3317/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0116-I/3/2005
Wien, am 7. Oktober 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3370/J der Abgeordneten Gabriele
Heinisch-Hosek und GenossInnen wie folgt:
Einleitend
darf dargelegt werden, dass ich den Runden Tisch zu „Frauenbeschäftigung und
Gleichstellung am Arbeitsmarkt“ initiiert habe, um auf der Grundlage eines
breiten Problemaufrisses zu diesem wichtigen Thema Ansätze und Lösungsvorschläge
zusammenzutragen und zu diskutieren. Als Frauenministerin übe ich die Koordination
in Angelegenheiten der Frauenpolitik aus. Dem Thema Frauenbeschäftigung und
Gleichstellung am Arbeitsmarkt gilt ein prioritäres Interesse der
Bundesregierung. Ziel des „Runden Tisches“ war eine Versachlichung der
Diskussion um die Situation der Frauenbeschäftigung und Arbeitslosigkeit. Von
verschiedenen Seiten (Expertinnen und Experten aus Wissenschaft,
Interessenvertretungen, NGOs, Politik u.a.) wurden frauenrelevante Aspekte und
Entwicklungen am Arbeitsmarkt analysiert und zielführende Lösungs- und Maßnahmenvorschläge
dargelegt. Mit dem Runden Tisch wurde auch die Grundlage für die Erarbeitung der frauenpolitischen
Positionen für das österreichische Nationale Reformprogramm, insbesondere
seinen beschäftigungspolitischen Teil, gelegt. Das von mir vorgelegte „5
Punkte Programm zur Frauenbeschäftigung“ hat den Charakter einer
Diskussionsgrundlage im Sinne der oben erklärten Koordinationsaufgabe.
Fragen
1 bis 9:
Die
Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit bzw. des Arbeitsmarktservice. Auf die obenstehende
einleitende Darlegung, insbesondere meine Koordinationsaufgabe und Zielsetzung,
wird hingewiesen.
Selbstverständlich
habe ich mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und mit dem Vorstand
des Arbeitsmarktservice seither Gespräche über die Umsetzung geführt. Es geht
mir dabei weniger um „Anweisungen“ und „Forderungen“ als um die Realisierung
von Maßnahmen im Arbeitsmarktservice, im Sinne der gemeinsamen arbeitsmarkt-
und gleichstellungspolitischen Zielsetzung und des Erfolgs des österreichischen
Reformprogramms. Im Bereich des AMS stellt sich der Stand der Umsetzung wie
folgt dar:
-
Eine
frauenspezifische Bedürfniserhebung bei den AMS Klientinnen wurde Ende
September abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet.
-
Aufbauend
auf den Ergebnissen werden die Möglichkeiten frauenspezifischer Schulungen der
Berater/innen sowie die Möglichkeit, bei der Erstbetreuung gleich
frauenspezifische Beratung („Frauenschalter“) anzubieten, neu überdacht
-
Spezialmaßnahmen
für Wiedereinsteigerinnen und Minderqualifizierte weden weitergeführt
-
Projektpläne
für die Umsetzung des von Bundesminister Bartenstein initiierten Projektes
„Mädchen in Handwerk und Technik“ werden im Herbst 2005 durch die
Landesgeschäftsstellen erarbeitet
Das Beschäftigungsförderungspaket des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, das am 28. September 2005 aufgrund
einer Vier-Parteien-Einigung vom Nationalrat als „Beschäftigungsförderungsnetz“
beschlossen wurde, umfaßt insgesamt ein Volumen von 285 Mio. €. Davon
sind über 100 Mio € für die
Förderung von Frauen vorgesehen. Damit können mehr als 22.000 Frauen im Jahr
2006 zusätzlich qualifiziert und beschäftigt werden. Neben Qualifizierung mit
zertifizierten Abschlüssen stehen umfangreiche Eingliederungsbeihilfen für
Unternehmen zur Verfügung, die Wiedereinsteigerinnen beschäftigen.
Frage
10:
Am
9. März 2004 wurde der von mir eingebrachte 3. Gender
Mainstreaming-Ministerratsvortrag beschlossen. Gender Mainstreaming wurde damit
auf höchster politischer Ebene erneut in seiner Bedeutung bestätigt. Im Sinne
des Top Down-Ansatzes, wonach der politische Wille Voraussetzung für eine
erfolgreiche Umsetzung ist, wurde damit die Grundlage für eine zielgerichtete Implementierung
von Gender Mainstreaming auf Bundesebene geschaffen.
Ziel war die
nachhaltige Verankerung von Gender Mainstreaming in allen Ressorts. Kernpunkt
des Ministerratsbeschlusses ist die Selbstverpflichtung aller Ministerien,
dauerhafte Organisations- und Informationsstrukturen zu schaffen, um Gender
Mainstreaming in den Ressorts institutionell zu verankern.
Aufgrund
dieses Ministerratsbeschlusses wird bzw. wurde Gender Mainstreaming im BMGF als
Top Down-Strategie wie folgt konkret umgesetzt:
·
Einrichtung
einer ressortinternen Gender Mainstreaming-Steuerungsgruppe, deren
konstituierende Sitzung unter Einbindung aller nachgeordneten Dienststellen am
29. März 2004 stattfand und die seitdem regelmäßig tagt.
·
Veröffentlichung
einer Kommunikations- und Umsetzungsstratgie, um alle Mitarbeitenden über die
Arbeit der Steuerungsgruppe sowie die Gender-Mainstreaming-Verantwortlichen in
Organisationseinheiten und die hausinternen Gender-Mainstreaming-Projekte zu
informieren.
- Erarbeitung
von Leitfäden zur systematischen Verankerung von Gender Mainstreaming im BMGF
und in der Bundesverwaltung insgesamt:
·
„Gender
Mainstreaming-Leitfaden für Legist/innen“ für die
Geschlechterverträglichkeitsprüfung von Normvorhaben (liegt im Rohentwurf
bereits vor)
·
„Leitfaden
zur Implementierung von Gender Mainstreaming im Spitalswesen“ mit dem Ziel
einer nachhaltigen Integration von Gender Mainstreaming in die
Führungsinstrumente des Krankenhauses und einer konstanten Formulierung von
Gender Mainstreaming-Zielen im Bereich der fünf Dimensionen Kunden, Finanz,
Qualität, Mitarbeiter/innen und Werte (in Erarbeitung)
- Bewusstseins-
und Sensibilisierungsarbeit durch Publikationen, Newsletter, Veranstaltungen,
z.B. die Fachtagung „Strategieentwicklung für eine geschlechtergerechte
Budgetgestaltung“ am 25. April 2005.
Mit dem
Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 wurde auch die Planung eines Cross
Mentoring-Projekts im Bundesdienst verankert. Ich habe die Umsetzung dieser
Maßnahme, die weiblichen Bundesbediensteten die Chance für beruflichen Erfolg
und Karriere bietet, übernommen.
Die
Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die gemeinsamen Maßnahmen sind noch in
Erarbeitung und haben das Ziel der Stärkung des Bewußtseins junger Frauen für
ihre tatsächlichen Talente und Fähigkeiten in der Phase der Berufswahl. Damit soll der Fortführung von
Stereotypen bei der Berufswahl entgegengewirkt werden.
Das Programm
FIT – Frauen in die Technik wird an der TU-Graz seitens meines Ressorts im Jahr
2005 mit € 6.000 für Durchführungsmaßnahmen des Programms unterstützt.
Die Erfahrungen
beziehen sich auf das Programm FIT. Punkt 2.3. des von mir als
Diskussionsgrundlage Erfahrungswerte des Programms FIT werden österreichweit
koordiniert und Best Practice-Modelle für operative Maßnahmen ausgearbeitet.
Ähnliches gilt natürlich auch für die Erfahrungswerte aus den zahlreichen
Projekten des MBVIT zur Förderung von Frauen und Mädchen in der Technik und in
den Neuen Technologien.
Frage
16:
Die
Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. In diesem Zusammenhang darf auf das in der
Beantwortung der Fragen 1-9 erläuterte Beschäftigungspaket mit einem
Gesamtvolumen von 285 Mio Euro verwiesen werden, das auch das Nachholen des Hauptschulabschlusses
im Rahmen der Qualifizierungsoffensive vorsieht.
Frage
17:
Vereine,
die Beratung und Integration von Migrantinnen als Zielsetzung haben, werden von
meinem Ressort unterstützt, um die Rahmenbedingungen für diese Angebote
(Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, Sprachkurse) sicherzustellen.
Integrationskurse
haben das Ziel, die Einbindung der Migrantinnen in die Gesellschaft und in die
Arbeitswelt zu ermöglichen bzw. zu unterstützen und neue Handlungskompetenzen
zu vermitteln. Vereinen wie z.B. Orientexpress, Peregrina, Miteinander Lernen,
Omega wird durch die Unterstützung meines Ressorts die Möglichkeit gegeben, die
Gestaltung der Kurse und Maßnahmen den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppen
anzupassen. Als direkt von meinem Ressort geförderte Maßnahme ist in diesem
Zusammenhang eine Schulung für Migrantinnen zur Erlangung des Europäischen
Wirtschaftsführerscheins zu erwähnen.
Für
Vereine, die Beratung und Integrationsmaßnahmen für Migrantinnen anbieten,
werden aus dem Förderbudget der Frauensektion des BMGF im Jahr 2005
voraussichtlich rund € 400.000 zur Verfügung stehen.
Frage
20:
Der
gesundheitsspezifische Arbeitsmarkt weist derzeit das größte Wachstumspotential
auf. Die in Punkt 4.2. des „5 Punkte Prgrammes“ genannte Zahl ergibt sich aus
Extrapolationen des Wachstums der Arbeitsplätze im Gesundheitswesen in den
letzten 5 Jahren.
Frage
21:
Die Reform des MTD-Gesetzes und des
Hebammengesetzes wurde mit BGBl. I Nr. 70/2005 vom 5. Juli
2005 umgesetzt. Ziel der Reform ist, die derzeit an den medizinisch-technischen
Akademien und Hebammenakademien stattfindenden Ausbildungen im
Fachhochschulbereich zu etablieren. Da es sich bei den Absolventen und
Absolventinnen dieser Ausbildungen immer noch vorwiegend um Frauen handelt, ist
die Umsetzung der Reform auch eine frauenpolitische Errungenschaft.
Fragen 22 und 23:
Die „Aufschulungen“ von Pflegehelfer/inne/n zu
diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern/-pflegern wurden vom AMS, den Wohlfahrtsorganisationen
und den Ländern durchgeführt. Exakte Zahlen und Informationen über den Stand
dieser verkürzten Ausbildungen liegen meinem Ressort nicht vor.
Ziel meiner langjährigen
Forderung nach der steuerlichen Geltendmachung von Ausgaben für
Kinderbetreuungsleistungen ist die Erleichterung der Vereinbarkeit von
Familien- und Erwerbsarbeit. Es geht zunächst allgemein und grundsätzlich um
die Konzeption von Modellen steuerlicher Berücksichtigung der Kosten für
familiennahe Dienstleistungen.
Darüberhinaus birgt eine derartige steuerliche Geltendmachung auch das
Potential, Anreize für die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu
schaffen, etwa auch im Bereich der betrieblichen Kinderbetreuung.
Bekanntlich
liegt die Kompetenz für die Errichtung und Erhaltung von
Kinderbetreuungseinrichtungen bei den Ländern und Gemeinden. Seitens der
Bundesregierung werden Maßnahmen zur stärkeren Bedarfsorientierung beim Angebot
an Kinderbetreuungsplätzen gesetzt. Auf die Schaffung von
Nachmittagsbetreuungsplätzen durch die Bundesministerin für Wissenschaft,
Bildung und Kultur sowie die Fördermaßnahmen der Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen für innovative Betreuungsmodelle wird hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin