3306/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0103-I/4/2005
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Einleitend möchte ich festhalten, dass
die steuerliche Förderung von Breitband-Internetanschlüssen, wie sie im Rahmen
des Budgetbegleitgesetzes 2003 beschlossen wurde, von vorneherein nur als
zeitlich befristete Maßnahme zur Förderung dieser Technologie vorgesehen war.
Weil dieser Bundesregierung zur
Sicherung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich die Förderung neuer
Technologien besonders wichtig erscheint, wurde im Rahmen des Reformdialoges
beschlossen, durch eine intensivierte Fortsetzung der bisherigen Offensive vor
allem ländlichen Regionen den Zugang zum Breitbandinternet zu ermöglichen.
Diese neue Form der Förderung ermöglicht es den Ländern, sich ebenfalls an
dieser Offensive zu beteiligen. Dies war bei der bisherigen Form - Geltendmachung
von Sonderausgaben im Rahmen des Einkommensteuergesetzes – nicht möglich.
Aufgrund einer Erhebung des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, über die
flächenmäßige Versorgung Österreichs mit Breitbandanschlüssen, können die
finanziellen Mittel jetzt gezielt für förderungswürdige Projekte und Gebiete
eingesetzt werden.
Zu 1. bis 5.:
Zunächst ist festzuhalten, dass die
steuerliche Breitbandförderung als Sonderausgabe in nur einer Kennzahl in der
Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung und Einkommensteuerveranlagung)
erfasst wird. Daher kann keine gesonderte Auswertung im Hinblick auf monatliche
Grundgebühren und Anschlusskosten erstellt werden.
Die tatsächlichen Kosten betragen
derzeit auf Grund einer aktuellen Abfrage (Stand 12.7.2005) insgesamt bereits
20 Mio. € für die Jahre 2003 und 2004. Die Inanspruchnahme erfolgte bislang
durch knapp 182.000 Abgabepflichtige für beide Jahre. Damit wurde
erfreulicherweise die Einschätzung bei weitem übertroffen (insgesamt 12 Mio.
€).
Für das Jahr 2003 wurde die steuerliche
Förderung von ca. 84.000 Personen beantragt, die Kosten von 7,8 Mio. €
nach sich zogen.
Für das Jahr 2004 wurde die steuerliche
Förderung von ca. 98.000 Personen beantragt. Die Kosten hiefür
belaufen sich auf 12,2 Mio. €.
Eine Evaluierung im Hinblick auf die
Inanspruchnahme wurde zum frühest möglichen Zeitpunkt vorgenommen (Sommer
2005). Eine frühere Auswertung wäre insofern sinnlos gewesen, als erst jetzt
ein doch repräsentativer Anteil die Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben hat.
Die Werte werden sich entsprechend erhöhen, wenn auch die Einkommensteuererklärungen
für diese Jahre vollständig veranlagt sind. Die Gesamtsumme lässt sich jedoch
aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen.
Mit freundlichen Grüßen