3296/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0104-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3284/J vom 8. Juli 2005 der Abgeordneten Dr. Robert
Rada, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Kontrolle illegaler Arbeitnehmer,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Im Rahmen des Regierungsprogrammes der
Bundesregierung stellen die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich
sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen besondere Schwerpunkte dar. Unser großes
Steuerreformpaket hat sich als äußerst effektives Instrument zur Umsetzung
dieser Ziele erwiesen und findet auch auf internationaler Ebene
dementsprechende Anerkennung, beispielsweise in Form der lobenden Hervorhebung
der in Österreich seit dem Jahr 2000 eingeschlagenen Wirtschaftspolitik im
aktuellen Bericht des Internationalen Währungsfonds.
Einen weiteren Eckpfeiler der
erfolgreichen Steuerpolitik der Bundesregierung stellt die Betrugsbekämpfung
dar. Im Sinne der Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen am Arbeitsmarkt
sind wirksame Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Schwarzunternehmertum
erforderlich. Die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung sowie von
Scheinselbständigkeit und Lohndumping hat daher höchste Priorität.
Die Bediensteten der KIAB leisten in
diesem Zusammenhang ausgezeichnete Arbeit. Im Jahr 2004 wurden rund 23.000
Kontrollen durchgeführt und dabei 6.204 illegal Beschäftigte festgestellt. Es
kam so zu 3.700 Anzeigen gegen Unternehmer und zur Verhängung von 13,5 Mio.
Euro an Strafen durch die Verwaltungsbehörden.
Es ist mir daher ein
selbstverständliches Anliegen, in Ausübung meiner Fürsorgepflicht als
zuständiger Bundesminister für die Sicherheit und die körperliche und
psychische Gesundheit der Bediensteten optimal vorzusorgen sowie die
erforderliche Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. In meinem Ressort wird
laufend daran gearbeitet, insgesamt die bestmöglichen Bedingungen zur Erfüllung
der schwierigen Aufgaben der KIAB-Bediensteten zu gewährleisten.
Ich weise daher die Behauptung zurück,
dass die Bediensteten infolge des Bestehens von angeblichen (in der Anfrage
nicht näher ausgeführten) organisatorischen Schwachstellen bzw.
Koordinationsdefiziten oder durch Mängel im Bereich der Ausrüstung vermeidbaren
Gefahren ausgesetzt werden. Es trifft auch nicht zu, dass eine Häufung
gefährlicher Vorfälle zu beklagen ist. Sämtliche Vorfälle mit einer Gefährdung
des Personals sind dem Bundesministerium für Finanzen zu melden. Wie mir von
den zuständigen Fachbeamten berichtet wurde, konnte weder eine Steigerung der
Anzahl solcher Fälle noch eine Eskalation des Gewaltpotentials festgestellt
werden.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die Bediensteten der KIAB erhalten im Zuge der
laufenden Fortbildung zielgruppenorientierte Schulungen in Konfliktmanagement.
Zielsetzung ist die Vermeidung
schwieriger Konfliktverläufe. Den Teilnehmern der Lehrgänge wird vermittelt,
wie man in eine sich entwickelnde Eskalationsdynamik eingreifen und zur Lösung
bzw. zur sachlichen Regelung der Konfliktsituation beitragen kann.
Die
Themen Kommunikation und Stressbewältigung sind fixer Bestandteil der
Grundausbildung. Darüber hinaus besteht ein umfangreiches ressortinternes
Fortbildungsangebot im Bereich Sozial- und Methodenkompetenz.
Zu
2.:
Insbesondere
sind Schutzhelme und Sicherheitsschuhe, die bei Baustellenkontrollen wesentlich
zur Minimierung des Verletzungsrisikos beitragen, Bestandteil der Ausrüstung der KIAB-Bediensteten. Die
Rahmenbedingungen für die Einführung eines Pfeffersprays zur Abwehr physischer
Attacken werden derzeit geprüft.
Zu
3.:
Jeder
KIAB-Bedienstete ist gemäß Ausrüstungskonzept mit einem Diensthandy
ausgestattet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall Funkgeräte
anzufordern. Den derzeit etwa 170 KIAB-Bediensteten stehen aktuell 44
PKW-Kombis und Kleinbusse zur Verfügung.
Zu
4.:
Die
ärztliche Betreuung erfolgt durch die bestehenden öffentlichen Rettungsdienste
und Krankenanstalten sowie durch
die niedergelassenen praktischen Ärzte vor Ort.
Zu 5.:
Die Kooperation mit den
Polizeidienststellen erfolgt bei Bedarf im Wege der wechselseitigen Unterstützung bei Amtshandlungen. Eine
allgemein gültige Angabe von Zahlen kann hier nicht erfolgen, da die Anforderungen
örtlicher KIAB-Teams an die Polizeidienststellen anlassbezogen erfolgen und das
Ausmaß der angeforderten Polizeieinsatzkräfte jeweils von den Gegebenheiten des
einzelnen Bedarfsfalles abhängig ist.
Zu 6.:
Das Bundesministerium für Finanzen und
das Bundesministerium für Inneres haben eine gemeinsame Fahndungsvorschrift
vereinbart. Diese Vorschrift regelt das Verfahren der Zusammenarbeit der
Behörden der Strafjustiz (Strafgerichte, Staatsanwaltschaften,
Strafvollzugsbehörden und Bundesministerium für Justiz), der
Sicherheitsbehörden (Sicherheitsdienststellen) sowie der zuständigen Organe im
Bereich des Bundesministeriums für Finanzen bei Fahndungen für Zwecke der
nationalen und internationalen Strafrechtspflege. Im Rahmen dieser Vereinbarung
erfolgt die Kooperation zwischen den Dienststellen der Ministerien. Ich darf
Sie jedoch um Verständnis ersuchen, dass diese Vorschrift nicht übermittelt
wird, da der Umfang der Vereinbarung den Rahmen der Anfragebeantwortung
sprengen würde.
Zu 7.:
Durch ein umfassendes
Sicherheitstraining wird die Schulung der KIAB-Bediensteten im Bereich der
Eigensicherung in Zukunft weiter intensiviert werden. Im Übrigen darf ich auf
die Beantwortung der Fragen 1. und 2. verweisen.
Mit freundlichen Grüßen