3275/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0110-I/A/3/2005
Wien, am 7. September 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3334/J der Abgeordneten Gradwohl, Mag.
Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Selbstreinigungsprozesse,
sofern notwendig, müssen von den Betroffenen ausgehen. Ich bin der Meinung,
dass die Aufdeckung von Missständen sowie die durch die Kontrollstellen, die
zuständigen Behörden und die Wirtschaftsbeteiligten erfolgten Maßnahmen (wie
z.B. Untersagung der Vermarktung von Warenpartien als aus biologischer
Landwirtschaft stammend, verstärkte Kontrollen, verstärkte Eigenkontrollen) und
die Ermittlungen durch die Kriminalpolizei mit in einzelnen Fällen erfolgter
Anklageerhebung und Verurteilung ausreichende Initialereignisse zur Auslösung
eines Selbstreinigungsprozesses darstellen.
Frage 2:
Die erwähnten
Missstände waren nur in sehr geringem Ausmaß auf Lücken in der Kontrolle
zurückzuführen, letztendlich waren es die Kontrollmechanismen, die zur
Aufdeckung der Missstände geführt haben.
Frage 3:
Ja, die
Kontrollmechanismen wurden insbesondere durch mehrere Änderungen der Verordnung
(EWG) Nr. 2092/91 zu den Mindestkontrollanforderungen (insbesondere für
Einfuhren und die Eigenkontrollpflichten der Unternehmen) verstärkt. Im
vorliegenden Entwurf eines Bio-Durchführungsgesetzes wurden innerhalb des
nationalen Spielraumes in Bezug auf die EU-Verordnung die Erfahrungen ebenso
berücksichtigt wie die Möglichkeit der Erstellung von Kontrollplänen (Vorgaben
für Kontrollstellen und zuständige Behörden) durch
die Bundesministerin und die Verlängerung von Verjährungsfristen.
Fragen 4 bis 7:
Mein Ressort
selbst nimmt in der mittelbaren Bundesverwaltung eigenständig keine Kontrollen
vor. Veranlassungen seitens des Ressorts werden derzeit nur in Anlassfällen
getroffen, da für die Kontrollstellen die primäre Kontrolle und ihre
Kontrollfrequenz durch die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 vorgegeben sind. Kontrollen
durch die zuständige Behörde (Landeshauptmann/-frau) werden stichprobenartig
in den Unternehmen, bei Lebensmitteln sowie durch die Überwachung der
Kontrollstellen durchgeführt.
Art der
Kontrollen, Anzahl der Kontrollen und ihre Ergebnisse sind den Beilagen 1
bis 5 zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass für 2000 keine
Aufschlüsselung nach Warengruppen möglich ist, da bis zu diesem Zeitpunkt nur
die Gesamtzahl für Bio erhoben wurde.
Frage 8:
Aus den
vorliegenden Daten ist eine spezifische Zuordnung nach Verstößen gemäß der
Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 nicht möglich.
Frage 9:
Diese Daten
wurden im Rahmen der Berichtspflichten nicht erhoben und liegen daher nicht
vor.
Fragen 10 und
11:
Eine
Aufschlüsselung nach Betriebsart ist nicht möglich, nur nach Warengruppen
(siehe Beantwortung der Fragen 4 bis 7).
Frage 11a:
Diese Daten
wurden im Rahmen der Berichtspflichten nicht erhoben und liegen daher nicht
vor.
Frage 12:
Ich halte die
derzeit bestehenden Regelungen für die Kontrolle als Mindeststandard für
ausreichend. Über den Mindeststandard hinausgehende Kontrollsysteme sind
möglich, jedoch ist auch die Angemessenheit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in
der Kontrolle zu beachten.
Die 2 bis 4
Jahre zurückliegenden angesprochenen Missstände, die nicht auf Österreich
allein beschränkt waren, sind in der Kontrolle insbesondere durch mehrere
Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (wie Pflichten der Unternehmen bei
der Annahme von Erzeugnissen) sowie den Vorschriften zur Kontrolle in den Prüfplänen
der Kontrollstellen und der zuständigen Behörden berücksichtigt worden.
Fragen 13, 13
a und 13b:
Vorschläge von
Wirtschaftsbeteiligten und Interessenvertretungen im Bio-Bereich, wie z.B. Bio
– Austria, werden gerne entgegengenommen. Diese können intern oder ihm Rahmen
der Codexkommission, auf EU- Ebene in der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und
deren Durchführungsverordnungen, im Codex, mit Erlass oder in dem
beabsichtigten Bio-Durchführungsgesetz umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die
vom Ministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung
gescannt) zur Verfügung.