3403/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.11.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0133-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                            Wien,   21. November 2005                           

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3435/J-NR/2005 betreffend zugewiesene Stunden- und Sonderstundenkontingente an den oö. Pflichtschulen – Auswirkungen auf den Raumbedarf, die die Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Ad 1. und 4.:

Zunächst ist festzuhalten, dass es im Pflichtschulbereich keine Zuweisung von Stundenkontingenten gibt. Nach den anzuwendenden Bestimmungen legt das jeweilige Bundesland aufgrund der Vereinbarungen zum Finanzausgleich, der  zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und allen neun Bundesländern, vertreten entweder durch den Landeshauptmann oder das zuständige Mitglied der Landesregierung, einen Stellenplan vor. Der Stellenplan ist ein Gesamtstellenplan, d.h. es gibt keine Trennung nach Schularten.

 

Nur in jenen Fällen, in welchen durch den Bund gegenüber den Vereinbarungen zum Finanzausgleich zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt werden, besteht eine Zweckbindung.

 

Ad 2. und 3.:

Da es sich um einen Gesamtstellenplan für ein Bundesland handelt, gibt es keine „Zuweisungen“ für einzelne Bezirke, sondern immer nur für ein Bundesland.

 

Es gibt zweckgebundene Zuschläge für folgende Bereiche:

·         Religionsunterricht für Schüler/innen „kleiner“ Glaubensgemeinschaften: zusätzlich 8 Lehrerstellen

·         Besuchsschullehrer/innenstunden im Rahmen der Besprechungsstunden an Pädagogischen Akademien: zusätzlich 19 Lehrerstellen

·         Nachmittagsbetreuung für 2005/06: zusätzlich 6 Lehrerstellen

 

 

 

Weiters erhalten die Bundesländer aufgrund der Vereinbarungen zum Finanzausgleich 2005 jährlich zusätzlich 12 Mio. €, aufgeteilt nach der Volkszahl der Zählung 2001.

 

Daraus ergeben sich für Oberösterreich zusätzliche Geldmittel in Höhe von rund 2 Mio. €, was rund 60 Lehrerstellen entspricht. Insgesamt erhält Oberösterreich daher zusätzlich zu den Planstellen nach den Verhältniszahlen rund 93 Lehrerstellen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.