3284/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0008-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

 

 

Wien, 7. September 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3281/J-NR/2005 betreffend Post: Paketzusteller ohne Wechselgeld unterwegs, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 8. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 3:

War Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

 

Was hat aus Ihrer Sicht das Management der Post AG bewogen, diese interne Weisung zu erteilen? Waren es Rationalisierungsgründe?

Wenn nein, was dann?

 

Antwort:

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG hat es bei der Behandlung von Nachnahmesendungen hinsichtlich des „Wechselgeldes“ der Paketzusteller keine Änderungen gegeben.

 

Paketzusteller haben nie „offizielles“ Wechselgeld mit sich geführt. Begründet wurde dies damit, dass bei der großen Anzahl der Zusteller die Verwaltung von Wechsel- bzw. Kleingeld einen viel zu hohen Aufwand erfordern würde. Außerdem würde das Wissen, dass Zusteller auch mit Wechselgeld ausgestattet sind, deren Risiko überfallen zu werden, erhöhen.

 

Es ist allerdings dem einzelnen Zusteller unbenommen (privates) Wechselgeld bei sich zu führen, um im Bedarfsfall herausgeben zu können. Üblicherweise verfügt ein Zusteller jedoch nach der ersten Einhebung eines Nachnahmebetrages über Bargeld, das er zum Wechseln verwenden kann.

 

Frage 2:

Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise des Managements der Post AG in Anbetracht der beabsichtigten (Teil)-Privatisierung bzw. des beabsichtigten Börseganges?

 

Antwort:

Nachdem diese Praxis der Bezahlung von Nachnahmesendungen nach Auskunft der Österreichischen Post AG seit jeher besteht, gibt es keinen Zusammenhang mit der beabsichtigten (Teil)-Privatisierung bzw. mit dem beabsichtigten Börsegang.

Im Übrigen werden die Anteile der Österreichischen Post AG im Rahmen der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) vom Bundesminister für Finanzen verwaltet; der beabsichtigte Börsegang bzw. eine Privatisierung fallen daher nicht in meine Kompetenz.

 

Weiters habe ich auf die Vorgangsweise des Managements der Österreichischen Post AG keinen Einfluss, da es sich um ein selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft handelt.

 

Frage 4:

Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise des Managements der Post AG in Anbetracht der deutlichen Benachteiligung der Schwachen in unserer Gesellschaft (zB. Behinderte, Kranke etc)?

 

Antwort:

Es kann nicht von einer Verschlechterung für behinderte Menschen gesprochen werden, da laut Auskunft der Post AG es keine Änderung in der Behandlung der Nachnahmesendungen gibt.

 

Im Übrigen möchte ich auf meine Beantwortung zu Fragepunkt 1 verweisen.

 

Frage 5:

Verstößt diese Vorgangsweise nicht gegen die gültigen Zustellbedingungen der Post AG?

 

Antwort:

Die Vorgangsweise der Österreichischen Post AG verstößt nicht gegen die Zustellbedingungen.

 

Frage 6:

Welche Maßnahmen werden Sie dagegen als ressortzuständiger Bundesminister ergreifen und werden Sie dies abstellen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG ist seit der Ausgliederung aus der Hoheitsverwaltung ein selbständiges Unternehmen und zu eigenständigen wirtschaftlichem Handeln berechtigt. Ich habe daher keine Möglichkeit, in die internen Angelegenheiten der Österreichischen Post AG einzugreifen.

 

Allerdings wird nach Auskunft der Österreichischen Post AG derzeit die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Nachnahmesendungen erwogen. Verschiedene Umsetzungsvarianten werden derzeit in Pilotverfahren getestet, um so die für die Kunden beste Lösung zu finden.

 

Mit freundlichen Grüßen