3326/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0117-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                      Wien, 10. Oktober 2005                               

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3381/J-NR/2005 betreffend Zulassungs-beschränkungen an den Universitäten, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 11. August 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1., 2. und 3.:

Unter anderem haben folgende Arbeitstermine zum Thema EuGH-Urteil stattgefunden:

-          3. Februar 2005: Sitzung mit den Rektoren der Medizinischen Universitäten

-          7. März 2005: Veranstaltung der Rektorenkonferenz

-          18. April 2005: Großes Symposium der Rektorenkonferenz

 

Darüber hinaus fanden zahlreiche Gespräche zwischen Rektoren und der zuständigen Hochschulsektion des Bildungsministeriums statt.

 

Ad 4.:

Die administrativen Vorgänge innerhalb der Universitäten sind kein Gegenstand des Vollzugs des Ressorts. Nach der UG-Novelle wurden von den Universitäten die Umsetzungsschritte getätigt und in den Mitteilungsblättern zeitgerecht verlautbart.

 

Ad 5.:

Die gesetzliche Regelung wurde eingehend diskutiert, sowohl mit der Rektorenkonferenz als auch mit den Wissenschaftssprechern der vier Parlamentsparteien. Aufgrund der internationalen Erfahrungen hat die Rektorenkonferenz eine einheitliche Regelung für alle Universitäten nicht für sinnvoll erachtet. Auch in den Verhandlungsrunden mit den Wissenschaftssprechern aller vier Parlamentsparteien am 6., 7. und 8. Juli wurde von keinem Wissenschaftssprecher der Wunsch nach einem einheitlichen Verfahren geäußert.

Im Bereich der Humanmedizin hat sich auf Grund der großen Unterschiede bei der Durchführung der Aufnahmeverfahren allerdings eine Vereinheitlichung als wichtige zukünftige Maßnahme herausgestellt. Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird deshalb gemeinsam mit den Rektoren und zuständigen Vizerektoren der Medizinuniversitäten eine Steuerungsgruppe eingerichtet, welche ein einheitliches Qualitätsverfahren erarbeiten wird.

 

 

Ad 6.:

Eine vollständige Dokumentation der vielfältigen Kontakte des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit deutschen Behörden würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten und ist daher nicht darstellbar.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.