3297/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0098-I/4/2005
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Lassen Sie mich einleitend die
Gelegenheit nutzen und einen weit verbreiteten Irrtum klarstellen.
Die Mineralölsteuer selbst ist eine
mengenabhängige Abgabe, weshalb der Preis für Mineralölprodukte für das
Abgabenaufkommen irrelevant ist, d.h. bei der Mineralölsteuer höhere Preise
kein Steuermehraufkommen bewirken. Derzeit sinkt das Mineralölsteueraufkommen
sogar, da die hohen Treibstoffpreise bei der Bevölkerung zu gewissen
Spareffekten beim Treibstoffverbrauch führen. Daher geht das Bundesministerium
für Finanzen davon aus, dass das Abgabenaufkommen aus der Mineralölsteuer unter
dem BVA von 3.700 Mio. € bleiben wird.
Es ist festzuhalten, dass die
Mineralölsteuer in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr gering
ist. So beträgt die MöSt auf Dieselöle 302 €/1.000 l was dem
EU-Mindeststeuersatz entspricht.
Die Umsatzsteuer ist vom Preis
abhängig. Dem höheren USt-Aufkommen sind jedoch die Mindereinnahmen aus der
Mineralölsteuer gegenüber zu stellen.
Weiters ist festzuhalten, dass
Österreichs Bruttotreibstoffpreise unter dem EU-Mittelwert liegen:
"Diesel-Mittelwert" beträgt 1,094 – Österreich 1,013;
"Super-Mittelwert" beträgt 1,245 –
Österreich 1,104 (Werte von Anfang September).
In die ganze Betrachtungsweise ist aber
auch noch der Tanktourismus aufgrund des Preisgefälles zu den Nachbarstaaten
miteinzubeziehen. Viele Grenztankstellen – vor allem an der Grenze zu
Deutschland – erzielen derzeit Rekordumsätze. Dies bedeutet, dass ein Teil des
Steuermehraufkommens nicht von österreichischen Staatsbürgern getragen wird.
Aus all diesen Erwägungen sind gerade
in diesem Bereich viele Zahlen nur schätzungsweise ermittelbar.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die Gesamteinnahmen aus der
Mineralölsteuer für Treibstoffe und "Heizöl extra leicht" in den
Jahren 2000 bis 2004 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr |
Treibstoffe (Mio €) |
Heizöl extra leicht (Mio €) |
Gesamt (Mio €) |
2000 |
2.584
|
142
|
2726 |
2001 |
2.716
|
165
|
2881 |
2002 |
2.954
|
155
|
3109 |
2003 |
3.162
|
148
|
3310 |
2004 |
3.400
|
194
|
3597 |
Was die Umsatzsteuer anbelangt, so sind
die Zahlen aus den in der Einleitung dargelegten Gründen nicht exakt
bezifferbar.
Die Umsatzsteuer auf Treibstoffe und
"Heizöl extra leicht" lag 2000 bei schätzungsweise 1,3-1,4
Mrd. € brutto und ist seither laufend angestiegen auf über
1,7 Mrd. € im Jahr 2004. Dieser Anstieg ist großteils verbrauchsbedingt,
die Preise für Benzin waren nämlich 2004 etwa gleich hoch wie 2000, bei Diesel
etwa um 5% höher, lediglich beim Ofenheizöl gab es einen stärkeren Anstieg. Ein
beträchtlicher Teil des Verbrauchszuwachses dürfte auf einen Anstieg des
Tanktourismus zurück zu führen sein. Weiters ist davon auszugehen, dass für
etwa die Hälfte des Verbrauchs Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann,
sodass die USt-Nettoeinnahmen aus diesen Mineralölen etwa
700-800 Mio. € jährlich ausgemacht haben.
Zu 2.:
Das direkt den Preiserhöhungen
zurechenbare USt-Mehraufkommen liegt bei etwa 75 Mio. € brutto. Nach
Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs durch Unternehmer verblieben etwa 30 bis
40 Mio. € für den Fall, dass die Verbraucher ihr Verhalten nicht an
die Preiserhöhung anpassen. Tatsächlich muss man damit rechnen, dass der
Treibstoffverbrauch durch solche Preiserhöhungen gedrückt wird. Bei einer
(niedrigen) Preiselastizität von 0,2 bedeutet eine 10%ige Preiserhöhung einen
um 2% verminderten Treibstoffverbrauch. Die Mehrwertsteuer auf Treibstoffe
würde also nicht um 10%, sondern um 8% steigen. Die Mineralölsteuer ist etwa
4-5mal so hoch wie die Umsatzsteuer (nach Vorsteuerabzug). Somit würden selbst
bei dieser niedrigen Preiselastizität die USt-Mehreinnahmen durch den
preisbedingten Mineralölsteuerausfall (Mengensteuer!) zumindest aufgesogen.
Trotz mengenmäßigem Treibstoffrückgang müssten die Konsumenten etwa um 8% mehr
für Treibstoffe aufwenden. Da nicht anzunehmen ist, dass diese Ausgabensteigerung
für Treibstoffe zur Gänze durch eine Verringerung der Sparneigung wettgemacht
wird, muss mit einem negativen Einfluss auf den Konsum anderer Güter und
Dienstleistungen gerechnet werden. Per Saldo wirken sich daher
Treibstoffpreiserhöhungen, die nicht auf Steuererhöhungen zurückgehen,
insgesamt gesehen negativ auf die öffentlichen Abgaben des Bundes aus.
Weiters ist – wie bereits einleitend
erwähnt – zu betonen, dass den geringen Mehreinnahmen im Bereich der
Umsatzsteuer Einnahmenausfälle bei der Mineralölsteuer gegenüberstehen.
Zu 3.:
Gemäß dem Budgetbegleitgesetz 2003
resultiert aus der Steuererhöhung ein Mehraufkommen von 200 Mio. €. Es ist
jedoch nochmals zu betonen, dass die Mineralölsteuer heuer hinter dem BVA
bleiben wird (ca. 100 Mio. €).
Zu 4.:
Die budgetären Auswirkungen hängen
maßgebend von zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer vorhersehbaren Faktoren ab.
Voraussichtlich werden die Kosten der Maßnahmen zur Förderung von biogenen
Stoffen und ein geringer zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch
Aufkommenszuwächse im Bereich der Treibstoffe, die die Umweltqualifikationen
nicht erfüllen, kompensiert werden.
Zu 5.:
Es ist richtig, dass auf Grund der
Ökologisierungsmaßnahmen u.a. auch die Heizkosten angestiegen sind. Es darf
jedoch nicht übersehen werden, dass auf Grund der Steuerreform 2004/2005 durch
eine große Tarifreform, das Familienpaket sowie die Erhöhung des
Pendlerpauschales Österreichs Haushalte stark (1,5 Mrd. €) entlastet wurden.
Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass von 5,9 Mio. Beziehern von lohn- und
einkommenssteuerpflichtigen Bezügen 2,55 Mio. keine Lohn- /Einkommenssteuer
mehr bezahlen. Nicht übersehen werden darf, dass die Gewährung von
Heizkostenzuschüssen Ländersache ist.
Zu 6. und 9.:
Eine getrennte Auswertung nach großer
und kleiner Pendlerpauschale ist nicht möglich. Es werden daher nachstehend die
Gesamtkosten für die große und kleine Pendlerpauschale angegeben.
Der Steuerausfall sowie die Anzahl der
Personen, die die Pendlerpauschale geltend machten, betragen in den Jahren:
Jahr |
Anzahl der Personen |
Steuerausfall in Mio. € |
2000 |
655.090
|
140 |
2001 |
678.333
|
165 |
2002 |
684.471
|
145 |
2003 |
692.693
|
150 |
Für das Jahr 2004 stehen derzeit die
Daten noch nicht zur Verfügung. Durch das Steuerreformgesetz 2005 erfolgte eine
Anhebung der Pendlerpauschale um ca. 15%. Die budgetären Zusatzkosten für 2004
wurden auf 15 Mio. € geschätzt, im Folgejahr 2005 auf 25 Mio. € und die
Dauerkosten auf 20 Mio. €.
Zu 7., 8. und 10.:
Eine Auswertung des Kilometergeldes im
Sinne der Fragestellungen ist nicht möglich.
Das Kilometergeld wird durch den
Arbeitgeber ausbezahlt und kann auch als Differenzwerbungskosten bei der
Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht
werden. Gesonderte Kennzahlen in den Erklärungsformularen, die eine Auswertung
ermöglichen, sind nicht vorgesehen.
Es ist zu betonen, dass das
Kilometergeld in Österreich im Europäischen Spitzenfeld liegt. Dies beweist ein
Vergleich des österreichischen Kilometergeldes in Kombination mit den
Treibstoffpreisen mit dem Kilometergeld anderer Staaten:
Land |
km-Geld |
Diesel* |
Super* |
Österreich |
0,36 |
1,013 |
1,104 |
Deutschland |
0,30 |
1,131 |
1,306 |
Belgien |
0,15 |
1,077 |
1,331 |
Dänemark |
0,38 (ersten 20.000 km) 0,21 weiter km |
1,078 |
1,288 |
Niederlande |
0,18 |
1,094 |
1,427 |
Schweden |
0,18 |
1,118 |
1,263 |
*) Benzinpreismonitor
BMWA 22.8.2005 abgefragt am 2.9.2005
Mit freundlichen
Grüßen