3390/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0109-I/4/2005

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3401/J vom 19. September 2005 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, betreffend illegale Inverkehrbringung von Pesti­ziden in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 nicht zwangsläufig auch eine Verletzung ab­gabenrechtlicher Vorschriften darstellt. Die Anzahl der in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3352/J vom 11. Juli 2005 genannten diesbezüglichen Verstöße, die bei Zollkontrollen im Reiseverkehr festgestellt wurden, steht daher in keinem Zusammenhang mit der Anzahl der von den Finanzbehörden im gleichen Zeitraum durchgeführten Ermittlungen im Hin­blick auf steuerrechtliche Vergehen.

 

Zu 1. – 2.:

Im genannten Zeitraum wurde bzw. wird gegen vier namentlich bekannte Unternehmen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln ermittelt. Da diese Verfahren noch anhängig sind, liegen noch keine Angaben über daraus resultierende Steuernachzahlungen vor.

 

Ob Anzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft zu erheben sind, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden.

 

Bereits 1999 wurde in ähnlich gelagerten Fällen Anzeige wegen des Ver­dachtes der Abgabenhinterziehung erstattet. Wie dem Bundesministerium für Finanzen berichtet wurde, ist das für die strafrechtliche Beurteilung zustän­dige Gericht nicht der Ansicht des Finanzamtes gefolgt. Das verwaltungs­rechtliche Finanzstrafverfahren befindet sich derzeit im zweitinstanzlichen Verfahren, wobei der Ausgang noch ungewiss ist.

 

Im Zuge der oben genannten älteren Verfahren sind Abgaben im Ausmaß von rund 6,5 Millionen Euro zur Vorschreibung gekommen. Gegen sämtliche Vor­schreibungen wurden von den betroffenen Unternehmen Rechtsmittel erho­ben. Die diesbezüglichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 3.:

In diesem Bereich besteht eine enge Zusammenarbeit der Finanzbehörden mit dem Bundesamt für Ernährungssicherheit. Selbstverständlich wird für Zwecke der Strafrechtspflege auch entsprechend intensiv mit den Justizbe­hörden kooperiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.