3273/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0105-I/A/3/2005
Wien, am 8. September
2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3286/J der Abgeordneten Gabriele
Heinisch-Hosek und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 4:
Im Jahr 2005 wurden
von meinem Ressort bisher (einige Anträge konnten auf Grund fehlender
Unterlagen oder fehlender Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung der
Vorjahrsförderung noch nicht bearbeitet werden) die im folgenden aufgelisteten
frauenspezifischen (Beratungs-)Einrichtungen für frauenspezifische Beratungs-
und Betreuungsleistungen gefördert:
Niederösterreich
Frauenhaus
Amstetten 7.300
Frauenhaus
Neunkirchen, 7.300
Lilith
Krems 15.000
Undine
Baden
14.000
Frauenplattform
Klosterneuburg 4.000
Family
Business:
(Homepage
Kinderbetreuungseinrichtungen) 14.000
MAIZ 10.000
Insel Scharnstein 30.000
Frauenforum
Ebensee 15.500
Frau
Aktiv Ischl 15.000
Nora
Mondsee 5.000
Frauenberatung
Wels 5.000
Spektrum
Gallneukirchen 6.000
Frauenberatung
Woman 8.000
Frauenberatung
Eferding
2.500
Frauen
in Bewegung 2.200
VFQ
Linz 30.000
Frauenhaus Salzburg
7.300
VIELE 5.000
Bürmoos 8.000
Frau
+ Arbeit (mobile arbeitsmarkt-
spezifische Maßnahmen 19.000
DOWAS 35.000
EVITA Kufstein 20.000
Frauen aus allen Ländern 5.000
Tiroler Frauenhaus 15.000
Freih. Frauenhilfswerk 2.000
ArchFem 1.000
AK Emanzipation:
(frauenspezifische Bibliothek) 1.000
Netzwerk Esstörungen 6.800
Inst. für Sozialdienste 19.000
Mädchenzentrum Amazone 25.000
V.z. Förd. v. Arbeit u. Beschäftigung
Dornbirn: Wiedereinstiegsprojekt 12.000
Frauengetriebe 33.000
Steiermark
Frauenhaus Graz 7.300
Frauenhaus
Kapfenberg 7.300
DANAIDA 10.000
Frauenplattform Voitsberg 6.000
FIT TU Graz 2.000
FIT TU Graz Mentoring 4.000
NOWA 10.000
Österr.
Plattform f. Alleinerzieherinnen 8.000
DOKU
Graz 8.000
Vinzenzgemeinschaft Frauenhaus 7.000
Frauenhaus
Villach 7.300
Frauenfluchtpunkt
Spittal 25.000
Orient
Express: Zusatzförderung
Projekt
Beratungssstelle Zwangsheirat 20.000
Ninlil 20.000
AÖF
Helpline und Infostelle 299.900
Selbstlaut 15.500
TAMAR 15.000
Frauen
g. sex. Ausbeutung 15.500
Immo-Humana 5.000
Courage 4.000
Caritas,
Frauenwohnzimmer. 20.000
LEFÖ
Interventiosnstelle 115.000
LEFÖ
Beratung 30.000
Peregrina 20.000
Amerlinghaus 10.000
FIBEL
7.000
Station
Wien 5.000
Club
Alpha: Journalistinnenkongress 15.000
Hemayat
(Folteropfer) 3.000
Schwarze
Frauen Community 4.000
Ägyptische
Frauen+Familien 5.000
Frauensolidarität 10.000
Ö
Bergbauernvereinigung:
Weiterbildung
Bergbäuerinnen 10.000
Cyber
Weiber (Internetplattform) 20.000
NANAYA 4.500
Ephata 12.000
Verein
Frauenforschung: Archiv, Website 9.000
Zeitschr.
L´Homme 3.000
Frauenhetz 3.000
Buchhandlung
Frauenzimmer 2.000
FrauenFakten
(Vernetzungsveranstaltung) 1.500
Darüber
hinaus werden von meinem Ressort die fünf Frauengesundheitszentren (Wien,
Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt) gefördert.
Die
FGZ erhalten gleich hohe Mittel wie im Vorjahr:
Wien,
Salzburg, Kärnten: je € 14.600,--
Graz:
€ 21.800,--
Linz:
€ 14.563,--.
Das
MAIZ-Autonomes Integrationszentrum von und für Migrantinnen erhält eine
Förderung von € 6.600,-- (im Jahr 2004 in der gleichen Höhe gefördert)
zur Fortführung des Projektes „Migrantinnen in der Sexarbeit“.
Dem
Verein Lateinamerikanische emigrierte Frauen in Österreich wurde im Jahr 2004
eine Förderung in Höhe von € 35.000,-- zur Durchführung von Gesundheitspräventionsarbeit
für Migrantinnen in der Sexarbeit und insbesondere für die Weiterführung des
Projektes „TAMPEP“ gewährt; es ist in Aussicht genommen, für das Jahr 2005 eine
gleich hohe Förderung zu gewähren.
Frage
2:
Die
Frauenservicestellen entstanden aus arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen.
In
der weiteren Entwicklung haben sich um die FS-Stellen umfassende
Servicebereiche gebildet, die ihren Stellenwert in der Beratungslandschaft auf
Grund ihrer langjährigen Erfahrung ständig erhöhen und dadurch aus Sicht des
BMGF unentbehrlich sind. 22 der 33 Frauenservicestellen arbeiten seit 1992 im
Status einer Frauenservicestelle; 9 weitere folgten in den Jahren 1993 bis
1998. Die letzten beiden Einrichtungen, denen der Status einer
Frauenservicestelle zuerkannt wurde, waren der Verein Frauenarbeit Steyr und
die Frauenberatung FEMAIL in Feldkirch, Vorarlberg im Jahr 2001.
Die
Anerkennung erfolgte auf Grund der Tatsache, dass diese Beratungsstellen
historisch gewachsen eine langjährige frauen- bzw. arbeitsmarkspezifische
Beratungserfahrung aufweisen, der Großteil der Einrichtungen mittlerweile auch
vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz anerkannte Familienberatungsstellen und regional gut
verankert und bekannt sind, mit relevanten Einrichtungen vernetzt arbeiten und
von den jeweiligen Bundesländern mitfinanziert werden. 24 Frauenservicestellen
werden in ihren Aktivitäten auch vom Arbeitsmarktservice Österreich
unterstützt. Die Förderungen für die Frauenservicestellen wurden während meiner
Amtszeit von € 43.603,- auf € 44.000,- angehoben. Wie durch meine Fachabteilung
festgestellt, ist die Versorgungsdichte mit Frauenservicestellen im Osten und
Süden des Bundesgebietes eine sehr hohe, in den westlichen Bundesländern, in
Salzburg, der Steiermark und in Ober- und Teilen Niederösterreichs besteht
großer Nachholbedarf, der jedoch nur in Kooperation mit den Bundesländern und
der Verteilung der freien Fördermittel in diese Bundesländer schrittweise
behoben werden kann. Aus diesem Grund wurden während meiner Amtszeit keine
neuen Frauenservicestellen mit den Höchstförderbeträgen eingerichtet, sondern
in unterversorgten Gebieten entweder Außenstellen von Frauenservicestellen
eingerichtet oder bereits vorhandene Einrichtungen mit erhöhten Förderungen für
die Aufstockung von Beratungsleistungen unterstützt.
Generell können die Anforderungen für Frauenservicestellen wie folgt kurz zusammengefasst werden, wobei der geografische Standort, das Umland und die Versorgungsdichte mit Beratungseinrichtungen und das weitere Beratungsspektrum, wie z.B. im Rahmen einer Familienberatung oder Maßnahmen des AMS ebenfalls eine Rolle spielen:
Frage
3:
Der Bundeshaushalt
unterliegt der Jährlichkeit und Förderungen werden in der Regel mit einem
einjährigen Förderungszeitraum vergeben. Weiters sind Förderungen
Ermessensausgaben, es besteht kein Rechtsanspruch, woraus sich allenfalls eine
Indexanpassung herleiten könnte. Überdies sind für das Jahr 2006 allfällige
Rückstellungen, Neuanträge bzw. Anträge auf Erhöhungen sowie nicht
ordnungsgemäße Verwendungsnachweise, die allenfalls Förderkürzungen bzw.
Rückzahlungen zur Folge haben, derzeit unbekannte Planungsgrößen.
Fördererhöhungen können daher nur im Anlassfall und im Rahmen des jeweiligen
jährlichen Förderantrags sowie der Überprüfung und Abrechnung der
widmungsgemäßen Verwendung der vorangegangenen Förderung und im Hinblick auf die
Gesamtbudgetmittel ausgesprochen, nicht aber generell zugesagt werden.
Frage
5:
Im
Zuge der Ressortneuaufteilung im Jahr 2003 wurden die Mittel der
Grundsatzabteilung für das laufende Budgetjahr der Frauensektion zur Verfügung
gestellt und von dieser für arbeitsmarktrelevante Maßnahmen vergeben.
Im
Jahr 2004 standen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung. Im Rahmen des
Gesamtförderbudgets wurden bei einigen Vereinen jedoch im Widmungszweck diese
Maßnahmen speziell für Frauen, die nicht in AMS-Betreuung stehen, zur
Abfederung berücksichtigt. Die Durchführung arbeitsmarktspezifischer Maßnahmen
liegt zuständigkeitshalber im Aufgabenbereich des AMS. Eine Vielzahl von vom
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geförderten Vereinen erhält für die
Durchführung dieser Maßnahmen substanzielle Unterstützung in Form von
Kooperationsverträgen mit dem AMS, durch die Übernahme von Lohnkosten für
arbeitsmarktspezifische Beraterinnen oder durch Förderung relevanter Projekte
durch das AMS.
Frage
6:
Die
Gesamtförderung durch mein Ressort in Höhe von rund € 300.000,-- nimmt rund 9
Prozent des gesamten Frauenförderbudgets in Anspruch. Die Hauptzielsetzung der
Förderung durch mein Ressort ist die Finanzierung des 24-Stunden Betriebs der
Helpline, der mit einem Betrag von rund € 223.500,-- ausfinanziert ist. Weiters
werden durch meine Förderung die gesamten Lohnkosten der Geschäftsführerin für
alle Aktivitäten des Vereins abgedeckt und anteilige Lohnkosten für eine
Mitarbeiterin der Infostelle in Höhe von € 24.000,-- übernommen. Die jährlichen
Telefonkosten in Höhe von rund € 25.000,-- werden ebenfalls von meinem Ressort
bezahlt. Der Verein bezog im Jahr 2004 weitere Förderungen von anderen Stellen
in einer Gesamthöhe von rund € 54.300,--. Der Fortbestand der Helpline bzw. des
Vereins scheint durch die Beiträge meines Ressorts gesichert und eine
Umschichtung der Fördermittel zur Deckung des dringenden Mehrbedarfs an
frauenspezifischen Beratungseinrichtungen in bisher unterversorgten Gebieten
(siehe Antwort zu Frage 2) in Sinne einer österreichweiten Chancengleichheit
beim Zugang zu diesen gerechtfertigt.
Frage
7:
Die Helpline gegen
Männergewalt ist - wie der Name sagt - die einzige auf Gewaltproblematik
ausgerichtete 24 Stunden–Notrufeinrichtung. Seit 1991 operieren fünf unter
Frauenministerin Dohnal als Frauenservicestellen anerkannte und von meinem
Ressort nach wie vor und auch weiterhin geförderte wichtige Notrufeinrichtungen
gegen Gewalt in den Bundesländern, die über telefonische Beratung hinaus vor
allem für persönliche Beratungen zur Verfügung stehen und
Gewaltpräventionsmaßnahmen setzen (wie auch die von mir hälftig finanzierten
Interventionsstellen gegen Gewalt und deren Außenstellen). Weiterverweise von
Klientinnen der Helpline an diese Beratungsstellen vor Ort werden seit langem
praktiziert.
Die vom Land
Niederösterreich geplante Einrichtung eines Frauentelefons wird am Beispiel des
seit langem mit großem Erfolg operierenden Wiener Frauentelefons als
Erstanlaufstelle für Rat und Information suchende Frauen geschaffen, die auch
je nach Problemstellung und wenn nötig an relevante Institutionen oder
Frauenberatungsstellen in ihrer Nähe weiterverwiesen werden. Diese Einrichtung
mit freigeschalteter Rufnummer ermöglicht auch eine Hilfestellung für Frauen
aus entlegenen Regionen und/oder für Frauen, die ihre Anonymität wahren wollen.
Eine „Dezentralisierung“ von Notrufeinrichtungen gegen Gewalt kann daraus nicht
abgeleitet werden.
Frage 8:
Zur Überprüfung der
innerstaatlichen Rechtslage ist eine Reihe von Fachgesprächen mit Expert/inn/en
aus den sachlich zuständigen Ressorts unter Einbeziehung der in den jeweiligen
Bereichen spezialisierten NGOs geplant.
Diese Fachgespräche sollen
nicht nur der Überprüfung der Rechtslage, sondern - darüber hinausgehend - der
Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Prävention und Bekämpfung dieser
gravierenden Verletzung von Frauenrechten dienen.
Über allfällige
Konsequenzen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden,
da die aus den fachlichen Beiträgen und Diskussionen gewonnenen Erkenntnisse
und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf, die Grundlage für die Planung
weiterer Schritte sein werden, abzuwarten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin