3305/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0105-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3347/J vom 11. Juli 2005 der Abgeordneten Marianne
Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend eigener Rechnungskreis für
ressortübergreifende Kosten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Für mein Ressort bedeutet die
Ratspräsidentschaft ab 1. Jänner 2006 die Vorsitzführung im ECOFIN-Rat, beim
ASEM-Finanzministertreffen (Asia-Europe Meeting) und beim FEMIP (Facility for
Euro-Mediterranean Investment and Partnership). Eine erfolgreiche
Präsidentschaft setzt eine professionelle inhaltliche, organisatorische und
personelle Vorbereitung voraus. Je professioneller die Vorbereitung ist, desto
einfacher gestaltet sich die Durchführung der Präsidentschaft selbst.
Auch wenn im Vergleich zur
Präsidentschaft Österreichs im zweiten Halbjahr 1998 nunmehr um zehn
Mitgliedstaaten mehr in Entscheidungsfindungsprozessen zu koordinieren sind
und es dabei gilt, eine weitaus größere Zahl schwerwiegender Projekte voranzutreiben,
ist es mir dennoch wichtig, dass die in diesem Zusammenhang anfallenden
Ausgaben auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränkt werden.
Ausdrücklich
festhalten möchte ich, dass der vom Nationalrat beschlossene Bundeshaushalt
(Bundesvoranschlag) entsprechend der verfassungsgesetzlichen
Haushaltsbestimmungen ausschließlich Ausgaben (und Einnahmen) des Bundes
enthält und keine Kosten. In sämtlichen budgetären Unterlagen, Berichten etc.,
die auch an den Nationalrat gehen, erfolgt die Darstellung nach Ausgaben.
Nun
zu den konkreten Fragen:
Zu
1. und 2.:
Spezifische
Projekte oder Vorhaben, die bei mehreren Ressorts anfallen, sind nicht die
Regel, sondern eher die Ausnahme. Für die beispielhaft angeführte
EU-Präsidentschaft werden die diesbezüglichen Ausgaben über ein Zentralbudget
bzw. über die Ressortbudgets geführt und auch dort ausgewiesen. Aus dem beim
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten budgetierten Zentralbudget
werden im Wesentlichen allgemeine organisatorische Ausgaben (Sachaufwand) für
die Europäischen Räte in Brüssel, sonstige Treffen in Österreich auf Ebene der
Staats- und Regierungschefs, Treffen der Bundesregierung mit der Europäischen
Kommission, Gipfeltreffen der EU mit Drittstaaten in Wien sowie weiters die
Kosten für die permanente Konferenzfazilität, die KFZ-Flotte, für Dolmetscher
und die Ausstattung der Konferenz- und Presseräumlichkeiten mit EDV und
Schreibmaterialien sowie für Sicherheitseinrichtungen finanziert.
Diese
angeführten Leistungen werden vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten organisiert bzw. bereitgestellt und stehen allen Ressorts zur
Verfügung. Im Gegensatz dazu werden von den Ressorts die mit der
Präsidentschaft im Zusammenhang stehenden Aufgaben ihres jeweiligen eigenen
Ressortbereichs durchzuführen sein. Zum Beispiel bedeutet das für mein Ressort
u.a. die Vorsitzführung im ECOFIN-Rat. Es ist mir wichtig, dass die in deren
Zusammenhang anfallenden Ausgaben auf das unbedingt erforderliche Ausmaß
beschränkt werden. Dies gilt nicht nur für mein Ressort, sondern ich gehe davon
aus, dass die unter dem Titel
"EU-Präsidentschaft" fallenden Ausgaben im Rahmen der allgemeinen
Ressortbudgets bedeckt werden.
Zu
3. bis 5.:
Selbstverständlich
gibt es eine zentrale Zusammenführung von Ausgaben, die bei mehreren Ressorts
anfallen. Die Kennzeichnung solcher Ausgaben erfolgt entweder unter eigenen
Voranschlags-Posten oder durch entsprechende Ergänzung der
VA-Post-Bezeichnung. Beide Möglichkeiten erlauben es, im Wege der
Haushaltsverrechnung diese gekennzeichneten Ausgaben zentral zu erfassen und
zusammenzuführen. So ist für die
EU-Präsidentschaft 2006 ein diesbezügliches Rundschreiben meines Ressorts an
alle haushaltsleitenden Organe ergangen, mit dem die Kennzeichnung jener
Sachausgaben zu erfolgen hat, die im Kontext mit der EU-Präsidentschaft stehen.
Diese Vorgangsweise hat sich bereits bei unserer ersten Präsidentschaft im
Jahr 1998 hervorragend bewährt.