3349/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.11.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0122-I/3/2005
Wien, am 11. November
2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 3404/J der Abgeordneten Pirklhuber,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage
1:
Von den internationalen Gremien wurde folgender
Mindestwert für Jod in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung festgelegt:
Der minimale
Jodgehalt in Infant formula beträgt gemäß Codex Alimentarius (WHO) 5 µg/100
kcal; auch gemäß Richtlinie 91/321 EEC beträgt der minimale Jodgehalt in
Säuglingsanfangs- und Folgenahrung 5 µg/100 kcal.
Daher beträgt
auch gemäß Verordnung des BM für Gesundheit und Konsumentenschutz über
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, BGBl. Nr. 531/1995, in der
geltenden Fassung BGBl. II Nr. 292/1997, Anhang I, der Mindestgehalt an Jod in
µg: 5/100 kcal bzw. 1,2/100 kJ.
Diese
Verordnung ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 91/321 EEC.
Ein Grenz(Höchst-)wert ist in den genannten
Standards nicht angegeben.
Frage 2:
Gemäß dem Tätigkeitsbericht der Länder wurden
im Jahr 2003: 232 Proben und
im Jahr 2004: 419 Proben
Kindernährmittel von den
Lebensmittelaufsichtsorganen entnommen. Anzumerken ist, dass in der Warengruppe
„18 01 Kindernährmittel“ sowohl Säuglingsanfangs- und Folgenahrung
(„Babymilch“) als auch Beikost erfasst sind. Eine weitere Unterteilung in
einzelne Kategorien ist nicht vorgesehen.
Frage 3:
Von
der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
wurden folgende Untersuchungen an Säuglingsanfangsnahrung und
Folgenahrung (gemäß BGBl.
Nr. 531/1995, in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 292/1997)
durchgeführt:
Im
Jahre 2003 wurden insgesamt 43 Proben untersucht.
Alle
Proben wurden organoleptisch beurteilt und auf Einhaltung der Vorschriften der
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung überprüft.
Zusätzlich
wurde ein überwiegender Teil der Proben mikrobiologisch untersucht.
Einige
Proben wurden auch auf Schädlingsbefall, Schwermetalle, Zusammen-setzung,
Spurenelemente und Mineralstoffe untersucht.
Die
gesamten Untersuchungsparameter sind der Beilage 1 (2003) zu entnehmen.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jede einzelne Probe auf alle
angeführten Parameter untersucht wurde. Die Auswahl der Prüfparameter der
jeweiligen Proben erfolgte nach gesetzlichen und fachlichen Gesichtspunkten.
Im
Jahre 2004 wurden 97 Proben untersucht.
Alle
Proben wurden organoleptisch beurteilt und auf Einhaltung der Vorschriften der
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung überprüft.
Zusätzlich
wurde der überwiegende Teil der Proben mikrobiologisch untersucht.
15
Proben wurden außerdem auf Aflatoxin, Vitamine, Pestizide, Gesamtfett und
Fettsäuremuster untersucht. Einige Proben wurden auch auf Zusammensetzung,
Zucker, Mineralstoffe und Spurenelemente untersucht.
Die
gesamten Parameter sind der Beilage 1 (2004) zu entnehmen.
Es
ist auch hier darauf hinzuweisen, dass nicht jede einzelne Probe auf alle
angeführten Parameter untersucht wurde. Die Auswahl der Prüfparameter der
jeweiligen Proben erfolgte nach gesetzlichen und fachlichen Gesichtspunkten.
Frage
4:
Von
den 43 untersuchten Proben im Jahre 2003 waren 36 Proben nicht zu beanstanden.
5
Proben wurden nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung beanstandet.
2
Proben wurden aufgrund des mikrobiologischen Befundes als verdorben nach dem
LMG 1975 beurteilt. Davon wies eine Probe eine Kontamination durch Enterokokken
(nachweisbar in 10g) und Staphylococcus aureus (nachweisbar in 10g) auf, die
andere Probe wies eine Kontamination durch Schimmelpilze auf
(Parteienbeschwerde).
Von
den 97 untersuchten Proben im Jahr 2004 waren 89 Proben nicht zu beanstanden.
2
Proben wurden nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung beanstandet.
6
Proben wurden nach der Lebensmittelhygieneverordnung wegen Nachweises von
Enterobacter sakazakii in 100g beanstandet (bei 5 Proben 3,6/100g und bei einer
Probe 9,2/100g).
Frage
5:
Da
in der Verordnung
über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung BGBl. Nr. 531/1995, in
der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 292/1997, Anhang I, kein Höchstwert für den
Jodgehalt vorgegeben ist, wurde der Jodgehalt in Babymilch nicht überprüft.
Frage
6:
Es
wurde keine Probe als gesundheitsschädlich oder wertgemindert beurteilt.
Zwei
Proben aus dem Jahre 2003 wurden als verdorben beurteilt.
Siehe
auch die Beantwortung zu Frage 4.
Frage
7:
Im Zuge der Untersuchung und Begutachtung der
übermittelten Proben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 werden die Untersuchungsergebnisse
einer Risikobewertung durch die Fachgutachter/innen unterzogen. Diese
Risikobewertung ist in den entsprechenden Fachgutachten berücksichtigt.
Zusätzlich wurde aufgrund des Nachweises von Enterobacter
sakazakii eine Risikobewertung durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Bewertung sowie die ergriffenen
Maßnahmen sind der Beilage 2 zu entnehmen.
Frage 8:
Im
Proben- und Revisionsplan sind unter der Warengruppe 18 Kindernährmittel und
Nahrungsergänzungsmittel zusammengefasst. Im Probenplan 2005 sind in der
Warengruppe 18 in Summe 1.400 Planproben vorgegeben.
Bei
den Kindernährmitteln sind im Speziellen drei Schwerpunktaktionen zu je
50 Proben für Beikost vorgesehen: u.a. Patulin, Schwermetalle und
Pestizide in bestimmten Obsterzeugnissen, Nitrat, Schwermetalle und Pestizide
in bestimmten Gemüseerzeugnissen und Pestizide und Schwermetalle in
Getreidebeikost.
Der
Proben– und Revisionsplan für 2006 befindet sich in Ausarbeitung.
Frage
9:
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass mit Jod angereichertes Speisesalz gemäß dem Bundesgesetz
über den Verkehr mit Speisesalz, BGBl. Nr. 112/63, als Vollsalz zu bezeichnen
ist.
In
der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung wurde Jod nicht als Allergen
eingestuft, eine spezielle Kennzeichnung von Jod kann somit nicht verpflichtend
vorgeschrieben werden. Bei den Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung
handelt es sich um voll harmonisiertes EU–Recht.
Aus
medizinischer Sicht ist dazu festzustellen, dass Jod ein essentielles, also
lebensnotwendiges Spurenelement ist, das in bestimmten Mengen täglich
(lt. Empfehlungen der Deutschen bzw. Österreichischen Gesellschaft für
Ernährung 180 – 200 µg bei Erwachsenen bzw. 50 – 80 µg bei Säuglingen)
zugeführt werden muss. Das gilt auch für Personen mit den in der Anfrage
genannten Erkrankungen. In diesem Falle muss lediglich eine übermäßige Zufuhr
(mehr als 500 µg/Tag bei Erwachsenen) vermieden werden.
Da
Österreich als Jodmangelgebiet gilt, ist es kaum möglich, durch die bei uns
übliche Ernährung bedenkliche Jodmengen aufzunehmen. Das gilt auch für den
Konsum von Lebensmitteln, welche mit jodiertem Salz zubereitet wurden, da die
zugesetzte Jodmenge gering ist. Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen,
bei denen eine überhöhte Jodzufuhr zu vermeiden ist, ist daher nur zu raten,
den Verzehr von Lebensmitteln, die von Natur aus einen hohen Jodgehalt haben
(z.B. Fisch, Meeresfrüchte) einzuschränken sowie jodhaltige
Nahrungsergänzungsmittel zu meiden. Bedingt durch die Anreicherung von
Futtermitteln mit Jod können auch Milch, Milchprodukte und Eier einen relativ
hohen Jodgehalt haben, sodass betroffenen Personen empfohlen werden kann, bei
Auftreten von spezifischen Beschwerden und nach Analyse der Essgewohnheiten den
Verzehr dieser Produkte zu vermindern.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Beilage
Beilage 1 zu 3404/J
PA 3404/J
Beilage 1, Blatt 1
Parameter 2003
Aerobe mesophile
Keime |
Bacillus cereus |
Blei |
Cadmium |
Calcium |
Clostridium perfringens |
Coliforme Keime |
Cs-134 |
Cs-137 |
Eisen |
Eiweiß |
Enterobacteriaceen
|
Enterokokken |
Escherichia coli |
Fructose |
Gesamtfett |
Glucose |
Hefen |
K-40 |
Kalium |
Koagulase positive
Staphylokokken |
Lactose |
Listeria
monocytogenes |
Listerien |
LMKV |
Maltose |
Natrium |
Organoleptik |
Quecksilber |
Saccharose |
Salmonellen |
Salmonellen |
Schädlingsbefall |
Schimmelpilze |
Staphylococcus
aureus |
PA 3404/J
Beilage 1, Blatt 2
Parameter 2004
15-Acetyldeoxynivalenol |
3-Acetyldeoxynivalenol |
Aerobe mesophile
Keime |
Aflatoxin B1 |
Aflatoxin M1 |
Aflatoxine |
Aldrin |
alpha-Endosulfan |
alpha-HCH |
Aminosäuren
|
Bacillus cereus |
beta-Endosulfan |
Blei |
Cadmium |
Calcium |
Calcium |
Campylobacter |
Chlorothalonil |
Clostridien, sulfitreduzierend |
Clostridium perfringens |
Coliforme Keime |
Deoxynivalenol |
Diacetoxyscirpenol |
Dieldrin |
Eisen |
Endosulfansulfat |
Endrin |
Enterbacter
sakazakii |
Enterobacteriaceen |
Enterokokken |
Escherichia coli |
Escherichia coli O157:H7 |
Fettsäuremuster |
Fructose |
Fusarenon X |
Gesamtfett |
Glucose |
Hefen |
Hemmstofftest |
Heptachlor |
Heptachlorepoxid |
Hexachlorbenzol |
PA 3404/J
Beilage 1, Blatt 2
Parameter 2004
HT-2 Toxin |
Iprodion |
Kalium |
Koagulase positive
Staphylokokken |
Kupfer |
Lactose |
Lindan (Gamma-HCH) |
Listeria
monocytogenes |
Magnesium |
Maltose |
Methoxychlor |
Monoacetoxyscirpenol |
Natrium |
Natrium |
Nivalenol |
Organoleptik |
ortho para -DDE |
ortho para -DDT |
ortho para -TDE (DDD) |
para para -DDE |
para para -DDT |
para para -TDE (DDD) |
Procymidon |
Quecksilber |
Quintozen |
Saccharose |
Salmonellen |
Salmonellen |
Schimmelpilze |
Staphylococcus aureus |
Staphylokokken Enterotoxin |
T-2 Toxin |
Tecnazen |
trans-Fettsäuren
(bezogen auf Gesamtfett) |
Vinclozolin |
Vitamin A |
Vitamin D3 |
Vitamin E |
Yersinia enterocolitica |
Zearalenon |
Zink |
Beilage 2 zu 3404/J
Betreff:
Risikowertung: Enterobacter sakazakii in Säuglings-Folgenahrung
Am AGES-Institut für
Lebensmitteluntersuchung Wien wurde in Folgenahrung für Kinder über acht Monate
Enterobacter sakazakii in geringen Mengen (Größenordnung 3 bis 9 (MPN)
/100g Pulver) nachgewiesen. Dieses Bakterium ist in der Literatur im
Zusammenhang mit Meningitiden bei Neugeborenen, überwiegend Frühgeborene,
Kinder mit geringem Geburtsgewicht oder anderen Grundleiden, genannt. Deshalb
wurde eine Risikobewertung angefordert.
Die Bewertung ergab, dass aufgrund
der geringen Keimzahlen in Verbindung mit der ausgelobten Anwendung
(Folgenahrung für Kinder über acht Monate) das Risiko im gegenständlichen Fall
als gering angesehen werden kann.
Nichtsdestotrotz sollte die
Kontamination durch Enterobakterien inkl. Enterobacter sakazakii in
Folgenahrung im Hinblick auf die Risikominimierung möglichst gering gehalten
werden, da sowohl die Art der Zubereitung (zum Teil mit zwar abgekochtem, aber
vor Mischung auf 50°C abgekühltem) Wasser als auch die Praxis des Warmhaltens
in Fläschchenwärmern die Vermehrung von Enterobakterien massiv fördern kann.
Seitens des Bereiches
Risikobewertung werden folgende Risikomanagementmaßnahmen vorgeschlagen:
Das Risiko für alle mit
Flaschennahrung versorgten Kinder könnte auch gegenüber anderen bakteriellen
Kontaminationen dadurch weitestgehend minimiert werden, wenn eine
Informationscampagne, nicht nur auf E. sakazakii bezogen, über den
optimalen und risikobewussten Umgang mit Flaschennahrung durchgeführt wird.
Dies erscheint auch deshalb notwendig, da die betroffenen Produkte
produktionsbedingt nicht steril sind und normalerweise Enterobacterien in
geringer Keimzahl enthalten!
Diese Information sollte folgende
Ratschläge enthalten, die sich auch als entsprechende klar erkennbare
Kennzeichnung auf den Produkten wieder finden sollte:
- Zubereitung mit frisch abgekochtem
Wasser
- immer frische Zubereitung für jede
Mahlzeit
- Verwerfen von Resten
- kein „Warmhalten“ fertiger
Zubereitungen
- spezielle Beratung für Zubereitung
„unterwegs“.
Zum Schutz von Neugeborenen an
Intensivstationen soll eine Information an die betroffenen Einrichtungen
erfolgen, dass diese Gruppe mit dem höchsten Risiko nur mit fertiger steriler
Flüssignahrung versorgt werden sollte.
Weiters erscheint es notwendig, die
Hersteller darauf aufmerksam zu machen, dass jede Maßnahme zur Minimierung der
bakteriellen Kontamination von derartigen Produkten getroffen werden muss.
Seitens der AGES ist derzeit ein
Folder mit Informationen über den richtigen Umgang mit Flaschennahrung in
Vorbereitung,