3398/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.11.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0111-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3429/J vom 21. September 2005 der Abgeordneten Anton
Gaál, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Aufkündigung des 50:50
Finanzierungsschlüssels für den Wiener U-Bahn-Ausbau seitens des Bundes, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.b):
Der Inhalt von Pressemeldungen über
angebliche Aussagen von Herrn Vizekanzler Gorbach kann nur von ihm selbst
kommentiert werden. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich zu diesen
Fragen keine Angaben machen kann.
Zu
2.a):
Für den Bund besteht keine gesetzliche
Verpflichtung zur Mitfinanzierung des U–Bahn-Ausbaus. Die geltende Vertragslage
für die 3. Bauphase, deren Abwicklung bis etwa 2010 läuft, sieht einen
Finanzierungsschlüssel von 50:50 vor. Über die allfällige Finanzierung einer
weiteren Bauphase wird mit der Stadt Wien zu verhandeln sein.
Zu
3.:
Die primäre Verantwortung im Bereich
des U-Bahn Ausbaus liegt bei der Stadt Wien. Der Bund hat seine generelle
Zustimmung zu einem weiteren Ausbau bereits gegeben. Abschließende
Verhandlungen hat es aber nicht gegeben. Eine finanzielle Beteiligung des
Bundes an der nächsten Bauphase wird – wie bei anderen Projekten – auf Basis
der gegebenen Kompetenzverteilung und der finanziellen Ausstattung der
Gebietskörperschaften zu klären sein.
Mit freundlichen Grüßen