3366/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0069-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. NOV. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 19. September 2005, Nr. 3403/J,

betreffend illegale Inverkehrbringung von Pestiziden in Österreich

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 19. September  2005, Nr. 3403/J, betreffend illegale Inverkehrbringung von Pestiziden in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass gemäß § 28 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (PMG 1997) die Überwachung der Einhaltung des PMG 1997 dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) als zuständige Behörde obliegt. Die nachstehende Stellungnahme basiert daher weitgehend auf Informationen, die seitens des BAES übermittelt wurden.

 

 

Zu Frage 1:

 

Der Hinweis auf die nicht rechtskonforme Lagerung der im Bezirk Weiz vorgefundenen Pflanzenschutzmittel bezog sich insbesondere auf jene Produkte, die dem Giftrecht unterliegen. Das Lager in Weiz wurde aufgrund eines anonymen Hinweises kontrolliert. Im Zuge der umfassenden Kontrollmaßnahmen der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des BAES wurden bisher keine weiteren vergleichbaren Lager gefunden.

 

Zu Frage 2:

 

Der Geschäftsführer der belangten Firma ist auch Geschäftsführer einer österreichischen Firma, welche Pflanzenschutzmittel in Verkehr setzt. Da es sich um laufende Verfahren handelt und die entsprechenden Daten personenbezogen sind, können die diesbezüglichen Angaben durch das BAES nicht öffentlich gemacht werden.

 

Zu Frage 3:

 

Seit 1.1.2005 gab es 293 Lagerkontrollen durch das BAES. Dabei wurden 335 Pflanzenschutzmittel vorläufig beschlagnahmt. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Kontrollen 3.669 Inverkehrbringungen und in diesem Zuge Kennzeichnungen überprüft.

 

Zu Fragen 4 und 5:

 

Seit 1.1.2005 gab es als Ergebnis der vorläufigen Beschlagnahmungen und Buchprüfungen insgesamt 696 Anzeigen wegen unrechtmäßiger Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln. Die Anzeigen wurden an die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, wo die betroffenen Unternehmen ihren Firmensitz haben, erstattet.

 

Auf die Bundesländer bezogen ergibt sich dadurch folgende Verteilung (Stichtag: 16.11.05):

 

Bundesland

Anzeigen

Wien

123

Niederösterreich

147

Oberösterreich

  54

Salzburg        

  10

Tirol

  11

Vorarlberg

  14

Steiermark     

290

Kärnten

  39

Burgenland

    8

 

Die Namen der durch das BAES zur Anzeige gebrachten Pflanzenschutzmittel, gegebenenfalls mit Handelsbezeichnung und Wirkstoff, liegen dem BAES vor.

Da es sich in der Regel um laufende Verfahren handelt und die entsprechenden Daten betriebsbezogen (und daher personenbezogen) sind, können diesbezügliche Angaben durch das BAES daher derzeit nicht öffentlich gemacht werden.

Die Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist Landessache. Die diesbezüglichen Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 91/414/EWG sind für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr bis zum 1. August des Folgejahres an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln und liegen daher erst im Laufe des Folgejahres vor.

 

Zu Frage 6:

 

Seit 1.1.2005 wurden ca. 68 t Pflanzenschutzmittel vom BAES vorläufig beschlagnahmt. Beschlagnahmte Ware wird, sofern der rechtmäßige Zustand nicht mehr hergestellt werden kann, von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für verfallen erklärt. In einem Fall wurden vorläufig beschlagnahmte Pflanzenschutzmittel (ca. 53 t) an einen bisher nicht verifizierbaren Ort verbracht.

 

Zu Frage 7:

 

Im Rahmen der Pflanzenschutzmittelkontrollen durch das BAES wurde bislang in einem Fall festgestellt, dass eine Lagerstelle von einem bäuerlichen Betrieb dem Händler zur Verfügung gestellt wurde.

 

Mit einer Intensivierung des Informationsaustausches zwischen den für die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln bestehenden Kontrolleinrichtungen des Bundes und der Länder soll die Effizienz der Kontrolle insgesamt gesteigert werden und so illegalen Inverkehrsetzungen von Pflanzenschutzmitteln entgegen gewirkt werden.

 

Zu den Fragen 8 bis 13:

 

Die amtliche Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmittel liegt im Kompetenzbereich der Länder. Im Zuge der Meldepflicht nach Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG werden die jährlichen Berichte der Länder, welche in Form einer kurzen tabellarischen Zusammenfassung übermittelt werden, seitens des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für ganz Österreich zusammengefasst und der EU-Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten bis spätestens 1. August des dem Kontrolljahr folgenden Jahres weitergeleitet. Spezielle Daten über die Kontrollmaßnahmen in den Ländern im Bereich der Anwendung liegen dem BMLFUW daher nicht vor.

 

Hinsichtlich des Kontrollberichtes 2004 wurden die Länder nachweislich mehrmals vor Ablauf der Frist informiert und um zeitgerechte Übermittlung der Kontrollberichte ersucht. Bis zum 1. August 2005 langten seitens der Bundesländer Burgenland und Salzburg keine Berichte ein. Dem BMLFUW obliegt lediglich die Zusammenfassung der jeweiligen Berichte sowie die entsprechende Weiterleitung.

 

Seitens des BMLFUW wurde im Zuge der „Bund-Länder-Sitzungen im Bereich der Pflanzenschutzmittel“ wiederholt auf verschiedene Missstände und Mängel im Bereich der Kontrollmaßnahmen in den Bundesländern hingewiesen. Die Bundesländer wurden daher ersucht, die Kontrollhäufigkeit und -frequenz zu erhöhen. Anlässlich der letzten Sitzung am 19.10.2005 wurde mit allen Bundesländern vereinbart, ein einheitliches Kontrollsystem entsprechend den einzelnen Landesgesetzen neu aufzubauen. Zur Erstellung eines einheitlichen Kontrollsystems (Kontrollhandbuch, Kontrolldatenbank, Kontrollberichte) wurde seitens der Bundesländer die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mittels Verträgen beauftragt.

 

Zu Frage 14:

 

§ 3a Abs. 1 Z 6 Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, BGBl. I Nr. 140/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 87/2005, normiert, dass der Landesgesetzgeber vorzusehen hat, dass Berichte über Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/25/EG, zu erstellen und weiterzuleiten sind, wobei integrierte Kontrollvorgaben nach gemeinschaftlichen Vorschriften zu beachten sind.

 

Zu Frage 15:

 

Vom BAES wurden im Zeitraum 2002 bis 2005 (Stichtag 11.11.2005) insgesamt 258 Bestätigungen gemäß § 27 PMG 1997 ausgestellt.

 

Die Anzahl der diesbezüglichen Antragsteller betrug           2002: 11

2003: 11

2004: 12

2005: 10

 

Aus welchen Drittstaaten die Importe erfolgten, ist dem BAES nicht bekannt, da dies nicht Gegenstand des Antrags nach § 27 PMG 1997 ist.

 

Zu Frage 16:

 

Im Zeitraum 2002 bis 2005 wurden keine Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden beim Import von Pflanzenschutzmitteln im Zuge der Amtshilfe durchgeführt. Der Rechtsrahmen für gemeinsame Kontrollen mit den Zollbehörden ist in § 28 Abs. 7 des PMG 1997 festgelegt.

 

Zu Frage 17:

 

In den Jahren 2002 bis 2005 wurden keine Anträge für den Import abgelehnt, da alle beantragten Pflanzenschutzmittel zugelassen waren.

 

Zu Frage 18:

 

Das BAES kann die Antragsunterlagen aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit nicht veröffentlichen.

 

Zu Frage 19:

 

Die vom BAES anerkannten akkreditierten Prüfstellen sind die Kompetenzzentren Rückstandsanalytik der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Wien und Innsbruck, welche unter den Prüfstellenidentifikationsnummern 189/178 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten akkreditiert sind.

 

 

 

Zu Frage 20:

 

Von 90 für das Jahr 2005 geplanten Probeziehungen sind 6 Proben von Parallelimportprodukten enthalten.

 

 

Der Bundesminister: