3311/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 9. September 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0112-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3345/J betreffend Erfassung der Gesamtkosten für die EU-Präsidentschaft, welche die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Für den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit sehen die Bundesvoranschläge 2004, 2005 und 2006 keine gesonderte
Veranschlagung für die EU-Präsidentschaft vor.
Das Ressort hat für die EU-Präsidentschaft keine zusätzlichen Mittel
erhalten und ist daher verhalten, die Ausgaben (Sach- und Personalausgaben)
selbst durch Ein-sparungen bei anderen Zwecken zu bedecken.
Die Verrechnung der Sachausgaben wird gemäß den haushaltsrechtlichen
Bestimmungen beim VA-Ansatz 1/63008 "Aufwendungen der Zentralleitung"
erfolgen. Im BMWA werden die Ausgaben im Zusammenhang mit der Präsidentschaft
auf ca. € 3,5 Mio. geschätzt, die durch Umschichtungen bedeckt werden,
wobei ein geringerer Teil
2005 anfallen wird. 2004 wurden keine Ausgaben für die EU-Präsidentschaft
getätigt.
Derzeit wird ein Bediensteter gemäß der Richtlinie des BKA vom
22.10.2004, BKA-924.451/0004-III/2/2004 (Richtlinie und generelle Genehmigung
gemäß § 36 Abs. 2 VBG für den Abschluss von Sonderverträgen für Verwendungen im
Zusammenhang mit der Österreichischen EU-Präsidentschaft 2006) als
Vertragsbediensteter des Höheren Dienstes mit einem nicht steigerungsfähigen
All-in Entgelt in der Höhe von € 2.200,- verwendet. Dieses Dienstverhältnis ist
befristet von 1.3.2005 bis 31.8.2006. Die Bedeckung für die damit verbundenen
Personalausgaben erfolgt beim VA-Ansatz 1/63060 (Bundeswettbewerbsbehörde). Es
ist beabsichtigt, einen weiteren entsprechenden Sondervertrag abzuschließen.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Es ist kein Überziehungsrahmen vorgesehen.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Für das Jahr 2007 ist noch kein Budget veranschlagt.