3390/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.11.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0109-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3401/J vom 19. September 2005 der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
illegale Inverkehrbringung von Pestiziden in Österreich, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich nicht unerwähnt
lassen, dass ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 nicht
zwangsläufig auch eine Verletzung abgabenrechtlicher Vorschriften darstellt.
Die Anzahl der in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3352/J vom
11. Juli 2005 genannten diesbezüglichen Verstöße, die bei Zollkontrollen im
Reiseverkehr festgestellt wurden, steht daher in keinem Zusammenhang mit der
Anzahl der von den Finanzbehörden im gleichen Zeitraum durchgeführten
Ermittlungen im Hinblick auf steuerrechtliche Vergehen.
Zu 1. – 2.:
Im
genannten Zeitraum wurde bzw. wird gegen vier namentlich bekannte Unternehmen
im Zusammenhang mit der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln ermittelt. Da diese
Verfahren noch anhängig sind, liegen noch keine Angaben über daraus
resultierende Steuernachzahlungen vor.
Ob
Anzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft zu erheben sind, kann erst nach
Abschluss der Ermittlungen entschieden werden.
Bereits
1999 wurde in ähnlich gelagerten Fällen Anzeige wegen des Verdachtes der
Abgabenhinterziehung erstattet. Wie dem Bundesministerium für Finanzen
berichtet wurde, ist das für die strafrechtliche Beurteilung zuständige
Gericht nicht der Ansicht des Finanzamtes gefolgt. Das verwaltungsrechtliche
Finanzstrafverfahren befindet sich derzeit im zweitinstanzlichen Verfahren,
wobei der Ausgang noch ungewiss ist.
Im
Zuge der oben genannten älteren Verfahren sind Abgaben im Ausmaß von rund 6,5
Millionen Euro zur Vorschreibung gekommen. Gegen sämtliche Vorschreibungen
wurden von den betroffenen Unternehmen Rechtsmittel erhoben. Die
diesbezüglichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Zu 3.:
In diesem Bereich besteht eine enge
Zusammenarbeit der Finanzbehörden mit dem Bundesamt für Ernährungssicherheit.
Selbstverständlich wird für Zwecke der Strafrechtspflege auch entsprechend intensiv
mit den Justizbehörden kooperiert.
Mit freundlichen Grüßen