3311/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 9. September 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0112-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3345/J betreffend Erfassung der Gesamtkosten für die EU-Präsidentschaft, welche die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Für den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sehen die Bundesvoranschläge 2004, 2005 und 2006 keine gesonderte Veranschlagung für die EU-Präsidentschaft vor.

 

Das Ressort hat für die EU-Präsidentschaft keine zusätzlichen Mittel erhalten und ist daher verhalten, die Ausgaben (Sach- und Personalausgaben) selbst durch Ein-sparungen bei anderen Zwecken zu bedecken.

 

Die Verrechnung der Sachausgaben wird gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen beim VA-Ansatz 1/63008 "Aufwendungen der Zentralleitung" erfolgen. Im BMWA werden die Ausgaben im Zusammenhang mit der Präsidentschaft auf ca. € 3,5 Mio. geschätzt, die durch Umschichtungen bedeckt werden, wobei ein         geringerer Teil 2005 anfallen wird. 2004 wurden keine Ausgaben für die EU-Präsidentschaft getätigt.

 

Derzeit wird ein Bediensteter gemäß der Richtlinie des BKA vom 22.10.2004, BKA-924.451/0004-III/2/2004 (Richtlinie und generelle Genehmigung gemäß § 36 Abs. 2 VBG für den Abschluss von Sonderverträgen für Verwendungen im Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006) als Vertragsbediensteter des Höheren Dienstes mit einem nicht steigerungsfähigen All-in Entgelt in der Höhe von € 2.200,- verwendet. Dieses Dienstverhältnis ist befristet von 1.3.2005 bis 31.8.2006. Die Bedeckung für die damit verbundenen Personalausgaben erfolgt beim VA-Ansatz 1/63060 (Bundeswettbewerbsbehörde). Es ist beabsichtigt, einen weiteren entsprechenden Sondervertrag abzuschließen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Es ist kein Überziehungsrahmen vorgesehen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Für das Jahr 2007 ist noch kein Budget veranschlagt.