3317/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0116-I/3/2005

Wien, am 7. Oktober 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3370/J der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen wie folgt:

 

Einleitend darf dargelegt werden, dass ich den Runden Tisch zu „Frauenbeschäf­tigung und Gleichstellung am Arbeitsmarkt“ initiiert habe, um auf der Grundlage eines breiten Problemaufrisses zu diesem wichtigen Thema Ansätze und Lö­sungsvorschläge zusammenzutragen und zu diskutieren. Als Frauenministerin übe ich die Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik aus. Dem Thema Frauenbeschäftigung und Gleichstellung am Arbeitsmarkt gilt ein prioritäres In­teresse der Bundesregierung. Ziel des „Runden Tisches“ war eine Versachli­chung der Diskussion um die Situation der Frauenbeschäftigung und Arbeitslosig­keit. Von verschiedenen Seiten (Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Interessenvertretungen, NGOs, Politik u.a.) wurden frauenrelevante Aspekte und Entwicklungen am Arbeitsmarkt analysiert und zielführende Lösungs- und Maß­nahmenvorschläge dargelegt. Mit dem Runden Tisch wurde auch die Grundlage für die  Erarbeitung der frauenpolitischen Positio­nen für das österreichische Nationale Reformprogramm, insbesondere seinen be­schäftigungspolitischen Teil, gelegt. Das von mir vorgelegte „5 Punkte Programm zur Frauenbeschäftigung“ hat den Charakter einer Diskussionsgrundlage im Sinne der oben erklärten Koordinationsaufgabe.

 

Fragen 1 bis 9:

Die Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministe­riums für Wirtschaft und Arbeit bzw. des Arbeitsmarktservice. Auf die obenste­hende einleitende Darlegung, insbesondere meine Koordinationsaufgabe und Zielsetzung, wird hingewiesen.

Selbstverständlich habe ich mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und mit dem Vorstand des Arbeitsmarktservice seither Gespräche über die Umsetzung geführt. Es geht mir dabei weniger um „Anweisungen“ und „Forderungen“ als um die Realisierung von Maßnahmen im Arbeitsmarktservice, im Sinne der gemeinsamen arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischen Zielsetzung und des Erfolgs des österreichischen Reformprogramms. Im Bereich des AMS stellt sich der Stand der Umsetzung wie folgt dar:

-          Eine frauenspezifische Bedürfniserhebung bei den AMS Klientinnen wurde Ende September abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet.

 

-          Aufbauend auf den Ergebnissen werden die Möglichkeiten frauenspezifischer Schulungen der Berater/innen sowie die Möglichkeit, bei der Erstbetreuung gleich frauenspezifische Beratung („Frauenschalter“) anzubieten, neu überdacht

 

-          Spezialmaßnahmen für Wiedereinsteigerinnen und Minderqualifizierte weden weitergeführt

 

-          Projektpläne für die Umsetzung des von Bundesminister Bartenstein initiierten Projektes „Mädchen in Handwerk und Technik“ werden im Herbst 2005 durch die Landesgeschäftsstellen erarbeitet

 

Das Beschäftigungsförderungspaket des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, das am 28. September 2005 aufgrund einer Vier-Parteien-Einigung vom Nationalrat als „Beschäftigungsförderungsnetz“ beschlossen wurde, umfaßt insgesamt ein Volumen von 285 Mio. €.  Davon sind  über 100 Mio € für die Förderung von Frauen vorgesehen. Damit können mehr als 22.000 Frauen im Jahr 2006 zusätzlich qualifiziert und beschäftigt werden. Neben Qualifizierung mit zertifizierten Abschlüssen stehen umfangreiche Eingliederungsbeihilfen für Unternehmen zur Verfügung, die Wiedereinsteigerinnen beschäftigen.

 

Frage 10:

Am 9. März 2004 wurde der von mir eingebrachte 3. Gender Mainstreaming-Ministerratsvortrag beschlossen. Gender Mainstreaming wurde damit auf höchster politischer Ebene erneut in seiner Bedeutung bestätigt. Im Sinne des Top Down-Ansatzes, wonach der politische Wille Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist, wurde damit die Grundlage für eine zielgerichtete Implementierung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene geschaffen.

 

Ziel war die nachhaltige Verankerung von Gender Mainstreaming in allen Ressorts. Kernpunkt des Ministerratsbeschlusses ist die Selbstverpflichtung aller Ministerien, dauerhafte Organisations- und Informationsstrukturen zu schaffen, um Gender Mainstreaming in den Ressorts institutionell zu verankern.

 

Aufgrund dieses Ministerratsbeschlusses wird bzw. wurde Gender Mainstreaming im BMGF als Top Down-Strategie wie folgt konkret umgesetzt:

 

·         Einrichtung einer ressortinternen Gender Mainstreaming-Steuerungsgruppe, deren konstituierende Sitzung unter Einbindung aller nachgeordneten Dienststellen am 29. März 2004 stattfand und die seitdem regelmäßig tagt.

 

·         Veröffentlichung einer Kommunikations- und Umsetzungsstratgie, um alle Mitarbeitenden über die Arbeit der Steuerungsgruppe sowie die Gender-Mainstreaming-Verantwortlichen in Organisationseinheiten und die hausinternen Gender-Mainstreaming-Projekte zu informieren.

 

-  Erarbeitung von Leitfäden zur systematischen Verankerung von Gender Mainstreaming im BMGF und in der Bundesverwaltung insgesamt:

 

·         „Gender Mainstreaming-Leitfaden für Legist/innen“ für die Geschlechterverträglichkeitsprüfung von Normvorhaben (liegt im Rohentwurf bereits vor)

·         „Leitfaden zur Implementierung von Gender Mainstreaming im Spitalswesen“ mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration von Gender Mainstreaming in die Führungsinstrumente des Krankenhauses und einer konstanten Formulierung von Gender Mainstreaming-Zielen im Bereich der fünf Dimensionen Kunden, Finanz, Qualität, Mitarbeiter/innen und Werte (in Erarbeitung)

 

-  Bewusstseins- und Sensibilisierungsarbeit durch Publikationen, Newsletter, Veranstaltungen, z.B. die Fachtagung „Strategieentwicklung für eine geschlechtergerechte Budgetgestaltung“ am 25. April 2005.

 

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 wurde auch die Planung eines Cross Mentoring-Projekts im Bundesdienst verankert. Ich habe die Umsetzung dieser Maßnahme, die weiblichen Bundesbediensteten die Chance für beruflichen Erfolg und Karriere bietet, übernommen.

 

Fragen 11 und 12:

Die Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die gemeinsamen Maßnahmen sind noch in Erarbeitung und haben das Ziel der Stärkung des Bewußtseins junger Frauen für ihre tatsächlichen Talente und Fähigkeiten  in der Phase der Berufswahl. Damit soll der Fortführung von Stereotypen bei der Berufswahl entgegengewirkt werden.

 

Fragen 13 und 14:

 

Das Programm FIT – Frauen in die Technik wird an der TU-Graz seitens meines Ressorts im Jahr 2005 mit € 6.000 für Durchführungsmaßnahmen des Programms unterstützt.

 

Frage 15:

Die Erfahrungen beziehen sich auf das Programm FIT. Punkt 2.3. des von mir als Diskussionsgrundlage Erfahrungswerte des Programms FIT werden österreichweit koordiniert und Best Practice-Modelle für operative Maßnahmen ausgearbeitet. Ähnliches gilt natürlich auch für die Erfahrungswerte aus den zahlreichen Projekten des MBVIT zur Förderung von Frauen und Mädchen in der Technik und in den Neuen Technologien.

 

Frage 16:

Die Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. In diesem Zusammenhang darf auf das in der Beantwortung der Fragen 1-9 erläuterte Beschäftigungspaket mit einem Gesamtvolumen von 285 Mio Euro verwiesen werden, das auch das Nachholen des Hauptschulabschlusses im Rahmen der Qualifizierungsoffensive vorsieht.

 

 

 

Frage 17:

Vereine, die Beratung und Integration von Migrantinnen als Zielsetzung haben, werden von meinem Ressort unterstützt, um die Rahmenbedingungen für diese Angebote (Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, Sprachkurse) sicherzustellen.

 

Frage 18:

Integrationskurse haben das Ziel, die Einbindung der Migrantinnen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu ermöglichen bzw. zu unterstützen und neue Handlungskompetenzen zu vermitteln. Vereinen wie z.B. Orientexpress, Peregrina, Miteinander Lernen, Omega wird durch die Unterstützung meines Ressorts die Möglichkeit gegeben, die Gestaltung der Kurse und Maßnahmen den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppen anzupassen. Als direkt von meinem Ressort geförderte Maßnahme ist in diesem Zusammenhang eine Schulung für Migrantinnen zur Erlangung des Europäischen Wirtschaftsführerscheins zu erwähnen.

 

Frage 19:

Für Vereine, die Beratung und Integrationsmaßnahmen für Migrantinnen anbieten, werden aus dem Förderbudget der Frauensektion des BMGF im Jahr 2005 voraussichtlich rund € 400.000 zur Verfügung stehen.

 

Frage 20:

 

Der gesundheitsspezifische Arbeitsmarkt weist derzeit das größte Wachstumspotential auf. Die in Punkt 4.2. des „5 Punkte Prgrammes“ genannte Zahl ergibt sich aus Extrapolationen des Wachstums der Arbeitsplätze im Gesundheitswesen in den letzten 5 Jahren.

 

Frage 21:

Die Reform des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes wurde mit BGBl. I Nr. 70/2005 vom 5. Juli 2005 umgesetzt. Ziel der Reform ist, die derzeit an den medizinisch-technischen Akademien und Hebammenakademien stattfindenden Ausbildungen im Fachhochschulbereich zu etablieren. Da es sich bei den Absolventen und Absolventinnen dieser Ausbildungen immer noch vorwiegend um Frauen handelt, ist die Umsetzung der Reform auch eine frauenpolitische Errungenschaft.

 

Fragen 22 und 23:

Die „Aufschulungen“ von Pflegehelfer/inne/n zu diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern/-pflegern wurden vom AMS, den Wohlfahrtsorganisationen und den Ländern durchgeführt. Exakte Zahlen und Informationen über den Stand dieser verkürzten Ausbildungen liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 24:

 

Ziel meiner langjährigen Forderung nach der steuerlichen Geltendmachung von Ausgaben für Kinderbetreuungsleistungen ist die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit. Es geht zunächst allgemein und grundsätzlich um die Konzeption von Modellen steuerlicher Berücksichtigung der Kosten für familiennahe Dienstleistungen.  Darüberhinaus birgt eine derartige steuerliche Geltendmachung auch das Potential, Anreize für die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen, etwa auch im Bereich der betrieblichen Kinderbetreuung.

 

Fragen 25 und 26:

 

Bekanntlich liegt die Kompetenz für die Errichtung und Erhaltung von Kinderbetreuungseinrichtungen bei den Ländern und Gemeinden. Seitens der Bundesregierung werden Maßnahmen zur stärkeren Bedarfsorientierung beim Angebot an Kinderbetreuungsplätzen gesetzt. Auf die Schaffung von Nachmittagsbetreuungsplätzen durch die Bundesministerin für Wissenschaft, Bildung und Kultur sowie die Fördermaßnahmen der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen für innovative Betreuungsmodelle wird hingewiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin