3282/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0007-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

Wien, am 7. September  2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3264/J-NR/2005 betreffend nicht vorhandenes Wechselgeld der Post AG bei Paketzustellungen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen am 8. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Ist Ihnen der oben beschriebene Umstand bekannt und, wenn nein, wie stehen Sie zu dieser Maßnahme der Post AG?

 

Antwort:

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG hat es bei der Behandlung von Nachnahmesendungen hinsichtlich des „Wechselgeldes“ der Paketzusteller keine Änderungen gegeben.

 

Paketzusteller haben nie „offizielles“ Wechselgeld mit sich geführt. Begründet wurde dies damit, dass bei der großen Anzahl der Zusteller die Verwaltung von Wechsel- bzw. Kleingeld einen viel zu hohen Aufwand erfordern würde. Außerdem würde das Wissen, dass Zusteller auch mit Wechselgeld ausgestattet sind, deren Risiko überfallen zu werden, erhöhen.

 

Es ist allerdings dem einzelnen Zusteller unbenommen (privates) Wechselgeld bei sich zu führen, um im Bedarfsfall herausgeben zu können. Üblicherweise verfügt ein Zusteller jedoch nach der ersten Einhebung eines Nachnahmebetrages über Bargeld, das er zum Wechseln verwenden kann.

 

Im übrigen ist die Österreichische Post AG seit der Ausgliederung aus der Hoheitsverwaltung ein selbständiges Unternehmen; es ist daher eine interne Angelegenheit der Post AG, ob die Paketzusteller mit Wechselgeld ausgestattet werden.

 

Frage 2:

Wenn ja, warum wurde die Tatsache, dass dadurch für viele KundInnen der Post AG eine große Verschlechterung der Dienstleistung und somit eine unnötige Erschwernis entsteht bewusst in Kauf genommen, bzw. außer Acht gelassen?

 

Antwort:

Da die Paketzusteller der Österreichischen Post AG nie mit „offiziellem“ Wechselgeld ausgestattet waren, kann nicht von einer Verschlechterung bzw. Einschränkung der Dienstleistung gesprochen werden.

 

Im Übrigen möchte ich auf meine Beantwortung zu Fragepunkt 1 verweisen.

 

Frage 3:

Welche Gründe führten dazu, dass es zu einer Einschränkung dieser Dienstleistung seitens der Post AG gekommen ist?

 

Antwort:

Hier darf ich auf meine Beantwortung zu Fragepunkt 1 und 2 verweisen.

 

Frage 4:

Werden Sie als zuständiger Minister mit der Post AG über diesen "kundenunfreundlichen" Sachverhalt sprechen?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG ist im Rahmen des Aktiengesetzes zu selbständigen wirtschaftlichem Handeln berechtigt; ich habe als Minister daher keinen Einfluss auf unternehmensinterne Vorgänge; im Übrigen möchte ich auf meine Beantwortung zu den Fragenpunkten 1 und 2 verweisen.

 

Frage 5:

Wird es seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen geben, diesen "kundenunfreundlichen" Sachverhalt abzustellen und werden Sie sich persönlich dafür einsetzen?

 

Antwort:

Nach Auskunft der Österreichischen Post AG wird derzeit die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Nachnahmesendungen erwogen. Verschiedene Umsetzungsvarianten werden derzeit in Pilotverfahren getestet, um so die für die Kunden beste Lösung zu finden. Im Übrigen möchte ich auf die Beantwortung zu den Fragenpunkten 1, 2 und 4 verwiesen.

 

Frage 6:

Die Tatsache, dass bei gleichzeitigen Schließungen zahlreicher Postämter auch noch ein wichtiges Dienstleistungsservice der Post AG, nämlich die Paketzustellung, für die Kundinnen unzugänglicher und mit zusätzlichen Barrieren gestaltet wird, lässt die Vorgehensweise der Post AG in einem stark kundenunfreundlichen Licht da stehen. Wie sehen Sie als zuständiger Minister diese strategische Maßnahme der Post AG und entspricht diese Vorgehensweise einem modernen Dienstleistungsunternehmen des 21. Jahrhunderts, das sich auf dem Markt behaupten muss?

 

Antwort:

Die Paketzustellung der Österreichischen Post AG ist ein Teilaspekt des Universaldienstes und unterliegt durch die Schließung von Postämtern keinerlei Einschränkungen bzw. besteht kein unmittelbarer Zusammenhang dazu.

 

Frage 7:

Diese kundenunfreundliche Maßnahme der Post AG stellt zweifelsohne eine Verschlechterung für Menschen mit Behinderung dar, insbesondere für jene, die eine Gehbehinderung haben oder im Rollstuhl sind, aber auch für alte und kranke Menschen. Warum wurde auf diesen Umstand nicht Rücksicht genommen, zumal gerade jetzt das Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen werden wird und dieses Verhalten der Post AG zu einer starken Diskriminierung führt?

 

Antwort:

Es kann nicht von einer Verschlechterung für behinderte Menschen gesprochen werden, da lt. Auskunft der Post AG es keine Änderung in der Behandlung der Nachnahmesendungen gibt.

 

Im Übrigen möchte ich auf meine Antwort zu den Fragepunkten 1, 2, 4 und 6 verweisen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach