3296/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ BMF-310205/0104-I/4/2005

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3284/J vom 8. Juli 2005 der Abgeordneten Dr. Robert Rada, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Kontrolle illegaler Arbeitnehmer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Im Rahmen des Regierungsprogrammes der Bundesregierung stellen die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen besondere Schwerpunkte dar. Unser großes Steuerreformpaket hat sich als äußerst effektives Instrument zur Umsetzung dieser Ziele erwiesen und findet auch auf internationaler Ebene dementsprechende Anerkennung, beispielsweise in Form der lobenden Hervorhebung der in Österreich seit dem Jahr 2000 eingeschlagenen Wirtschaftspolitik im aktuellen Bericht des Internationalen Währungsfonds.

 

Einen weiteren Eckpfeiler der erfolgreichen Steuerpolitik der Bundesregierung stellt die Betrugsbekämpfung dar. Im Sinne der Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen am Arbeitsmarkt sind wirksame Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Schwarzunternehmertum erforderlich. Die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung sowie von Scheinselbständigkeit und Lohndumping hat daher höchste Priorität.

 

Die Bediensteten der KIAB leisten in diesem Zusammenhang ausgezeichnete Arbeit. Im Jahr 2004 wurden rund 23.000 Kontrollen durchgeführt und dabei 6.204 illegal Beschäftigte festgestellt. Es kam so zu 3.700 Anzeigen gegen Unternehmer und zur Verhängung von 13,5 Mio. Euro an Strafen durch die Verwaltungsbehörden.

 

Es ist mir daher ein selbstverständliches Anliegen, in Ausübung meiner Fürsorgepflicht als zuständiger Bundesminister für die Sicherheit und die körperliche und psychische Gesundheit der Bediensteten optimal vorzusorgen sowie die erforderliche Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. In meinem Ressort wird laufend daran gearbeitet, insgesamt die bestmöglichen Bedingungen zur Erfüllung der schwierigen Aufgaben der KIAB-Bediensteten zu gewährleisten.

 

Ich weise daher die Behauptung zurück, dass die Bediensteten infolge des Bestehens von angeblichen (in der Anfrage nicht näher ausgeführten) organisatorischen Schwachstellen bzw. Koordinationsdefiziten oder durch Mängel im Bereich der Ausrüstung vermeidbaren Gefahren ausgesetzt werden. Es trifft auch nicht zu, dass eine Häufung gefährlicher Vorfälle zu beklagen ist. Sämtliche Vorfälle mit einer Gefährdung des Personals sind dem Bundesministerium für Finanzen zu melden. Wie mir von den zuständigen Fachbeamten berichtet wurde, konnte weder eine Steigerung der Anzahl solcher Fälle noch eine Eskalation des Gewaltpotentials festgestellt werden.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Die Bediensteten der KIAB erhalten im Zuge der laufenden Fortbildung zielgruppenorientierte Schulungen in Konfliktmanagement. Zielsetzung ist die Vermeidung schwieriger Konfliktverläufe. Den Teilnehmern der Lehrgänge wird vermittelt, wie man in eine sich entwickelnde Eskalationsdynamik eingreifen und zur Lösung bzw. zur sachlichen Regelung der Konfliktsituation beitragen kann.

Die Themen Kommunikation und Stressbewältigung sind fixer Bestandteil der Grundausbildung. Darüber hinaus besteht ein umfangreiches ressortinternes Fortbildungsangebot im Bereich Sozial- und Methodenkompetenz.

 

Zu 2.:

Insbesondere sind Schutzhelme und Sicherheitsschuhe, die bei Baustellenkontrollen wesentlich zur Minimierung des Verletzungsrisikos beitragen, Bestandteil der  Ausrüstung der KIAB-Bediensteten. Die Rahmenbedingungen für die Einführung eines Pfeffersprays zur Abwehr physischer Attacken werden derzeit geprüft.

 

Zu 3.:

Jeder KIAB-Bedienstete ist gemäß Ausrüstungskonzept mit einem Diensthandy ausgestattet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall Funkgeräte anzufordern. Den derzeit etwa 170 KIAB-Bediensteten stehen aktuell 44 PKW-Kombis und Kleinbusse zur Verfügung.

 

Zu 4.:

Die ärztliche Betreuung erfolgt durch die bestehenden öffentlichen Rettungsdienste und Krankenanstalten sowie durch  die niedergelassenen praktischen Ärzte vor Ort.

 

Zu 5.:

Die Kooperation mit den Polizeidienststellen erfolgt bei Bedarf im Wege der  wechselseitigen Unterstützung bei Amtshandlungen. Eine allgemein gültige Angabe von Zahlen kann hier nicht erfolgen, da die Anforderungen örtlicher KIAB-Teams an die Polizeidienststellen anlassbezogen erfolgen und das Ausmaß der angeforderten Polizeieinsatzkräfte jeweils von den Gegebenheiten des einzelnen Bedarfsfalles abhängig ist.


 

Zu 6.:

Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Inneres haben eine gemeinsame Fahndungsvorschrift vereinbart. Diese Vorschrift regelt das Verfahren der Zusammenarbeit der Behörden der Strafjustiz (Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzugsbehörden und Bundesministerium für Justiz), der Sicherheitsbehörden (Sicherheitsdienststellen) sowie der zuständigen Organe im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen bei Fahndungen für Zwecke der nationalen und internationalen Strafrechtspflege. Im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt die Kooperation zwischen den Dienststellen der Ministerien. Ich darf Sie jedoch um Verständnis ersuchen, dass diese Vorschrift nicht übermittelt wird, da der Umfang der Vereinbarung den Rahmen der Anfragebeantwortung sprengen würde.

 

Zu 7.:

Durch ein umfassendes Sicherheitstraining wird die Schulung der KIAB-Bediensteten im Bereich der Eigensicherung in Zukunft weiter intensiviert werden. Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2. verweisen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.