3277/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Juli 2005 unter der Nummer 3359/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend den Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im
Bereich Verkehr gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5 sowie 7:

Auf die Beantwortung der Anfrage Nummer 3358/J durch den Herrn Bundeskanzler wird
verwiesen, da für Vertragsverletzungsverfahren - und zwar zu allen drei angeführten
Verfahrensstufen, nämlich Mahnschreiben der EK, begründete Stellungnahme der EK sowie
Klage vor dem EuGH - eine Zuständigkeit des Bundeskanzleramts gegeben ist.

Gleichzeitig ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die österreichischen Interessen vor dem
EuGH gerade in einer für Österreich so wichtigen Frage wie dem Verkehr bestmöglich
vertreten werden. Es besteht daher eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den
betroffenen Ressorts. Meinem Ressort ist dabei wichtig, mit dem Gemeinschaftsrecht
vereinbare Lösungen zu finden, die der österreichischen Interessenslage nach einer
nachhaltigen Verkehrspolitik gerecht werden.


Zu Frage 6:

Auf die Beantwortung dieser Frage durch den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie in Anfrage Nummer 3357/J wird verwiesen, da im Verkehrsbereich konkrete
Maßnahmen in seine Zuständigkeit sowie auch der Bundesländer fallen.