Eingelangt am 08.09.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0097-I/4/2005
»
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
»Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3325/J vom 8. Juli 2005 der Abgeordneten Ing. Erwin
Kaipel, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Beschaffung der neuen Polizeiautos
durch die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H. (BBG), beehre ich mich,
Folgendes mitzuteilen:
Die
Bundesregierung hat im Jahr 2000 als eine der Maßnahmen zur
Budgetkonsolidierung eine umfassende Neuorganisation des Beschaffungswesens
des Bundes beschlossen. Der Gesetzgeber legte im Bundesgesetz über die
Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(BB-GmbH-Gesetz) die Rahmenbedingungen für die Optimierung der
Einkaufsbedingungen des Bundes durch ökonomisch sinnvolle Volumens- und
Bedarfsbündelung fest.
Durch
die Konzentration der Beschaffungsvorgänge konnten einerseits bessere
Einkaufspreise erzielt werden, andererseits wurde den Ressorts damit auch die
Möglichkeit eingeräumt, ihre Beschaffungsprozesse zu optimieren.
Das
von der BBG im Jahr 2004 erwirtschaftete Einsparungspotenzial des Bundes
beträgt rund 50 Mio. Euro. Damit wurde wieder ein wichtiger Beitrag zur
nachhaltigen Verwaltungsreform geleistet. Jeder in der Verwaltung eingesparte
Euro kommt dabei dem Steuerzahler und letztlich wieder der Wirtschaft,
insbesondere auch den KMUs, zugute.
Die
Erschließung des öffentlichen Beschaffungswesens für den Wettbewerb ist als
tragender Grundsatz des EU-Vergaberechts anzusehen. Zentrale
Beschaffungsmethoden tragen gemäß EU-Richtlinie 2004/18/EG zur Verbesserung des
Wettbewerbs und damit zur Rationalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens
bei.
Selbstverständlich ist es mir ein
wichtiges Anliegen, dass die BBG im Zuge ihrer Tätigkeit zur Erfüllung ihrer
Aufgaben im Bereich des äußerst komplexen Vergaberegimes ein besonderes
Augenmerk auf die Rechtmäßigkeit des Beschaffungsvorganges legt. Allerdings
sollte dabei auch beachtet werden, dass ein wesentliches Moment eines jeden
Beschaffungsvorganges die konkrete Anforderung der jeweils einen speziellen
Bedarf aufzeigenden Stelle darstellt. Betreffend die gegenständlichen Fragen
liegt diese Kompetenz, wie ich bereits in Beantwortung der Anfrage
Nr. 2930/J vom 19. April 2005 ausgeführt habe, gemäß § 2
Bundesministerien-
gesetz 1986 (Anlage F Z 1 der Anlage zu § 2) beim Bundesministerium für
Inneres.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.a:
Wie mir die Geschäftsführung der BBG
nochmals versicherte, stammt die Argumentation der möglichen Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit aus einer Stellungnahme der BBG an das Bundesvergabeamt
zur Abwehr der von einem Bewerber beantragten einstweiligen Verfügung. Dieser
Schriftsatz wurde entsprechend den diesbezüglich vom Bundesministerium für
Inneres erteilten Informationen aufbereitet. Es entspricht dem Auftrag der BBG,
Vergabeverfahren durchzuführen und soweit als möglich Verzögerungen von
Beschaffungsvorgängen zu vermeiden. Auch wenn das Bundesvergabeamt der
Argumentation der BBG nicht gefolgt ist und die allfällige Gefährdung als nicht
schwerwiegend eingestuft hat, sieht die BBG keine Veranlassung, den Inhalt
dieses Bescheides und die dem Bescheid zu Grunde liegenden Erwägungen im
Nachhinein anzuzweifeln. Insbesondere erkennt die BBG keinen Widerspruch
zwischen der Argumentation im Vergabekontrollverfahren und der Tatsache, dass
das Bundesministerium für Inneres durch entsprechende Maßnahmen die
Einsatzbereitschaft und die öffentliche Sicherheit entgegen der ursprünglichen
Einschätzung sicherstellen konnte. Letzteres entspricht im Übrigen auch der
Wahrnehmung der nach § 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage F Z 1 der
Anlage zu § 2) beim Bundesministerium für Inneres angesiedelten Kompetenz,
weshalb ich unter Hinweis auf § 90 GOG keine Ausführungen und Bewertungen der
diesbezüglich getroffenen Maßnahmen vornehme. Ich habe vollstes Vertrauen in
die hervorragende Arbeit des Bundesministeriums für Inneres.
Zu 1.b:
Wie
ich bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J vom
19. April 2005 ausgeführt habe, war die zur Rede stehende
Präsentation durch das Bundesministerium für Inneres organisiert. Weder mein
Ministerium, noch die BBG hatte darauf einen Einfluss.
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG ergänzend mitteilte, erfolgte die Präsentation
mit Fahrzeugen, die aus bereits bestehenden BBG-Verträgen abgerufen wurden.
Weder die BBG noch mein Ministerium haben einen Einfluss darauf, wofür die
abgerufenen Fahrzeuge vom Bedarfsträger letztlich verwendet werden. Es ist
somit kein Widerspruch zwischen den Ausführungen der Bundesministerin für
Inneres und meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J vom
19. April 2005 ersichtlich.
Zu 1.c und g:
Wie ich bereits mehrmals dargelegt
habe, bekenne ich mich uneingeschränkt zur Bedeutung des demokratischen
Instruments der Interpellation. Allerdings ist mir dabei die Achtung der durch
das Bundesministeriengesetz festgelegten Kompetenzbereiche nicht zuletzt im
Hinblick auf die eindeutige Normierung des § 90 GOG ein ebenso wichtiges
Anliegen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich keine Bewertungen der
Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Gegenständen, hinsichtlich derer
die Zuständigkeit meiner RegierungskollegInnen besteht, vornehme. Allerdings
darf ich an dieser Stelle versichern, dass ich vollstes Vertrauen in die
hervorragende Arbeit der Bundesministerin für Inneres und ihres Ressorts habe.
Zu 1.d und e:
Bereits
anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J vom
19. April 2005 habe ich mitgeteilt, dass ein wesentliches
Moment eines jeden Beschaffungsvorganges die konkrete Anforderung der jeweils
einen speziellen Bedarf aufzeigenden Stelle darstellt. Im gegenständlichen Fall
liegt die Kompetenz nach § 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage F Z 1
der Anlage zu § 2) beim Bundesministerium für Inneres. Sowohl Mindest-Bauartgeschwindigkeit und Kofferraumvolumen, als auch
die Festlegung der Kraftstoffart sind dabei wohl unstrittig als Nutzeranforderungen
zu qualifizieren. So wurde der konkretisierte Bedarf im zur Rede stehenden
Sachverhalt vom Bundesministerium für Inneres entsprechend den dortigen
Rahmenbedingungen vorgegeben. Wie mir die BBG nochmals versicherte, wurde von
dieser im Zuge der Marktrecherche festgestellt, dass mehrere Marken zu den
ursprünglich genannten Anforderungen bei in Frage kommenden Fahrzeugmodellen
geringfügige Abweichungen aufweisen. Um auch diese in den Wettbewerb zu
integrieren, wurden die geforderten Mindestanforderungen im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Inneres entsprechend angepasst. Dabei wurde neben der
Intention, einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen,
selbstverständlich Wert darauf gelegt, dass die Eignung zuschlagbarer Fahrzeuge
für den exekutivspezifischen Einsatzzweck vom Bundesministerium für Inneres
dennoch als gerade noch ausreichend erachtet werden konnte. Erst im Anschluss
an diesen Prozess erfolgte die Ausschreibung, weshalb ich auch hier keinen
Widerspruch zwischen den Ausführungen der Bundesministerin für Inneres und
meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J vom 19. April 2005
ersehe.
Zu 1.f:
Auch
hinsichtlich der Festsetzung der Mindestlänge versicherte mir die
Geschäftsführung der BBG nochmals, dass die die Fahrzeugmaße betreffenden
Spezifikationen entsprechend den marktüblichen Segmenteinteilungen und nach
ausgiebiger Marktanalyse durch erfahrene sach- und fachkundige Mitarbeiter des
Bundesministeriums für Inneres und der BBG erhoben und einvernehmlich
festgelegt wurden. Das Ergebnis waren verschiedene Mindestfahrzeuglängen für
verschiedene zu erwartende Einsatzbedingungen. Dieses Ergebnis wurde übrigens
von allen Bewerbern akzeptiert.
Zu 2.:
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilte, wurden bei der
1. Ausschreibung keine konkreten Fahrzeugtypen ausgeschrieben. Ausgeschrieben
wurden folgende neutral spezifizierten Fahrzeugkategorien:
- Kategorie 1:
Kombinationskraftwagen mit mind. 66 kW
- Kategorie 2:
Kombinationskraftwagen mit mind. 85 kW
- Kategorie 3:
Kombinationskraftwagen in Ausführung Kompaktvan oder Van mit mind. 74 kW
- Kategorie 4:
Kombinationskraftwagen in Ausführung Kompaktvan oder Van mit mind. 85 kW
- Kategorie 5:
Kombinationskraftwagen allradbetrieben mit mind. 74 kW
- Kategorie 6:
Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit mind. 66 kW
- Kategorie 7:
Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit mind. 85 kW
- Kategorie 8:
Kombinationskraftwagen in Ausführung Kompaktvan oder Van mit mind. 79 kW
- Kategorie 9:
Kombinationskraftwagen in Ausführung Geländewagen (allradbetrieben) mit
mind. 75 kW
- Kategorie 10:
Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit mind. 120 kW
- Kategorie 11:
Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit mind. 90 kW
- Kategorie 12:
Kombinationskraftwagen mit mind. 120 kW
Wie
ich bereits anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J vom
19. April 2005 ausgeführt habe, wurde das Vergabeverfahren
widerrufen. Es gab daher auch keinen Zuschlag.
Zu 3.:
Bereits
im Zusammenhang mit der Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J vom
19. April 2005 hat mir die BBG mitgeteilt, dass zweiradbetriebene und
allradbetriebene Fahrzeuge entsprechend der Empfehlung des Bundesvergabeamtes
getrennt ausgeschrieben wurden. Es handelt sich daher um zwei neue
Vergabeverfahren, bei denen jedoch zufolge der Auskunft der BBG keine konkreten
Fahrzeugtypen ausgeschrieben wurden. Die BBG teilte mir mit, dass folgende
neutral spezifizierten Fahrzeugkategorien ausgeschrieben wurden:
Hinsichtlich
der Ausschreibung betreffend zweiradbetriebene Fahrzeuge sind dies:
- Kategorie 1:
Kombinationskraftwagen (mind. 65 kW) der unteren Mittelkasse gemäß
Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
- Kategorie 2:
Kombinationskraftwagen (mind. 70 kW) des Fahrzeugsegments Van gemäß
Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
- Kategorie 3:
Personen- oder Kombinationskraftwagen (mind. 65 kW) der unteren
Mittelkasse gemäß Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
- Kategorie 4:
Personen- oder Kombinationskraftwagen (mind. 120 kW) der Mittelkasse gemäß
Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
- Kategorie 5: :
Personen- oder Kombinationskraftwagen (mind. 85 kW) der Mittelkasse gemäß
Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
- Kategorie 6:
Kombinationskraftwagen (mind. 120 kW) der Mittelkasse gemäß
Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
Hinsichtlich
der Ausschreibung betreffend allradbetriebene Fahrzeuge sind dies:
- Kategorie 1:
Kombinationskraftwagen (mind. 65 kW) der unteren Mittelkasse,
Mittelklasse oder des Fahrzeugsegments Geländewagen gemäß
Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
- Kategorie 2:
Kombinationskraftwagen (mind. 95 kW) des Fahrzeugsegments Geländewagen
gemäß Segmenteinteilung des Kraftfahrbundesamtes Deutschland
Die
Zuschläge in diesen beiden Verfahren wurden zufolge der mir von der BBG
übermittelten Informationen hinsichtlich Fahrzeugtypen und Preise wie folgt
erteilt:
Zweiradbetriebene
Fahrzeuge:
|
Fahrzeugtyp
|
Preis
|
Kategorie 1
|
VW Golf Variant TDI Basis 74 kW
|
€ 14.237,40
|
Kategorie 2
|
VW Touran TDI Conceptline 77 kW
|
€ 16.286,88
|
Kategorie 3
|
VW Golf Variant TDI Basis 74 kW
|
€ 14.237,40
|
Kategorie 4
|
Skoda Superb V6
TDI Comfort 120 kW
|
€ 21.051,60
|
Kategorie 5
|
Skoda Superb TDI
Classic 96 kW
|
€ 16.599,42
|
Kategorie 6
|
Ford Mondeo Traveller V6 Trend 125 kW
|
€ 17.315,82
|
Allradbetriebene
Fahrzeuge:
|
Fahrzeugtyp
|
Preis
|
Kategorie 1
|
Skoda Octavia
Combi 4x4 TDI 77 kW
|
€ 18.015,36
|
Kategorie 2
|
Nissan Pathfinder 2,5 dCi XE 4WD
|
€ 23.176,96
|
Zu 4.:
Wie
mir die Geschäftsführung der BBG mitteilte, wurden bei der ersten Ausschreibung
folgende kategoriespezifischen Zusatzausstattungen ausgeschrieben:
Kategorie
1:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
2:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
3:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante „1b“
- Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
4:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Sitzbank bzw.
2-Sitze für 3. Sitzreihe
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
5:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Sitzbank bzw.
2-Sitze für 3. Sitzreihe
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante „1b“
- Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
6:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Standheizung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
7:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Standheizung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
8:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Sitzbank bzw.
2-Sitze für 3. Sitzreihe
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
9:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
10:
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Navigationssystem
mit mind. 5 Zoll-Monitor
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Standheizung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Kategorie
11:
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Navigationssystem
mit mind. 5 Zoll-Monitor
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Standheizung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Tarnantenne)
Kategorie
12:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette
- Standheizung
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne)
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne)
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne)
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne)
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne)
Wie ich bereits anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J
vom 19. April 2005 und auch zu Frage 2 der gegenständlichen Anfrage
ausgeführt habe, wurde das Vergabeverfahren widerrufen. Es gab daher auch
keinen Zuschlag.
Zu 5. und 7.:
Zufolge den mir von der Geschäftsführung der BBG aus dem Anlass dieser
Anfrage übermittelten Informationen wurden bei den beiden zur Rede stehenden
Vergabeverfahren nachstehende kategoriespezifischen Zusatzausstattungen
ausgeschrieben und zu den angeführten Preisen zugeschlagen:
Zweiradbetriebene Fahrzeuge:
Kategorie 1:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss; Preis: € 585,12; Rabatt auf Listenpreis: 18,3 %
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 12,00;
kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 0,00; kein Listenpreis
vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt; Preis: € 254,40; kein Listenpreis vorhanden, da
keine werksseitige Zusatzausstattung
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 127,20;
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum; Preis: €
165,36; Rabatt auf Listenpreis: 19,8 %
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne); Preis:
€ 2.076,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne); Preis:
€ 2.076,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne); Preis: €
2.100,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne); Preis: € 936,00; kein
Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne);
Preis: € 936,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Fahrzeug-Polizeidesign;
Preis: € 480,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
Kategorie 2:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss; Preis: € 583,20; Rabatt auf Listenpreis: 19,5 %
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 12,00;
kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 0,00; kein Listenpreis
vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Sitzbank bzw. 2
Sitze für 3. Sitzreihe; Preis: € 609,12; Rabatt auf Listenpreis: 18,7 %
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt; Preis: € 324,00; kein Listenpreis vorhanden, da
keine werksseitige Zusatzausstattung
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 155,52
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum; Preis: €
156,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne); Preis:
€ 2.076,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne); Preis:
€ 2.076,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne); Preis: €
2.100,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne);
Preis: € 876,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne);
Preis: € 876,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Fahrzeug-Polizeidesign;
Preis: € 480,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
Kategorie 3:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss; Preis: € 585,12; Rabatt auf Listenpreis: 18,3 %
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 12,00;
kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 0,00; kein Listenpreis
vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt; Preis: € 254,40; kein Listenpreis vorhanden, da
keine werksseitige Zusatzausstattung
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 127,20
- Standheizung;
Preis: € 1.500,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne);
Preis: € 870,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne);
Preis: € 870,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
Kategorie 4:
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 12,00;
kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 0,00; kein Listenpreis
vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Navigationssystem
mit mind. 5 Zoll Monitor; Preis: € 1.122,00; Rabatt auf Listenpreis: 40 %
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 132,00
- Standheizung;
Preis: € 752,40; Rabatt auf Listenpreis: 39,8 %
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne); Preis: € 936,00; kein
Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne);
Preis: € 936,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
Kategorie 5:
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 12,00;
kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 0,00; kein Listenpreis
vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Navigationssystem
mit mind. 5 Zoll Monitor; Preis: € 1.123,50; Rabatt auf Listenpreis: 39,9
%
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 128,40
- Standheizung;
Preis: € 751,14; Rabatt auf Listenpreis: 39,9 %
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne);
Preis: € 936,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Tarnantenne);
Preis: € 936,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
Kategorie 6:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss; Preis: € 317,40; Rabatt auf Listenpreis: 30,8 %
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 10,80;
Rabatt auf Listenpreis: 46 %
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 7,20; Rabatt auf Listenpreis: 52
%
- Navigationssystem
mit mind. 5 Zoll Monitor; Preis: € 2.194,20; Rabatt auf Listenpreis: 17,7
%
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 345,00
- Standheizung;
Preis: € 1.046,40; Rabatt auf Listenpreis: 22,5 %
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum; Preis: €
148,44; Rabatt auf Listenpreis: 25,8 %
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne); Preis:
€ 2.564,40; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne); Preis:
€ 2.594,64; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne); Preis: €
2.592,19; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne);
Preis: € 912,37; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne);
Preis: € 875,16; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Fahrzeug-Polizeidesign;
Preis: € 526,32; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
Allradbetriebene Fahrzeuge:
Kategorie 1:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss; Preis: € 304,56; Rabatt auf Listenpreis: 30 %
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 12,00;
kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 12,00; kein Listenpreis
vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Sonderlackierung
RAL 7013 heeresgrau matt; Preis: € 3.000,00; kein Listenpreis vorhanden,
da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 129,60
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum; Preis: €
123,12; Rabatt auf Listenpreis: 27,6 %
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne); Preis:
€ 2.880,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne); Preis:
€ 2.880,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne); Preis: €
2.940,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne);
Preis: € 1.200,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne);
Preis: € 1.200,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Fahrzeug-Polizeidesign;
Preis: € 720,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
Kategorie 2:
- Anhängervorrichtung
mit 13-poligem Elektrikanschluss; Preis: € 310,44; Rabatt auf Listenpreis: 10,9 %
- Erste
Hilfe-Verbandskasten lt. ÖNORM V 5101 oder gleichwertig; Preis: € 12,36;
Rabatt auf Listenpreis: 31,8 %
- Euro Warndreieck
typengeprüft gemäß ECE-Regelung; Preis: € 5,72; Rabatt auf Listenpreis:
44,4 %
- Standardlackierung
lt. Herstellerfarbpalette; Minder-Preis: € 549,94
- Trenngitter oder
gleichwertige Schutzvorrichtung zwischen Passagier- und Laderaum; Preis: €
142,56; Rabatt auf Listenpreis: 28,7 %
- Ausbauvariante
„1a“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung – Lambda/4-Antenne); Preis:
€ 2.232,20; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1b“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - 2 m Funkantenne); Preis:
€ 2.262,44; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„1c“ - Zusatzausrüstung für Blaulichtfahrzeuge der Sicherheitsexekutive
(Blaulicht u. Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Kombiantenne); Preis: €
2.260,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2a“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Dachantenne);
Preis: € 912,37; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige Zusatzausstattung
- Ausbauvariante
„2b“ - Zusatzausrüstung für Zivilstreifenfahrzeuge der
Sicherheitsexekutive (Tonfolgeanlage, Funkvorbereitung - Tarnantenne);
Preis: € 875,16; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung
- Fahrzeug-Polizeidesign;
Preis: € 516,00; kein Listenpreis vorhanden, da keine werksseitige
Zusatzausstattung.
Zu 6.:
Wie
ich bereits anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 2930/J vom
19. April 2005 und auch zu den Fragen 2 und 4 der gegenständlichen
Anfrage ausgeführt habe, wurde das erste Vergabeverfahren widerrufen. Es wurden
daher auch keine Angebote gelegt und somit auch keine Rabatte gewährt.
Bei
den den Zuschlägen in den beiden neuen Vergabeverfahren zu Grunde liegenden
Angeboten wurden folgende Rabatte auf den Listenpreis gewährt:
Zweiradbetriebene
Fahrzeuge:
|
Fahrzeugtyp
|
Rabatt
|
Kategorie 1
|
VW Golf Variant TDI Basis 74 kW
|
39,88 %
|
Kategorie 2
|
VW Touran TDI Conceptline 77 kW
|
37,77 %
|
Kategorie 3
|
VW Golf Variant TDI Basis 74 kW
|
39,88 %
|
Kategorie 4
|
Skoda Superb V6
TDI Comfort 120 kW
|
40,02 %
|
Kategorie 5
|
Skoda Superb TDI
Classic 96 kW
|
40,28 %
|
Kategorie 6
|
Ford Mondeo Traveller V6 Trend 125 kW
|
44,76 %
|
Allradbetriebene
Fahrzeuge:
|
Fahrzeugtyp
|
Rabatt
|
Kategorie 1
|
Skoda Octavia
Combi 4x4 TDI 77 kW
|
29,10 %
|
Kategorie 2
|
Nissan Pathfinder 2,5 dCi XE 4WD
|
35,69 %
|
Zu 8.:
Dazu
teilte mir die Geschäftsführung der BBG Folgendes mit:
"Entsprechend
dem gesetzlichen Auftrag im Bundesgesetz über die Errichtung einer
Bundesbeschaffung GmbH, BB-GmbH-Gesetz, bündelt die BBG den Bedarf der
Bundesdienststellen und führt entsprechende Vergabeverfahren durch.
Es
wurde daher seitens der BBG bisher keine Fahrzeugausschreibung ausschließlich
für die Polizei durchgeführt. Eine derartige Ausschreibung ist auch nicht geplant.
Der
Zeitpunkt der nächsten Kraftfahrzeugausschreibung für Dienststellen des Bundes
wird so gewählt werden, dass nach Ende des Abrufzeitraumes der nunmehr
zugeschlagenen Verträge von 18 Monaten die Bedarfsdeckung nahtlos sicher
gestellt ist.
Die
Größenordnung dieser Ausschreibung hängt von der jeweiligen Bedarfssituation
und den zu treffenden fuhrparkstrategischen Entscheidungen der einzelnen
Bedarfsträger ab. Sie ist der BBG derzeit noch nicht bekannt."
Zu 9.:
Hier weise ich erneut darauf hin, dass
ein wesentliches Moment eines jeden Beschaffungsvorganges die konkrete
Anforderung der jeweils einen speziellen Bedarf aufzeigenden Stelle darstellt.
Im gegenständlichen Fall liegt die Kompetenz nach § 2
Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage F Z 1 der Anlage zu § 2) beim
Bundesministerium für Inneres. Sowohl Stückzahl, als
auch Zeitraum wurden dabei vom Bundesministerium für Inneres entsprechend den
dortigen Rahmenbedingungen festgelegt. Wie mir die Geschäftsführung der BBG
nochmals versicherte, wurden seitens des Hauptbedarfsträgers Bundesministerium
für Inneres geänderte Anforderungen bekannt gegeben, sodass es zu einer
entsprechenden Änderung der Ausschreibungsbedingungen kam.
Zu 10. und 11.:
Zunächst weise ich darauf hin, dass dem
Fragerecht gemäß § 90 GOG nur solche Gegenstände unterliegen, hinsichtlich
derer eine Zuständigkeit des Mitgliedes der Bundesregierung, an welche die
Anfrage gerichtet ist, besteht. Wenn hier gefragt wird, ob Ausschreibungen von den
Ministerien selbst durchgeführt werden, so ersuche ich um Verständnis, dass ich
die Beantwortung ausschließlich für mein Ressort vornehme. Zu Gegenständen,
hinsichtlich derer die Zuständigkeit meiner RegierungskollegInnen besteht,
verweise ich an diese. Allerdings darf ich an dieser Stelle versichern, dass
ich vollstes Vertrauen in die hervorragende Arbeit meiner RegierungskollegInnen
habe.
In diesem Zusammenhang ist auch zu
erwähnen, dass die nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung
einer Bundesbeschaffung GmbH zu beschaffenden Güter und Dienstleistungen in
den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gem. § 3 Abs. 2
BB-GmbH-Gesetz festgelegt sind. Die Beschaffung von Gütern und
Dienstleistungen, die nicht in den genannten Verordnungen festgelegt sind,
obliegt weiterhin den Bundesministerien.
Bis zum Zeitpunkt des Einlangens der
Anfrage wurden von meinem Ressort seit Jahresbeginn keine Ausschreibungen
selbst durchgeführt. Grundsätzlich beauftragt mein Ressort jeweils die BBG im
Rahmen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3 Abs. 2
BB-GmbH-Gesetz mit der Ausschreibung von Gütern und Dienstleistungen. Sollte
ein Bedarf nach solchen Leistungen, die nicht Gegenstand dieser Verordnung
sind, entstehen, finden die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002
Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen