3323/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 10. Oktober 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0114-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3373/J-NR betreffend Studie zu Auswirkung von REACH auf die österreichische Volkswirtschaft und Stellungnahmen zu REACH, welche die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen am 11. August 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Nach Durchsicht der bisher vorgelegten Berichtsteile der REACH-Studie haben die Auftraggeber in Entsprechung des zu Grunde liegenden Werkvertrags Vertiefungswünsche vorgebracht. Daher dauern die Arbeiten an der Studie an und liegen derzeit noch keine endgültigen Ergebnisse vor.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Wie sich auch im Verhandlungsgeschehen zeigt, soll - was der Position des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit entspricht - zwar das Prinzip "Ein Stoff - eine Registrierung", welches Konsortienbildungen voraussetzt, übernommen werden, dennoch müssen unter bestimmten Voraussetzungen opt-out Möglichkeiten für Unternehmen geschaffen werden.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Der Vorschlag von Slowenien und Malta wird grundsätzlich unterstützt, es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dieser noch nicht in allen Details ausgearbeitet wurde und daher keine abschließende Position dazu bezogen werden kann.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Insoweit mit dieser Frage ausschließlich auf den Tatbestand der Registrierung Bezug genommen wird, ist festzuhalten, dass im Rahmen der Bestimmungen für die Re-gistrierung keine in der Anfrage angeführten Kriterien betreffend besonders besorgniserregende Stoffe festgelegt wurden.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

Die Zuständigkeit des Rates Wettbewerbsfähigkeit umfasst die Bereiche Binnenmarkt, Industrie und Forschung. Für die Bereiche Industrie und Binnenmarkt nehme ich als zuständiger Bundesminister an den Ratstagungen teil.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Seitens der Europäischen Kommission liegt keine Aufforderung an die einzelnen Mitgliedstaaten zur Abgabe etwaiger Stellungnahmen vor.

 

Nachdem Österreich – so wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten – zum gegenwärtigen Verhandlungsstand einen Prüfvorbehalt aufrechterhält, wurde noch keine Position zum Vorschlag insgesamt oder Teilen desselben bezogen.