3273/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0105-I/A/3/2005

Wien, am      8. September 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3286/J der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 und 4:

Im Jahr 2005 wurden von meinem Ressort bisher (einige Anträge konnten auf Grund fehlender Unterlagen oder fehlender Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung der Vorjahrsförderung noch nicht bearbeitet werden) die im folgenden aufgelisteten frauenspezifischen (Beratungs-)Einrichtungen für frauenspezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen gefördert:

 

Niederösterreich

Frauenhaus Amstetten                                    7.300

Frauenhaus Neunkirchen,                                          7.300

Horizont Wr. Neustadt                                     3.000

Lilith Krems                                                   15.000

Undine Baden                                               14.000

Frauenplattform Klosterneuburg                      4.000

Family Business:

(Homepage Kinderbetreuungseinrichtungen)   14.000

 

Oberösterreich

PIA Linz                                                        10.000

MAIZ                                                            10.000

Insel Scharnstein                                           30.000

Frauenforum Ebensee                                   15.500

Frau Aktiv Ischl                                             15.000

Nora Mondsee                                                5.000

Fr.treffpunkt Rohrbach                                  20.000

Frauenberatung Wels                                      5.000

Spektrum Gallneukirchen                                 6.000

Frauenberatung Woman                                  8.000

Infostelle Braunau                                         15.000

Frauenberatung Eferding                                 2.500

Frauen in Bewegung                                        2.200

VFQ Linz                                                       30.000

 

Salzburg

Frauenhaus Salzburg                                       7.300

VIELE                                                              5.000

Bürmoos                                                        8.000

Kokon Altenmarkt                                           9.000

Neumarkt                                                       5.000

Frau + Arbeit (mobile arbeitsmarkt-
spezifische Maßnahmen                                 19.000

 

Tirol

DOWAS                                                        35.000

EVITA Kufstein                                              20.000

Frauen aus allen Ländern                                5.000

Tiroler Frauenhaus                                        15.000

Freih. Frauenhilfswerk                                     2.000

Frauenzentrum Lienz                                    20.000

ArchFem                                                         1.000

AK Emanzipation:

(frauenspezifische Bibliothek)                          1.000

Netzwerk Esstörungen                                    6.800

Autonomes Frauen-u. Lesbenzentrum                      1.000

 

Vorarlberg

Inst. für Sozialdienste                                    19.000

Mädchenzentrum Amazone                           25.000

V.z. Förd. v. Arbeit u. Beschäftigung

Dornbirn: Wiedereinstiegsprojekt                   12.000

Frauengetriebe                                              33.000

 

Steiermark

Frauenhaus  Graz                                           7.300

Frauenhaus Kapfenberg                                   7.300

DANAIDA                                                      10.000

Frauenplattform Voitsberg                               6.000

FIT TU Graz                                                    2.000

FIT TU Graz Mentoring                                    4.000

NOWA                                                                    10.000

Österr. Plattform f. Alleinerzieherinnen             8.000

DOKU Graz                                                     8.000

Frauendrehscheibe

Frauenberatung Feldbach,

Frauenberatung Fürstenfeld                           50.000

Vinzenzgemeinschaft Frauenhaus                    7.000

 

Kärnten

Frauenhaus Villach                                           7.300

Frauenfluchtpunkt Spittal                               25.000

 

Wien

Orient Express: Zusatzförderung

Projekt Beratungssstelle Zwangsheirat           20.000

Ninlil                                                             20.000

AÖF Helpline und Infostelle                           299.900

Selbstlaut                                                     15.500

TAMAR                                                          15.000

Frauen g. sex. Ausbeutung                            15.500

Immo-Humana                                               5.000

Courage                                                         4.000

Caritas, Frauenwohnzimmer.                         20.000

LEFÖ Interventiosnstelle                              115.000

LEFÖ Beratung                                              30.000

Peregrina                                                      20.000

Amerlinghaus                                                10.000

FIBEL                                                              7.000

Station Wien                                                            5.000

Club Alpha: Journalistinnenkongress               15.000

Hemayat (Folteropfer)                                    3.000

Schwarze Frauen Community                          4.000

Neue Horizonte:

Europäischer Wirtschaftsführerschein

für Migrantinnen                                            10.000

Ägyptische Frauen+Familien                            5.000

Frauensolidarität                                           10.000

Ö Bergbauernvereinigung:

Weiterbildung Bergbäuerinnen                        10.000

Cyber Weiber (Internetplattform)                  20.000

NANAYA                                                          4.500

Ephata                                                          12.000

Verein Frauenforschung: Archiv, Website          9.000

Zeitschr. L´Homme                                        3.000

Frauenhetz                                                     3.000

Buchhandlung Frauenzimmer                           2.000

FrauenFakten (Vernetzungsveranstaltung)       1.500

 

 

Darüber hinaus werden von meinem Ressort die fünf Frauengesundheitszentren (Wien, Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt) gefördert.

 

Die FGZ erhalten gleich hohe Mittel wie im Vorjahr:

 

Wien, Salzburg, Kärnten: je € 14.600,--

Graz: € 21.800,--

Linz: € 14.563,--.

 

Das MAIZ-Autonomes Integrationszentrum von und für Migrantinnen erhält eine Förderung von € 6.600,-- (im Jahr 2004 in der gleichen Höhe gefördert) zur Fortführung des Projektes „Migrantinnen in der Sexarbeit“.

 

Dem Verein Lateinamerikanische emigrierte Frauen in Österreich wurde im Jahr 2004 eine Förderung in Höhe von € 35.000,-- zur Durchführung von Gesundheitspräventionsarbeit für Migrantinnen in der Sexarbeit und insbesondere für die Weiterführung des Projektes „TAMPEP“ gewährt; es ist in Aussicht genommen, für das Jahr 2005 eine gleich hohe Förderung zu gewähren.

 

Frage 2:

Die Frauenservicestellen entstanden aus arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen.

In der weiteren Entwicklung haben sich um die FS-Stellen umfassende Servicebereiche gebildet, die ihren Stellenwert in der Beratungslandschaft auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung ständig erhöhen und dadurch aus Sicht des BMGF unentbehrlich sind. 22 der 33 Frauenservicestellen arbeiten seit 1992 im Status einer Frauenservicestelle; 9 weitere folgten in den Jahren 1993 bis 1998. Die letzten beiden Einrichtungen, denen der Status einer Frauenservicestelle zuerkannt wurde, waren der Verein Frauenarbeit Steyr und die Frauenberatung FEMAIL in Feldkirch, Vorarlberg im Jahr 2001.

 

Die Anerkennung erfolgte auf Grund der Tatsache, dass diese Beratungsstellen historisch gewachsen eine langjährige frauen- bzw. arbeitsmarkspezifische Beratungserfahrung aufweisen, der Großteil der Einrichtungen mittlerweile auch vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz anerkannte Familienberatungsstellen und regional gut verankert und bekannt sind, mit relevanten Einrichtungen vernetzt arbeiten und von den jeweiligen Bundesländern mitfinanziert werden. 24 Frauenservicestellen werden in ihren Aktivitäten auch vom Arbeitsmarktservice Österreich unterstützt. Die Förderungen für die Frauenservicestellen wurden während meiner Amtszeit von € 43.603,- auf € 44.000,- angehoben. Wie durch meine Fachabteilung festgestellt, ist die Versorgungsdichte mit Frauenservicestellen im Osten und Süden des Bundesgebietes eine sehr hohe, in den westlichen Bundesländern, in Salzburg, der Steiermark und in Ober- und Teilen Niederösterreichs besteht großer Nachholbedarf, der jedoch nur in Kooperation mit den Bundesländern und der Verteilung der freien Fördermittel in diese Bundesländer schrittweise behoben werden kann. Aus diesem Grund wurden während meiner Amtszeit keine neuen Frauenservicestellen mit den Höchstförderbeträgen eingerichtet, sondern in unterversorgten Gebieten entweder Außenstellen von Frauenservicestellen eingerichtet oder bereits vorhandene Einrichtungen mit erhöhten Förderungen für die Aufstockung von Beratungsleistungen unterstützt.

 

Generell können die Anforderungen für Frauenservicestellen wie folgt kurz zusammengefasst werden, wobei der geografische Standort, das Umland und die Versorgungsdichte mit Beratungseinrichtungen und das weitere Beratungsspektrum, wie z.B. im Rahmen einer Familienberatung oder Maßnahmen des AMS ebenfalls eine Rolle spielen:

 

Frage 3:

Der Bundeshaushalt unterliegt der Jährlichkeit und Förderungen werden in der Regel mit einem einjährigen Förderungszeitraum vergeben. Weiters sind Förderungen Ermessensausgaben, es besteht kein Rechtsanspruch, woraus sich allenfalls eine Indexanpassung herleiten könnte. Überdies sind für das Jahr 2006 allfällige Rückstellungen, Neuanträge bzw. Anträge auf Erhöhungen sowie nicht ordnungsgemäße Verwendungsnachweise, die allenfalls Förderkürzungen bzw. Rückzahlungen zur Folge haben, derzeit unbekannte Planungsgrößen. Fördererhöhungen können daher nur im Anlassfall und im Rahmen des jeweiligen jährlichen Förderantrags sowie der Überprüfung und Abrechnung der widmungsgemäßen Verwendung der vorangegangenen Förderung und im Hinblick auf die Gesamtbudgetmittel ausgesprochen, nicht aber generell zugesagt werden.

 

Frage 5:

Im Zuge der Ressortneuaufteilung im Jahr 2003 wurden die Mittel der Grundsatzabteilung für das laufende Budgetjahr der Frauensektion zur Verfügung gestellt und von dieser für arbeitsmarktrelevante Maßnahmen vergeben.

Im Jahr 2004 standen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung. Im Rahmen des Gesamtförderbudgets wurden bei einigen Vereinen jedoch im Widmungszweck diese Maßnahmen speziell für Frauen, die nicht in AMS-Betreuung stehen, zur Abfederung berücksichtigt. Die Durchführung arbeitsmarktspezifischer Maßnahmen liegt zuständigkeitshalber im Aufgabenbereich des AMS. Eine Vielzahl von vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geförderten Vereinen erhält für die Durchführung dieser Maßnahmen substanzielle Unterstützung in Form von Kooperationsverträgen mit dem AMS, durch die Übernahme von Lohnkosten für arbeitsmarktspezifische Beraterinnen oder durch Förderung relevanter Projekte durch das AMS.

 

Frage 6:

Die Gesamtförderung durch mein Ressort in Höhe von rund € 300.000,-- nimmt rund 9 Prozent des gesamten Frauenförderbudgets in Anspruch. Die Hauptzielsetzung der Förderung durch mein Ressort ist die Finanzierung des 24-Stunden Betriebs der Helpline, der mit einem Betrag von rund € 223.500,-- ausfinanziert ist. Weiters werden durch meine Förderung die gesamten Lohnkosten der Geschäftsführerin für alle Aktivitäten des Vereins abgedeckt und anteilige Lohnkosten für eine Mitarbeiterin der Infostelle in Höhe von € 24.000,-- übernommen. Die jährlichen Telefonkosten in Höhe von rund € 25.000,-- werden ebenfalls von meinem Ressort bezahlt. Der Verein bezog im Jahr 2004 weitere Förderungen von anderen Stellen in einer Gesamthöhe von rund € 54.300,--. Der Fortbestand der Helpline bzw. des Vereins scheint durch die Beiträge meines Ressorts gesichert und eine Umschichtung der Fördermittel zur Deckung des dringenden Mehrbedarfs an frauenspezifischen Beratungseinrichtungen in bisher unterversorgten Gebieten (siehe Antwort zu Frage 2) in Sinne einer österreichweiten Chancengleichheit beim Zugang zu diesen gerechtfertigt.

 

Frage 7:

Die Helpline gegen Männergewalt ist - wie der Name sagt - die einzige auf Gewaltproblematik ausgerichtete 24 Stunden–Notrufeinrichtung. Seit 1991 operieren fünf unter Frauenministerin Dohnal als Frauenservicestellen anerkannte und von meinem Ressort nach wie vor und auch weiterhin geförderte wichtige Notrufeinrichtungen gegen Gewalt in den Bundesländern, die über telefonische Beratung hinaus vor allem für persönliche Beratungen zur Verfügung stehen und Gewaltpräventionsmaßnahmen setzen (wie auch die von mir hälftig finanzierten Interventionsstellen gegen Gewalt und deren Außenstellen). Weiterverweise von Klientinnen der Helpline an diese Beratungsstellen vor Ort werden seit langem praktiziert.

 

Die vom Land Niederösterreich geplante Einrichtung eines Frauentelefons wird am Beispiel des seit langem mit großem Erfolg operierenden Wiener Frauentelefons als Erstanlaufstelle für Rat und Information suchende Frauen geschaffen, die auch je nach Problemstellung und wenn nötig an relevante Institutionen oder Frauenberatungsstellen in ihrer Nähe weiterverwiesen werden. Diese Einrichtung mit freigeschalteter Rufnummer ermöglicht auch eine Hilfestellung für Frauen aus entlegenen Regionen und/oder für Frauen, die ihre Anonymität wahren wollen. Eine „Dezentralisierung“ von Notrufeinrichtungen gegen Gewalt kann daraus nicht abgeleitet werden.

 

Frage 8:

Zur Überprüfung der innerstaatlichen Rechtslage ist eine Reihe von Fachgesprächen mit Expert/inn/en aus den sachlich zuständigen Ressorts unter Einbeziehung der in den jeweiligen Bereichen spezialisierten NGOs geplant.

 

Diese Fachgespräche sollen nicht nur der Überprüfung der Rechtslage, sondern - darüber hinausgehend - der Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Prävention und Bekämpfung dieser gravierenden Verletzung von Frauenrechten dienen.

 

Über allfällige Konsequenzen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden, da die aus den fachlichen Beiträgen und Diskussionen gewonnenen Erkenntnisse und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf, die Grundlage für die Planung weiterer Schritte sein werden, abzuwarten sind.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin