3287/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0025-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, 7. September 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3311/J-NR/2005 betreffend Tiertransport-Kontrollen, die die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde am 8. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wie viele Tiertransport-Kontrollen wurden in den letzten beiden Jahren in Österreich durchgeführt (bitte um Auflistung nach Bundesländern)?

 

Wie viele und welche Beanstandungen wurden festgestellt und welche Maßnahmen wurden getroffen?

 

Antwort:

Im Jahr 2003 wurden insgesamt 3801 Tiertransport-Kontrollen (davon 349 Beanstandungen) durchgeführt. Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen aufgrund der festgestellten Beanstandungen werden keine Aufzeichnungen geführt. Gegliedert nach den einzelnen Bundesländern ergibt sich daher folgende Aufstellung (Kontrollen und in Klammer die Zahl der Beanstandungen):

 

Vorarlberg 8 (1)

Niederösterreich 82 (5)

Kärnten 676 (144)

Burgenland 1770 (27)

Salzburg 292 (91)

Tirol 69 (10)

Wien 0

Oberösterreich 142 (21)

Steiermark 762 (50)

 

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 4759 Tiertransport-Kontrollen durchgeführt (davon 400 Beanstandungen). Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen aufgrund der festgestellten Beanstandungen werden keine Aufzeichnungen geführt. Gegliedert nach den einzelnen Bundesländern ergibt sich daher folgende Aufstellung (Kontrollen und in Klammer die Zahl der Beanstandungen):

 

Vorarlberg 1013 (2)

Niederösterreich 872 (5)

Kärnten 1182 (200)

Burgenland 761 (27)

Salzburg 315 (95)

Tirol 202 (20)

Wien 0

Oberösterreich 83 (12)

Steiermark 331 (39) - 2. Halbjahr 2004 noch nicht enthalten

 

Fragen 3 und 4:

Wie viele verletzte Tiere wurden bei den Kontrollen festgestellt und welche Maßnahmen wurden getroffen?

 

In wie vielen Fällen waren die Tiere nicht versorgt (getränkt, gefüttert)?

 

Antwort:

Es werden lediglich Aufzeichnungen über die Zahl der Beanstandungen geführt, nicht jedoch über die Anzahl der Tiere, die Art der Maßnahme oder die Art der Zuwiderhandlungen gegen das Tiertransportgesetz-Straße.

 

Frage 5:

Was unternehmen Sie, damit bei der Verladung oder beim Umladen Tierquälereien vermieden werden (z.B. durch Verwendung von Elektroschockgeräten, Stöcken etc.)?

 

Antwort:

Das Tiertransportgesetz-Straße, das einen Umsetzungsakt der Richtlinie 91/628 EWG idF 95/29/EG darstellt, enthält keine spezifischen Regelungen hinsichtlich Treibhilfen. Ab Jänner 2007 wird sich jedoch dahingehend eine Änderung ergeben, als die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen - die zum einen aus Zusammenfassungen und zum anderen aus Neuregelungen im Bereich des Tiertransportrechts besteht - in Kraft treten wird. Dabei regelt der Anhang I Kapitel III Punkt 1.8 bis 1.11 auch den Umgang mit Tieren und unter anderem den Einsatz von Treibhilfen.

 

Frage 6:

Wie viele Tiertransport-InspektorInnen gibt es derzeit in Österreich? Wo und in welchem Umfang sind sie eingesetzt?

 

Antwort:

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Kontrollsysteme für Tiertransporte aufgebaut, sodass einerseits über den Einsatzumfang von TiertransportinspektorInnen keine Aussage getroffen werden kann, andererseits so auch die Unterschiede der Anzahl für die einzelnen Bundesländer zu erklären ist. Die Bundesländer haben nachstehende Anzahl von TiertransportinspektorInnen bestellt:

 

Vorarlberg 7

Tirol 0

Salzburg 2

Oberösterreich 91

Steiermark 56

Wien 0

Kärnten 14

Niederösterreich 34

Burgenland 0

 

Frage 7:

Was haben Sie bisher auf EU-Ebene unternommen, damit die Tiere bei der Umladung schonend behandelt werden bzw. für welche Verbesserungen haben Sie sich konkret eingesetzt?

 

Antwort:

Im Rahmen der Verhandlungen zur Verordnung (EG) 1/2005, die mit 5. Jänner 2007 in Kraft treten wird, wurde österreichischerseits stets ein hinsichtlich des Tierschutzes strenger Standpunkt vertreten, der letztendlich auch zu einer Verbesserung der Tiertransportregelungen beigetragen hat. Wie bereits zu Frage 5 ausgeführt, sind die entsprechenden Bestimmungen der gegenständlichen Verordnung zu den Treibhilfen ab 2007 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen