3308/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0100-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3354/J vom 11. Juli 2005 der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Theresianum, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Für die „Stiftung Theresianische Akademie“ obliegen die Aufgaben der Stiftungsbehörde gemäß § 39 Abs. 2 des Bundes-Stiftungs- und Fonds­gesetzes, BGBl. Nr. 11/1975, der Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur.

 

Der Vollständigkeit halber weise ich dabei darauf hin, dass gemäß Pkt. V Abs. 3 des Stiftungsbriefes der "Stiftung Theresianische Akademie" in derselben eine im Dienststand des Bundesministeriums für Finanzen stehende Person als Kuratoriumsmitglied mit Stimmrecht fungiert.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 9.:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist die "Stiftung Theresianische Akademie" mit dem Sitz in Wien Eigentümerin des Theresianums und des dazugehörenden Parks. Sie geht auf eine Stiftung von Kaiserin Maria Theresia aus dem Jahre 1746 zurück.

 

Die "Stiftung Theresianische Akademie" wird nach außen von einem Kurator vertreten, dem auch die Verwaltung der Stiftung obliegt, soweit nicht Verwaltungsagenden dem Kuratorium vorbehalten sind. Dem Kuratorium gehören Vertreter mehrerer Bundesministerien an, darunter auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Stiftungsbehörde für die "Stiftung Theresianische Akademie" ist die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Darüber hinaus verweise ich, wie bereits eingangs ausgeführt, darauf, dass die konkreten Fragestellungen sich auf Angelegenheiten beziehen, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen