein Sach- noch ein Personalaufwand angefallen.

Bis zum Stichtag 29. Juli 2005 wurden für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des EU-Präsidentschaftsbüros Zahlungen in der Höhe von insgesamt 109.495,05 € (Personalaufwand; Teilbetrag des Ansatzes 1/15000) geleistet. Für Sachaufwand sind bisher noch keine Zahlungen erfolgt. Dieser wird bei Anfall bei Ansatz 1/15008 verrechnet werden.

Frage 3:

Im Rahmen der Planungen für die Abwicklung der EU-Präsidentschaft 2006 wurde von folgenden Schätzungen im Bereich des Sachaufwandes ausgegangen:

                                                                                                        2005                2006

Veranstaltungen des BMSG im Rahmen der
Präsidentschaft inkl. Agenturleistungen                                  303.800 €      4.854.200 €

Bilaterale Kontakte/Gespräche                                    125.300 €             -

Präsidentschaftsprogramm und sonst. Druckwerke  500.000 €             -

unvorhergesehene Aufwendungen                                                  -                  200.000

SUMME                                                                                       929.100 €      5.054.200 €

Es wird derzeit versucht, für einzelne Veranstaltungen des österreichischen Vor-
sitzes eine Kofinanzierung der Europäischen Kommission zu erhalten. Die Verhand-
lungen dazu werden ab September 2005 beginnen. Derzeit kann keine Aussage über das Ausmaß und die Höhe der Konfinanzierungen getroffen werden.

An Personalausgaben werden für den Zeitraum von August bis Dezember 2005 rund 122.500 € und für das Jahr 2006 ‑ die Dienstverträge sind mit 31. August 2006 befristet ‑ rund 210.500 € erwartet.

Frage 4:

Ein Überziehungsrahmen ist dem österreichischen Haushaltsrecht wesensfremd. Wie ich bereits bei der Frage 1 ausgeführt habe, erfolgt die Bedeckung der Sachkosten aus den bei Ansatz 1/15008 vorhandenen Rücklagen. Zusätzliche Mittel für die EU-Präsidentschaft wurden für die Budgets der Jahre 2005 und 2006 nicht zur Verfügung gestellt.

Frage 5:

Seitens meines Ressorts wird danach getrachtet werden, im Jahr 2006 alle anfallenden Rechnungen zu bezahlen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesvoranschlag 2007 noch nicht erstellt ist und daher auch keine Kosten veranschlagt sein können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen