3320/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0073-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3368/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Trinkgelder für BeamtInnen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die in der Präambel wiedergegebene Behauptung, dass Polizeibeamte in Einzelfällen bis zu 1000 Euro erhalten hätten, ist von den Verfahrensergebnissen nicht gedeckt. In keinem Fall konnte der Verdacht hinreichend belegt werden, dass ein Beamter innerhalb des Anzeigezeitraumes von vier Jahren einen Gesamtbetrag in der Größenordnung von 1000 Euro angenommen hätte.

Zu 1 bis 3:

Die Anzeigen richteten sich gegen 696 Beamte. In 695 Fällen legten die Staatsanwaltschaften die Anzeigen zurück. Ein Verfahren wurde infolge Todes des verdächtigen Beamten beendet.

Zu 4:

Die Staatsanwaltschaften orientierten sich bei der Beurteilung der angezeigten Sachverhalte an der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Geringwertigkeitsgrenze bei rund 100 Euro anzusetzen ist. Dies steht auch im Einklang mit der Ansicht der zuständigen Sektion meines Ressorts und der Oberstaatsanwaltschaften. An diesem Grenzbetrag ist jeder einzelne Geschenkannahmefall zu messen, eine Zusammenrechnung mehrerer Beträge wie bei den wert- oder schadensqualifizierten Delikten findet für den Bereich des § 304 StGB grundsätzlich nicht statt.

. Oktober 2005

 

(Maga. Karin Gastinger)