3282/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0007-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr.3264/J-NR/2005 betreffend nicht vorhandenes
Wechselgeld der Post AG bei Paketzustellungen, die die Abgeordneten Mag.
Christine Lapp und GenossInnen am 8. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ist Ihnen der oben beschriebene Umstand bekannt
und, wenn nein, wie stehen Sie zu dieser Maßnahme der Post AG?
Antwort:
Laut Auskunft der Österreichischen
Post AG hat es bei der Behandlung von Nachnahmesendungen hinsichtlich des
„Wechselgeldes“ der Paketzusteller keine Änderungen gegeben.
Paketzusteller haben nie
„offizielles“ Wechselgeld mit sich geführt. Begründet wurde dies damit, dass
bei der großen Anzahl der Zusteller die Verwaltung von Wechsel- bzw. Kleingeld
einen viel zu hohen Aufwand erfordern würde. Außerdem würde das Wissen, dass
Zusteller auch mit Wechselgeld ausgestattet sind, deren Risiko überfallen zu
werden, erhöhen.
Es ist allerdings dem einzelnen
Zusteller unbenommen (privates) Wechselgeld bei sich zu führen, um im
Bedarfsfall herausgeben zu können. Üblicherweise verfügt ein Zusteller jedoch
nach der ersten Einhebung eines Nachnahmebetrages über Bargeld, das er zum
Wechseln verwenden kann.
Im übrigen ist die Österreichische
Post AG seit der Ausgliederung aus der Hoheitsverwaltung ein selbständiges
Unternehmen; es ist daher eine interne Angelegenheit der Post AG, ob die
Paketzusteller mit Wechselgeld ausgestattet werden.
Frage 2:
Wenn ja, warum wurde die Tatsache,
dass dadurch für viele KundInnen der Post AG eine große Verschlechterung der
Dienstleistung und somit eine unnötige Erschwernis entsteht bewusst in Kauf
genommen, bzw. außer Acht gelassen?
Antwort:
Da die Paketzusteller der
Österreichischen Post AG nie mit „offiziellem“ Wechselgeld ausgestattet waren,
kann nicht von einer Verschlechterung bzw. Einschränkung der Dienstleistung
gesprochen werden.
Im Übrigen möchte ich auf meine
Beantwortung zu Fragepunkt 1 verweisen.
Frage 3:
Welche Gründe führten dazu, dass es
zu einer Einschränkung dieser Dienstleistung seitens der Post AG gekommen ist?
Antwort:
Hier darf ich auf meine Beantwortung
zu Fragepunkt 1 und 2 verweisen.
Frage 4:
Werden Sie als zuständiger Minister
mit der Post AG über diesen "kundenunfreundlichen" Sachverhalt
sprechen?
Antwort:
Die Österreichische Post AG ist im
Rahmen des Aktiengesetzes zu selbständigen wirtschaftlichem Handeln berechtigt;
ich habe als Minister daher keinen Einfluss auf unternehmensinterne Vorgänge;
im Übrigen möchte ich auf meine Beantwortung zu den Fragenpunkten 1 und 2
verweisen.
Frage 5:
Wird es seitens Ihres Ministeriums
Maßnahmen geben, diesen "kundenunfreundlichen" Sachverhalt abzustellen
und werden Sie sich persönlich dafür einsetzen?
Antwort:
Nach Auskunft der Österreichischen
Post AG wird derzeit die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei
Nachnahmesendungen erwogen. Verschiedene Umsetzungsvarianten werden derzeit in
Pilotverfahren getestet, um so die für die Kunden beste Lösung zu finden. Im
Übrigen möchte ich auf die Beantwortung zu den Fragenpunkten 1, 2 und 4
verwiesen.
Frage 6:
Die Tatsache, dass bei
gleichzeitigen Schließungen zahlreicher Postämter auch noch ein wichtiges
Dienstleistungsservice der Post AG, nämlich die Paketzustellung, für die
Kundinnen unzugänglicher und mit zusätzlichen Barrieren gestaltet wird, lässt
die Vorgehensweise der Post AG in einem stark kundenunfreundlichen Licht da
stehen. Wie sehen Sie als zuständiger Minister diese strategische Maßnahme der
Post AG und entspricht diese Vorgehensweise einem modernen
Dienstleistungsunternehmen des 21. Jahrhunderts, das sich auf dem Markt
behaupten muss?
Antwort:
Die Paketzustellung der Österreichischen
Post AG ist ein Teilaspekt des Universaldienstes und unterliegt durch die
Schließung von Postämtern keinerlei Einschränkungen bzw. besteht kein
unmittelbarer Zusammenhang dazu.
Frage 7:
Diese kundenunfreundliche Maßnahme
der Post AG stellt zweifelsohne eine Verschlechterung für Menschen mit
Behinderung dar, insbesondere für jene, die eine Gehbehinderung haben oder im
Rollstuhl sind, aber auch für alte und kranke Menschen. Warum wurde auf diesen
Umstand nicht Rücksicht genommen, zumal gerade jetzt das
Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen werden wird und dieses Verhalten
der Post AG zu einer starken Diskriminierung führt?
Antwort:
Es kann nicht von einer
Verschlechterung für behinderte Menschen gesprochen werden, da lt. Auskunft der
Post AG es keine Änderung in der Behandlung der Nachnahmesendungen gibt.
Im Übrigen möchte ich auf meine
Antwort zu den Fragepunkten 1, 2, 4 und 6 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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