3301/AB XXII. GP
Eingelangt am
09.09.2005
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0036-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3356/J-NR/2005 betreffend niederösterreichische
Schmalspurbahnen, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am
11. Juli 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Grundsätzlich darf ich
festhalten, dass mit der am 19. Dezember 2003 zwischen dem Bund und dem Land
Niederösterreich unterzeichneten Vereinbarung über die Finanzierung der
Eisenbahninfrastruktur der niederösterreichischen Schmalspurbahnen ein
wichtiger Schritt zum Weiterbestand dieser Bahnen gesetzt wurde. Damit wurde
vorerst für 5 Jahre die Erhaltung der niederösterreichischen
Schmalspurstrecken, soferne regelmäßige Verkehrsdienste erbracht
werden, sichergestellt. Ferner übernimmt das Land Niederösterreich mit dieser
Vereinbarung für die Strecken Gmünd - Groß Gerungs und Gmünd - Litschau auch einen 20% Anteil an den
Erhaltungskosten. Auch wurde zwischenzeitlich die in der Vereinbarung
vorgesehene Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingerichtet, Erweiterungs- bzw.
Verbesserungsmaßnahmen an den Schmalspurstrecken - wie z.B. Umspurungsszenarien - zu untersuchen. Entsprechende
Ergebnisse werden noch heuer erwartet.
Frage 1:
Welche Schritte a) haben Sie wann gesetzt, b) werden Sie bis wann setzen, um die Erhaltung der Infrastruktur von Ybbstalbahn und Mariazellerbahn im Sinne des gesetzlichen Auftrags sicherzustellen?
Antwort:
In gegenständlicher
Angelegenheit erfolgte sowohl durch die meinem Ressort zugehörige
Eisenbahnbehörde mit Schreiben vom 13. Oktober 2004 als auch durch mich mit
Schreiben vom 19. November 2004 die Aufforderung an den Vorstand der
Österreichischen Bundesbahnen, die Erhaltungstätigkeiten auf den
gegenständlichen Strecken in vertragskonformer Weise durchzuführen und damit
einen ordnungsgemäßen Eisenbahnbetrieb und -verkehr sicherzustellen.
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass für diesen Zweck vorgesehene und grundsätzlich freigegebene Mittel monatelang nicht zur Auszahlung und damit zur Anwendung kommen und dass die Verantwortung hiefür beim Management der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG liegt?
Antwort:
Unter Bezugnahme auf
o.a. Schreiben hat der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen mitgeteilt,
dass zur Überprüfung und Eruierung des Investitionsbedarfes für 3
Ausbauabschnitte im niederösterreichischen Schmalspurnetz eine externe
Untersuchung veranlasst wurde. Die entsprechenden Gleisbauarbeiten sollen
unmittelbar nach Abschluss dieser Untersuchungen begonnen und im heurigen Jahr
abgeschlossen werden.
Frage 3:
Welche Mittel sind im
Zusammenhang mit Erhaltungsinvestitionen für Ybbstalbahn, Mariazellerbahn und
die übrigen NÖ Schmalspurstrecken a) im Infrastrukturrahmenplan 2005-2010, b)
im aktuellen Entwurf des Infrastrukturrahmenplans 2006-2011 vorgesehen?
Antwort:
Die Mittelansätze im
Rahmenplan 2005 bis 2010 für die vertragsgegenständlichen Schmalspurstrecken
stellen sich wie folgt dar:
St. Pölten - Mariazell |
rund 5,7 Mio € |
Waidhofen/Ybbs - Lunz am See |
rund 5,0 Mio € |
Gstadt - Ybbsitz |
rund 1,3 Mio € |
Gmünd - Litschau |
rund 2,0 Mio € |
Gmünd - Groß Gerungs |
rund 1,5 Mio € |
Weiters ist
anzumerken, dass derzeit seitens der ÖBB-Infrastruktur Bau AG an der
Fortschreibung des Rahmenplans gearbeitet wird und daher hinsichtlich der
Rahmenplandaten 2006 - 2011 noch keine Aussagen möglich sind.
Frage 4:
Welche Absichten haben Sie konkret im Hinblick auf Änderungen der Eigentümer-, Betreiber- oder Betriebsform (Umspuren, Bus statt Zug) bei den genannten Strecken?
Antwort:
Diesbezüglich sind die
Ergebnisse der im Motivenbericht angeführten Untersuchungen abzuwarten.
Frage 5:
Welche Auswirkungen erwarten Sie bei
Umsetzung der von Ihnen bzw. Ihrem Staatssekretär Mag. Kukacka betriebenen
Verländerung des ÖPNRV für die Schmalspurbahnen im allgemeinen und diejenigen
in Niederösterreich im besonderen?
Antwort:
Im Zuge des von
Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka, in meinem Auftrag betreuten,
Nahverkehrsreformprojektes stellt die Frage der Regionalisierung der
Nebenbahnen nur einen Teilaspekt dar. Einige Bundesländer habenüberhaupt derzeit kein Interesse an einer
Regionalisierung der auf ihrem Landesgebiet liegenden Nebenbahnen geäußert,
andere - wie z.B. Niederösterreich - sind sehr interessiert und mit dem bmvit
auch bereits in intensive Detailgespräche hierüber eingetreten.
Die von Ihnen als Verländerung des ÖPNRV bezeichnete Initiative des Staatssekretärs Mag. Kukacka hat im Wesentlichen vier Zielsetzungen:
- mehr Wettbewerb im öffentlichen Verkehr
- bessere Qualität für Nachfrager
- höhere Effizienz des Mitteleinsatzes
- Anpassung an die verkehrspolitischen Ziele
Für die (niederösterreichischen)
Schmalspurbahnen könnte sich, unter der Voraussetzung, dass
die Länder diese Zielsetzung gleichfalls verfolgen, durch die Zusammenführung
der bisher von unterschiedlichen Gebietskörperschaften (Land und Bund)
verwalteten Budgetmittel, ein besserer und bedarfsgerechterer Einsatz dieser
Mittel erfolgen.
Der Ausbau der Infrastruktur, der bisher auf Grundlage von erwarteten und geschätzten Verkehrsleistungen durchgeführt wurde, kann den Verkehrsbestellungen der Länder konform durchgeführt werden. In Kenntnis der eigenen Verkehrsbestellungen haben die Länder damit die Möglichkeit zu einer langfristigen Planung der zu setzenden infrastrukturellen Maßnahmen. Eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes ergibt sich durch die Möglichkeit Infrastrukturleistungen unter Wettbewerbsbedingungen zu vergeben. Durch die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schmalspurbahnbereich, haben die Länder auch die Möglichkeit Kosten zu straffen und gleichzeitig Qualitätssteigerungen zu erzielen.
In Summe sind durch die Reformmaßnahmen positive Effekte auch für die Schmalspurbahnen erzielbar. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Länder die Ziele der Reform mittragen und zum Vorteil des öffentlichen Verkehrs nutzen wollen.
Mit freundlichen Grüßen