3284/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0008-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3281/J-NR/2005 betreffend Post: Paketzusteller
ohne Wechselgeld unterwegs, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und
GenossInnen am 8. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 und 3:
War Ihnen dieser Sachverhalt
bekannt?
Was hat aus Ihrer Sicht das
Management der Post AG bewogen, diese interne Weisung zu erteilen? Waren es
Rationalisierungsgründe?
Wenn nein, was dann?
Antwort:
Laut Auskunft der Österreichischen
Post AG hat es bei der Behandlung von Nachnahmesendungen hinsichtlich des
„Wechselgeldes“ der Paketzusteller keine Änderungen gegeben.
Paketzusteller haben nie
„offizielles“ Wechselgeld mit sich geführt. Begründet wurde dies damit, dass
bei der großen Anzahl der Zusteller die Verwaltung von Wechsel- bzw. Kleingeld
einen viel zu hohen Aufwand erfordern würde. Außerdem würde das Wissen, dass
Zusteller auch mit Wechselgeld ausgestattet sind, deren Risiko überfallen zu
werden, erhöhen.
Es ist allerdings dem einzelnen
Zusteller unbenommen (privates) Wechselgeld bei sich zu führen, um im
Bedarfsfall herausgeben zu können. Üblicherweise verfügt ein Zusteller jedoch
nach der ersten Einhebung eines Nachnahmebetrages über Bargeld, das er zum Wechseln
verwenden kann.
Frage 2:
Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise
des Managements der Post AG in Anbetracht der beabsichtigten
(Teil)-Privatisierung bzw. des beabsichtigten Börseganges?
Antwort:
Nachdem diese Praxis der Bezahlung
von Nachnahmesendungen nach Auskunft der Österreichischen Post AG seit jeher
besteht, gibt es keinen Zusammenhang mit der beabsichtigten
(Teil)-Privatisierung bzw. mit dem beabsichtigten Börsegang.
Im Übrigen werden die Anteile der
Österreichischen Post AG im Rahmen der Österreichischen Industrieholding
Aktiengesellschaft (ÖIAG) vom Bundesminister für Finanzen verwaltet; der
beabsichtigte Börsegang bzw. eine Privatisierung fallen daher nicht in meine
Kompetenz.
Weiters habe ich auf die
Vorgangsweise des Managements der Österreichischen Post AG keinen Einfluss, da
es sich um ein selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft handelt.
Frage 4:
Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise
des Managements der Post AG in Anbetracht der deutlichen Benachteiligung der Schwachen
in unserer Gesellschaft (zB. Behinderte, Kranke etc)?
Antwort:
Es kann nicht von einer
Verschlechterung für behinderte Menschen gesprochen werden, da laut Auskunft
der Post AG es keine Änderung in der Behandlung der Nachnahmesendungen gibt.
Im Übrigen möchte ich auf meine
Beantwortung zu Fragepunkt 1 verweisen.
Frage 5:
Verstößt diese Vorgangsweise nicht
gegen die gültigen Zustellbedingungen der Post AG?
Antwort:
Die Vorgangsweise der
Österreichischen Post AG verstößt nicht gegen die Zustellbedingungen.
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden Sie dagegen
als ressortzuständiger Bundesminister ergreifen und werden Sie dies abstellen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Österreichische Post AG ist seit
der Ausgliederung aus der Hoheitsverwaltung ein selbständiges Unternehmen und
zu eigenständigen wirtschaftlichem Handeln berechtigt. Ich habe daher keine
Möglichkeit, in die internen Angelegenheiten der Österreichischen Post AG
einzugreifen.
Allerdings wird nach Auskunft der
Österreichischen Post AG derzeit die Möglichkeit des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs bei Nachnahmesendungen erwogen. Verschiedene
Umsetzungsvarianten werden derzeit in Pilotverfahren getestet, um so die für
die Kunden beste Lösung zu finden.
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Mit freundlichen Grüßen