3305/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0105-I/4/2005

»

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3347/J vom 11. Juli 2005 der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend eigener Rechnungskreis für ressortübergreifende Kosten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Für mein Ressort bedeutet die Ratspräsidentschaft ab 1. Jänner 2006 die Vorsitzführung im ECOFIN-Rat, beim ASEM-Finanzministertreffen (Asia-Europe Meeting) und beim FEMIP (Facility for Euro-Mediterranean Invest­ment and Partnership). Eine erfolgreiche Präsidentschaft setzt eine pro­fessionelle inhaltliche, organisatorische und personelle Vorbereitung voraus. Je professioneller die Vorbereitung ist, desto einfacher gestaltet sich die Durchführung der Präsidentschaft selbst.

 

Auch wenn im Vergleich zur Präsidentschaft Österreichs im zweiten Halbjahr 1998 nunmehr um zehn Mitgliedstaaten mehr in Entscheidungsfindungs­prozessen zu koordinieren sind und es dabei gilt, eine weitaus größere Zahl schwerwiegender Projekte voranzutreiben, ist es mir dennoch wichtig, dass die in diesem Zusammenhang anfallenden Ausgaben auf das unbedingt er­forderliche Ausmaß beschränkt werden.

 

Ausdrücklich festhalten möchte ich, dass der vom Nationalrat beschlossene Bundeshaushalt (Bundesvoranschlag) entsprechend der verfassungsgesetz­lichen Haushaltsbestimmungen ausschließlich Ausgaben (und Einnahmen) des Bundes enthält und keine Kosten. In sämtlichen budgetären Unterlagen, Berichten etc., die auch an den Nationalrat gehen, erfolgt die Darstellung nach Ausgaben.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Spezifische Projekte oder Vorhaben, die bei mehreren Ressorts anfallen, sind nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Für die beispielhaft angeführte EU-Präsidentschaft werden die diesbezüglichen Ausgaben über ein Zentral­budget bzw. über die Ressortbudgets geführt und auch dort ausgewiesen. Aus dem beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten budge­tierten Zentralbudget werden im Wesentlichen allgemeine organisatorische Ausgaben (Sachaufwand) für die Europäischen Räte in Brüssel, sonstige Treffen in Österreich auf Ebene der Staats- und Regierungschefs, Treffen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission, Gipfeltreffen der EU mit Drittstaaten in Wien sowie weiters die Kosten für die permanente Kon­ferenzfazilität, die KFZ-Flotte, für Dolmetscher und die Ausstattung der Konferenz- und Presseräumlichkeiten mit EDV und Schreibmaterialien sowie für Sicherheitseinrichtungen finanziert.

 

Diese angeführten Leistungen werden vom Bundesministerium für auswär­tige Angelegenheiten organisiert bzw. bereitgestellt und stehen allen Ressorts zur Verfügung. Im Gegensatz dazu werden von den Ressorts die mit der Präsidentschaft im Zusammenhang stehenden Aufgaben ihres jeweiligen eigenen Ressortbereichs durchzuführen sein. Zum Beispiel bedeutet das für mein Ressort u.a. die Vorsitzführung im ECOFIN-Rat. Es ist mir wichtig, dass die in deren Zusammenhang anfallenden Ausgaben auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränkt werden. Dies gilt nicht nur für mein Ressort, sondern ich gehe davon aus, dass die unter dem Titel
"EU-Präsidentschaft" fallenden Ausgaben im Rahmen der allgemeinen Ressortbudgets bedeckt werden.

 

Zu 3. bis 5.:

Selbstverständlich gibt es eine zentrale Zusammenführung von Ausgaben, die bei mehreren Ressorts anfallen. Die Kennzeichnung solcher Ausgaben erfolgt entweder unter eigenen Voranschlags-Posten oder durch ent­sprechende Ergänzung der VA-Post-Bezeichnung. Beide Möglichkeiten erlauben es, im Wege der Haushaltsverrechnung diese gekennzeichneten Ausgaben zentral zu erfassen und zusammenzuführen. So ist für die
EU-Präsidentschaft 2006 ein diesbezügliches Rundschreiben meines Ressorts an alle haushaltsleitenden Organe ergangen, mit dem die Kennzeichnung jener Sachausgaben zu erfolgen hat, die im Kontext mit der EU-Präsidentschaft stehen. Diese Vorgangsweise hat sich bereits bei unserer ersten Präsident­schaft im Jahr 1998 hervorragend bewährt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.