3344/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.11.2005
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/109-PMVD/2005 7. November 2005

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kaipel, Genossinnen und Genossen haben am 20. September 2005 unter der Nr. 3421/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "missbräuchliche Wahlwerbung der ÖVP in der Martinskaserne in Eisenstadt" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist klar zu stellen, dass – anders als die Anfragesteller behaupten – am 17. September 2005 in der Martin-Kaserne in Eisenstadt anlässlich der Informations­veranstaltung HELB von keiner politischen Partei Wahlwerbung betrieben wurde. Ein derartiges Ansinnen wäre auch weder genehmigt noch geduldet worden.

Nach § 43 des Wehrgesetzes 2001 ist das Bundesheer von jeder parteipolitischen Betätigung und Verwendung fernzuhalten. In Ausführung dieser Gesetzesbestimmung verbieten die Erlässe „Verhalten für Soldaten“ und „Militärische Sicherheit, Truppenschutz, Werbetätigkeit in militärischen Liegenschaften“ Werbetätigkeit für parteipolitische Zwecke in Kasernen und militärischen Liegenschaften.

Im Hinblick darauf, dass dieses Verbot respektiert wurde und es innerhalb des Kasernengeländes zu keinerlei Wahlwerbung gekommen ist, erübrigt sich eine einzelweise Beantwortung der vorliegenden Anfrage.