3376/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.11.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0016-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3419/J-NR/2005 betreffend privilegiertes illegales
Jagdglück, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 19.
September 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 bis 9:
Welchen Jagdkurs besuchten Sie?
Wo und vor welcher Kommission legten Sie die Jagdprüfung ab?
Wenn dies nicht an Ihrem Hauptwohnsitz erfolgte, ging der Jagdprüfung eine Ummeldung Ihres Wohnsitzes voraus? Wann und Wo meldeten Sie sich um?
Aus welchen Gründen konnten Sie ohne Jagdprüfung und den Besitz einer Jagdkarte und die Einzahlung der Jagdhaftpflichtversicherungsbeiträge im Herbst 2003 auf Hirschjagd gehen?
Wie rechtfertigen Sie diese Verstöße gegen das Vorarlberger Gesetz über das Jagdwesen?
Wurden diese Verstöße gegenüber Ihnen geahndet?
Wenn ja, in welcher Form?
Sind Sie nach wie vor im Besitz von „Oskars“ Geweih?
Wie erklären Sie dem „kleinen Jäger/der kleinen Jägerin“ diese Ihre Jagdprivilegien, vor allem da Sie ja entsprechend den Äußerungen Ihres Parteivorsitzenden die Interessen des „kleinen Manns“ vertreten sollten?
Antwort:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der von mir zu verantwortenden Vollziehung. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Unabhängig davon möchte ich aber klar festhalten, dass ich entgegen Ihrer Unterstellung in keiner wie auch immer gearteten Weise gegen das Vorarlberger Gesetz über das Jagdwesen verstoßen habe. In §23 (Jagdgäste) und §24 Abs. 3 (Gästejagdkarte) sind die Vorschriften, unter deren Einhaltung ich die Jagd ausgeübt habe, unmissverständlich festgeschrieben. Ein Blick darauf hätte die Umstände einer parlamentarischen Anfrage erspart.
Mit freundlichen Grüßen