3308/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0100-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3354/J vom 11. Juli 2005 der Abgeordneten Sabine
Mandak, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Theresianum, beehre ich mich,
Folgendes mitzuteilen:
Die gegenständliche Anfrage bezieht
sich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das
Bundesministerium für Finanzen sind. Für die „Stiftung Theresianische Akademie“
obliegen die Aufgaben der Stiftungsbehörde gemäß § 39 Abs. 2 des
Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBl. Nr. 11/1975, der Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Der Vollständigkeit halber weise ich
dabei darauf hin, dass gemäß Pkt. V Abs. 3 des Stiftungsbriefes der
"Stiftung Theresianische Akademie" in derselben eine im Dienststand
des Bundesministeriums für Finanzen stehende Person als Kuratoriumsmitglied mit
Stimmrecht fungiert.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 9.:
Nach den mir vorliegenden Informationen
ist die "Stiftung Theresianische Akademie" mit dem Sitz in Wien
Eigentümerin des Theresianums und des dazugehörenden Parks. Sie geht auf eine
Stiftung von Kaiserin Maria Theresia aus dem Jahre 1746 zurück.
Die "Stiftung Theresianische
Akademie" wird nach außen von einem Kurator vertreten, dem auch die
Verwaltung der Stiftung obliegt, soweit nicht Verwaltungsagenden dem Kuratorium
vorbehalten sind. Dem Kuratorium gehören Vertreter mehrerer Bundesministerien
an, darunter auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen.
Stiftungsbehörde für die "Stiftung
Theresianische Akademie" ist die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur.
Darüber hinaus verweise ich, wie
bereits eingangs ausgeführt, darauf, dass die konkreten Fragestellungen sich
auf Angelegenheiten beziehen, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das
Bundesministerium für Finanzen sind.
Mit freundlichen Grüßen