3277/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Juli 2005 unter
der Nummer 3359/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend den Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich im
Bereich Verkehr gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 sowie 7:
Auf
die Beantwortung der Anfrage Nummer 3358/J durch den Herrn Bundeskanzler wird
verwiesen, da für Vertragsverletzungsverfahren - und zwar zu allen drei
angeführten
Verfahrensstufen, nämlich Mahnschreiben der
EK, begründete Stellungnahme der EK sowie
Klage vor dem EuGH - eine Zuständigkeit des Bundeskanzleramts gegeben
ist.
Gleichzeitig ist es mir ein besonderes Anliegen, dass
die österreichischen Interessen vor dem
EuGH gerade in einer
für Österreich so wichtigen Frage wie dem Verkehr bestmöglich
vertreten werden. Es besteht daher eine
enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den
betroffenen Ressorts. Meinem Ressort ist dabei wichtig, mit dem
Gemeinschaftsrecht
vereinbare Lösungen zu finden, die der österreichischen Interessenslage nach
einer
nachhaltigen Verkehrspolitik gerecht
werden.
Zu Frage 6:
Auf
die Beantwortung dieser Frage durch den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie in Anfrage Nummer 3357/J
wird verwiesen, da im Verkehrsbereich konkrete
Maßnahmen in seine Zuständigkeit sowie auch der Bundesländer fallen.