3315/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.10.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0067-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. OKT. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Heinz Gradwohl, Kolleginnen

und Kollegen vom 11. August 2005, Nr. 3390/J, betreffend

Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren

ordnungsgemäße Verwendung

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen vom 11. August 2005, Nr. 3390/J, betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Aus dem Kapitel 60 erfolgten nachfolgend angeführte Förderungen:

 

Zahlungen aus ländl. Entwicklung bzw. EU-Marktordnung an die Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG

 

Jahr

Betrag in EUR (EU + Bund)

inkl. Rückforderungen

2000

12.226,43

2001

1.358,97

2002

14.948,08

2003

10.510,02

2004

6.693,46

2005

- 577,43

gesamt

45.159,53

Quelle: AMA

 

 

Für das Jahr 2005 wurden bis dato noch keine Zahlungen getätigt, entsprechende Anträge wurden gestellt.

 

Aus dem Kapitel 61 erfolgten nachfolgend angeführte Förderungen:

 

Jahr

Betrag

Förderungsnehmer

2000

ATS  250.000,00

Tier- und Naturpark Schloß Herberstein

2001

    18.168,00

Herberstein Tier- und Naturpark Schloß Herberstein OEG

2002

    18.500,00

Herberstein Tier- und Naturpark Schloß Herberstein OEG

2003

    20.000,00

Herberstein Tier- und Naturpark Schloß Herberstein OEG

2004

    10.000,00

Herberstein Tier- und Naturpark Schloß Herberstein OEG

 

Zu Frage 2:

 

Im Bereich des Kapitels 60 handelt es sich um Zahlungen im Rahmen der EU-Marktordnung (Tierprämien) und der Ländlichen Entwicklung (Österreichisches Umweltprogramm ÖPUL 2000, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Forstwirtschaft). Die Auflagen sind in den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien geregelt (EU-Tierprämienverordnungen, Sonderrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, INVEKOS-Verordnung etc.).

 

Die Förderungen aus dem Kapitel 61 erfolgten im Bereich des Tierparks:

 

Jahr

Maßnahme

2000

Artgerechte Unterbringung von Wildtieren gemäß der Worlds Zoo Concervation Stratregie, Masterplan für den Tierpark

2001

Artgerechte Unterbringung von Wildtieren, Errichtung einer Anlage für Kleinkrallenäffchen

2002

Artgerechte Unterbringung von Wildtieren, Errichtung eines Lebensraumes für Blutbrustpaviane und Mähnenspringer

2003

Artgerechte Unterbringung von Wildtieren, Ausbau eines Pelikanteiches

2004

Artgerechte Unterbringung von Wildtieren, Ausbau eines Mandrill/Meerkatzen Freiraumgeheges

 

 

Es wird festgehalten, dass nur der Tierpark Herberstein zur Umsetzung der neuen Vorgaben der Worlds Zoo Concervation Stratregie gefördert wurde, wodurch auch in Zucht- und Arterhaltungsprogrammen Erfolge verbucht werden konnten und können.

 

Zu Frage 3:

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Nein, es wurden noch keine Zahlungen getätigt.

 

Zu Frage 7:

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Zu Frage 8:

 

Die Herberstein’sche Kunstsammlung Herberstein OEG erhielt keine Förderungen.

 

Zu Frage 9:

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wurde überprüft.

 

Gemäß den INVEKOS-Bestimmungen und den Sonderrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfolgten die Überprüfungen durch die Agrarmarkt Austria. In den Jahren 2000 bis 2002 waren für die Kontrolle der Sonstigen Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung die technischen Prüfdienste der Landesregierungen zuständig.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Im Bereich des Kapitels 60 erfolgte die Überprüfung gemäß den INVEKOS-Bestimmungen und den Sonderrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Form von jährlichen Verwaltungskontrollen und stichprobenartigen Kontrollen vor Ort. Im Jahr 2003 erfolgte eine Vor-Ort-Kontrolle der landwirtschaftlichen Flächen durch den Technischen Prüfdienst der Agrarmarkt Austria. Die dabei beanstandeten Flächenabweichungen haben zu Rückforderungen bis 1999 geführt. Im Jahr 2005 wurde bereits eine Kontrolle aufgrund der Tierprämienanträge und der Tierkennzeichnungsvorschriften durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, werden aber entweder bis zum Auszahlungstermin berücksichtigt oder führen im Falle von Beanstandungen nachträglich zu Rückforderungen oder Sanktionen.

 

Im Bereich des Kapitels 61 erfolgte die Überprüfung der umgesetzten Förderungsmaßnahmen durch Vorlage der Zahlungsbelege aller gewährten Förderungen und Kontrollen vor Ort im Mai 2003 und Oktober 2003.

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

 

Der letzte meinem Ressort vorliegende Jahresabschluss der Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG aus dem Geschäftsjahr 2001 weist Privatentnahmen auf.

 

Zu Frage 15:

 

Die Anträge wurden ordnungsgemäß gestellt. Die Zahlungen erfolgten nur, soweit die Kontrollen der Technischen Prüfdienste der Agrarmarkt Austria und der Landesregierung keine Beanstandungen ergaben. Die beanstandeten Flächenabweichungen wurden rückgefordert.

 

Die seitens des Ressorts routinemäßig durchgeführten Kontrollen bei der Förderungsabwicklung haben keine Hinweise von missbräuchlicher Verwendung der Fördermittel ergeben.

 

Zu Frage 16:

 

Die Förderungen ergingen an den Tier- und Naturpark Schloss Herberstein bzw. die Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG, diese bestehen unabhängig vom Wohnsitz einzelner Familienmitglieder. Förderungsrückforderungen erfolgen dann, wenn die richtlinienkonforme Verwendung der Fördermittel nicht gegeben ist.

 

 

Der Bundesminister: