3398/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.11.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ BMF-310205/0111-I/4/2005

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3429/J vom 21. September 2005 der Abgeordneten Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Aufkündigung des 50:50 Finanzierungsschlüssels für den Wiener U-Bahn-Ausbau seitens des Bundes, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.b):

Der Inhalt von Pressemeldungen über angebliche Aussagen von Herrn Vizekanzler Gorbach kann nur von ihm selbst kommentiert werden. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich zu diesen Fragen keine Angaben machen kann.

 

Zu 2.a):

Für den Bund besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitfinanzierung des U–Bahn-Ausbaus. Die geltende Vertragslage für die 3. Bauphase, deren Abwicklung bis etwa 2010 läuft, sieht einen Finanzierungsschlüssel von 50:50 vor. Über die allfällige Finanzierung einer weiteren Bauphase wird mit der Stadt Wien zu verhandeln sein.

 

Zu 3.:

Die primäre Verantwortung im Bereich des U-Bahn Ausbaus liegt bei der Stadt Wien. Der Bund hat seine generelle Zustimmung zu einem weiteren Ausbau bereits gegeben. Abschließende Verhandlungen hat es aber nicht gegeben. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der nächsten Bauphase wird – wie bei anderen Projekten – auf Basis der gegebenen Kompetenzverteilung und der finanziellen Ausstattung der Gebietskörperschaften zu klären sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen