3323/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.10.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 10. Oktober 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0114-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3373/J-NR betreffend Studie zu Auswirkung von REACH auf die österreichische Volkswirtschaft und Stellungnahmen zu REACH, welche die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen am 11. August 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Nach Durchsicht der bisher vorgelegten
Berichtsteile der REACH-Studie haben die Auftraggeber in Entsprechung des zu
Grunde liegenden Werkvertrags Vertiefungswünsche vorgebracht. Daher dauern die
Arbeiten an der Studie an und liegen derzeit noch keine endgültigen Ergebnisse
vor.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Wie sich auch im
Verhandlungsgeschehen zeigt, soll - was der Position des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit entspricht - zwar das Prinzip "Ein Stoff - eine
Registrierung", welches Konsortienbildungen voraussetzt, übernommen
werden, dennoch müssen unter bestimmten Voraussetzungen opt-out Möglichkeiten
für Unternehmen geschaffen werden.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Der Vorschlag von Slowenien
und Malta wird grundsätzlich unterstützt, es muss jedoch darauf hingewiesen
werden, dass dieser noch nicht in allen Details ausgearbeitet wurde und daher
keine abschließende Position dazu bezogen werden kann.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Insoweit mit dieser Frage ausschließlich auf den Tatbestand der
Registrierung Bezug genommen wird, ist festzuhalten, dass im Rahmen der
Bestimmungen für die Re-gistrierung keine in der Anfrage angeführten Kriterien
betreffend besonders besorgniserregende Stoffe festgelegt wurden.
Antwort zu
den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
Die Zuständigkeit des Rates
Wettbewerbsfähigkeit umfasst die Bereiche Binnenmarkt, Industrie und Forschung.
Für die Bereiche Industrie und Binnenmarkt nehme ich als zuständiger
Bundesminister an den Ratstagungen teil.
Antwort zu
Punkt 9 der Anfrage:
Seitens der Europäischen
Kommission liegt keine Aufforderung an die einzelnen Mitgliedstaaten zur Abgabe
etwaiger Stellungnahmen vor.
Nachdem Österreich – so wie alle anderen
EU-Mitgliedstaaten – zum gegenwärtigen Verhandlungsstand einen Prüfvorbehalt
aufrechterhält, wurde noch keine Position zum Vorschlag insgesamt oder Teilen
desselben bezogen.