3306/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0103-I/4/2005

»

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »3348/J vom »11. Juli 2005 der Abgeordneten »Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend »bisherige Kosten der steuerlichen Absetzbarkeit für Breitbandanschluss, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass die steuerliche Förderung von Breit­band-Internetanschlüssen, wie sie im Rahmen des Budgetbegleit­gesetzes 2003 beschlossen wurde, von vorneherein nur als zeitlich befristete Maßnahme zur Förderung dieser Technologie vorgesehen war.

 

Weil dieser Bundesregierung zur Sicherung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich die Förderung neuer Technologien besonders wichtig erscheint, wurde im Rahmen des Reformdialoges beschlossen, durch eine intensivierte Fortsetzung der bisherigen Offensive vor allem ländlichen Regionen den Zugang zum Breitbandinternet zu ermöglichen. Diese neue Form der Förderung ermöglicht es den Ländern, sich ebenfalls an dieser Offensive zu beteiligen. Dies war bei der bisherigen Form - Geltendmachung von Sonder­ausgaben im Rahmen des Einkommensteuergesetzes – nicht möglich.

 

Aufgrund einer Erhebung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, über die flächenmäßige Versorgung Österreichs mit Breit­bandanschlüssen, können die finanziellen Mittel jetzt gezielt für förderungs­würdige Projekte und Gebiete eingesetzt werden.

 

»Zu 1. bis 5.:

Zunächst ist festzuhalten, dass die steuerliche Breitbandförderung als Sonderausgabe in nur einer Kennzahl in der Steuererklärung (Arbeit­nehmerveranlagung und Einkommensteuerveranlagung) erfasst wird. Daher kann keine gesonderte Auswertung im Hinblick auf monatliche Grund­gebühren und Anschlusskosten erstellt werden.

 

Die tatsächlichen Kosten betragen derzeit auf Grund einer aktuellen Abfrage (Stand 12.7.2005) insgesamt bereits 20 Mio. € für die Jahre 2003 und 2004. Die Inanspruchnahme erfolgte bislang durch knapp 182.000 Abgabepflichtige für beide Jahre. Damit wurde erfreulicherweise die Einschätzung bei weitem übertroffen (insgesamt 12 Mio. €).

 

Für das Jahr 2003 wurde die steuerliche Förderung von ca. 84.000 Personen beantragt, die Kosten von 7,8 Mio. € nach sich zogen.

 

Für das Jahr 2004 wurde die steuerliche Förderung von ca. 98.000 Personen beantragt. Die Kosten hiefür belaufen sich auf 12,2 Mio. €.

 

Eine Evaluierung im Hinblick auf die Inanspruchnahme wurde zum frühest möglichen Zeitpunkt vorgenommen (Sommer 2005). Eine frühere Aus­wertung wäre insofern sinnlos gewesen, als erst jetzt ein doch repräsenta­tiver Anteil die Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben hat. Die Werte werden sich entsprechend erhöhen, wenn auch die Einkommensteuer­erklärungen für diese Jahre vollständig veranlagt sind. Die Gesamtsumme lässt sich jedoch aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Heinz Grasser eh.