3279/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn                                                                                                                               GZ 10.000/0108-III/4a/2005

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                            Wien,   8. September 2005    

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3291/J-NR/2005 betreffend Nachhilfe: Schwarzmarktfaktor oder reguläre private Dienstleistung?, die die Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad. 1., 2., 7., 11. bis 13., 16., 17 und 19.:

Aufgrund der Aufgabenverteilung des Bundesministeriengesetzes fallen Fragen der Vollziehung des Steuer- und Abgabenrechtes sowie der Einkommen nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.

 

Ad. 3., 4. und 6.:

Die Arbeit von Lehrer/innen in ganztägigen Schulformen besteht aus der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeit. Davon zu trennen ist der Freizeitteil. Die Aufgaben der Lehrer/innen sind in verschiedenen Bestimmungen geregelt, von den dienstrechtlichen Bestimmungen über das Schulrecht bis hin zu den Lehrplänen. Der/die einzelne Lehrer/in hat zu beurteilen, was für den/die einzelne/n Schüler/in in seinem/ihrem konkreten Lernprozess das Nutzbringendste ist.

 


Ad 5.:

Schüler/innen, die einen ihren (Leistungs-)Fähigkeiten entsprechenden Schultyp besuchen, sollten in der Zeit der Nachmittagsbetreuung - sofern sie diese in Anspruch nehmen - alle ihre schulischen Angelegenheiten erledigt haben.

 

Ad. 8. und 9.:

Bildung ist eine der zentralen öffentlichen Aufgaben, wie insbesondere in Art. 14 B-VG klar und deutlich zum Ausdruck kommt. Aus den öffentlichen Haushalten werden hohe Budgetbeträge aufgewendet, wie auch der Rechnungshof kürzlich festgehalten hat. Von einer „schleichenden Privatisierung der Schulbildung“ zu sprechen entbehrt daher jeder Grundlage.

 

Ad 10.:

Mit der Reduktion der Pflichtstunden habe ich auf eine langjährige Forderung von Politiker/innen aller Parteien sowie erfahrenen Psychologen reagiert. Der im Unterricht durchzunehmende Stoff war laut den geltenden Lehrplanbestimmungen selbstverständlich entsprechend zu reduzieren.

 

Ad 14.:

Die gesetzeskonforme Kontrolle der Unterrichtstätigkeit erfolgt durch die Organe der Schulaufsicht (Landesschulinspektor/innen, Bezirksschulinspektor/innen, Berufsschulinspektor/-innen sowie Fachinspektor/innen), deren Tätigkeitsbereich Aufgaben wie Organisations- und  Personalentwicklung, Qualitätssicherung sowie Konfliktmanagement umfasst.

 

Ad 15.:

Die Schulpartnerschaft und das Mitspracherecht der Eltern haben in Österreich – auch im internationalen Vergleich - einen hohen Stellenwert. Verschiedene Maßnahmen wie etwa die Möglichkeit der Verhaltensvereinbarungen tragen dazu bei, diesen hohen Stellenwert weiter zu festigen.

 

Ad 18.:

Schüler/innen, die im Jahreszeugnis in einem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ haben, sind gemäß § 25 Abs. 2 SchUG trotzdem zum Aufsteigen berechtigt sind, wenn der betreffende Pflichtgegenstand nicht schon im Jahreszeugnis des vorhergegangenen Schuljahres mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde, der Gegenstand in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist und die Klassenkonferenz feststellt, dass der Schüler/die Schülerin aufgrund der Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen aller Voraussicht nach am Unterricht in den nächst höheren Schulstufe erfolgreich teilnehmen wird.

 

Durch die Einführung des Frühwarnsystems ist es gelungen, die Anzahl derer, die ein Schuljahr nicht positiv abschließen konnten, österreichweit in allen Schularten zu senken. Mit 1.1. 2005 wurde das Frühwarnsystem in das 1. Semester vorverlegt, um durch frühzeitige Information und Beratung eine möglichst frühe Verbesserung der Leistungssituation zu erreichen.

 


Ad 20.:

Ziel des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist es, allen Kindern und Jugendlichen einen qualitativ hochwertigen Unterricht anzubieten. Für den bedarfsorientierten Förderunterricht stehen zudem in der Volksschule 36 und in der Hauptschule 72 Stunden im Jahr zur Verfügung.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.